Bildungspolitik

Duale Ausbildung der Landwirte weiter zentrales Thema

Im Bildungsbereich des Landvolks Niedersachsen ist die Novellierung der bundesweiten Ausbildungsordnung im Beruf Landwirt/in weiter Hauptthema: Das Verfahren hat in diesem Jahr offiziell begonnen. Weitere Kernaufgabe ist in Niedersachsen der Erhalt der Anerkennung der Berufsfachschule Agrarwirtschaft als erstes Ausbildungsjahr im Beruf Landwirt/in. Hintergrund ist die Umstellung der Berufsfachschule für alle Berufe. 

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Martin Roberg

Vorsitzender Ausschuss Bildung

„Mich freut es, dass wir im Bildungsbereich bei der Neuordnung der Ausbildungsordnung im Beruf Landwirt/in von Nord bis Süd, von Ost bis West sowohl Ökolandwirtschaft als auch konventionelle Landwirtschaft im Blick haben. Ich bin guten Mutes, dass das funktioniert. Was mich stört ist, dass von staatlicher Seite immer wieder versucht wird, in die Landwirtschaft reinzuregieren, obwohl wir eine fundierte Ausbildung haben.“ 

Nach Abschluss der Sondierungen, die der DBV in enger Abstimmung mit den Landesbauernverbänden durchgeführt hat, hat die Novellierung im Frühjahr 2025 offiziell begonnen. Seither erarbeiten ehrenamtliche Sachverständige des DBV und der Industriegewerkschaft Bauen und Umwelt (IG BAU) im Konsens die Ausbildungsordnung im Detail. Alle Beteiligten sind sich einig, die Ausbildungsordnung behutsam zu modernisieren. Für die Sachverständigen ist es eine große Herausforderung, eine Ausbildungsordnung zu formulieren, die die unterschiedlichen Strukturen und regionalen Besonderheiten der Landwirtschaft in den verschiedenen Bundesländern berücksichtigt. Nach aktuellem Planungsstand wird die neue Ausbildungsordnung voraussichtlich ab Sommer 2027 gelten. Für die Umsetzung werden die zuständigen Stellen, die Ausbilderinnen und Ausbilder und die Berufsschulen voraussichtlich mehrere Monate Zeit haben. 

Erhalt der Anerkennung der Berufsfachschule als erstes Ausbildungsjahr 

Das niedersächsische Kultusministerium hat die für Sommer 2025 geplante Umstellung der bisherigen Berufsfachschule (BFS) für alle dualen Berufe auf die neue Schulform „Berufsfachschule dual“ um ein Jahr auf den Sommer 2026 verschoben. Für einige Berufe sind Übergangsregelungen vorgesehen: Die Agrarwirtschaft wird vor dem Hintergrund der laufenden Novellierung der Ausbildungsordnung im Beruf Landwirt/in eine Übergangsfrist von fünf Jahren bekommen, damit die BFS dual bestmöglich auf die künftige Ausbildungsordnung abgestimmt werden kann. 

Das Landvolk Niedersachsen ist seit 2023 mit dem Kultusministerium und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in engem Austausch, um vor allem die Anerkennung der BFS als erstes Ausbildungsjahr zu erhalten. Denn nur dann bleibt der Beruf Landwirt/in sowohl für den Berufsnachwuchs als auch für Ausbilderinnen und Ausbilder attraktiv. In den ersten Wochen bis zu den Herbstferien ist für die Schüler der BFS dual unter anderem Berufsorientierung und Coaching vorgesehen. Eine große Hürde für die Anerkennung war, dass der berufsspezifische Unterricht bei der BFS dual ursprünglich erst ab dem 2. Schulhalbjahr beginnen sollte. 

Novellierung der Ausbildungsordnung Landwirt/in 

Das Ministerium ermöglicht den teilnehmenden Berufsschulen nach der Umstellung voraussichtlich mehr Flexibilität, damit sie unter anderem die Besonderheiten des Berufs Landwirt/in berücksichtigen können: 

  • Unter der Voraussetzung einer ausreichenden Klassenstärke dürfen Schulen bereits nach den Herbstferien berufsspezifischen Unterricht Agrarwirtschaft erteilen. 
  • Unter der Voraussetzung, dass die Schüler zu Schuljahresbeginn einen Ausbildungsvertrag für das zweite oder dritte Ausbildungsjahr oder eine entsprechende Absichtserklärung vorlegen, dürfen die Schulen ähnlich wie bisher bereits ab den Sommerferien berufsspezifischen Unterricht Agrarwirtschaft erteilen. 
  • In puncto Betriebspraktika dürfen die am Innovationsvorhaben teilnehmenden Schulen nicht nur geblockte Praktika – zwei Wochen im ersten und vier Wochen im zweiten Schulhalbjahr – anbieten, sondern auch tageweise Praktika. Die für die Agrarwirtschaft bewährten wöchentlichen Praktikumstage sind damit weiterhin möglich. 

Erst nach Abschluss der bundesweiten Novellierung der Ausbildungsordnung Landwirt/in wird sich abschließend klären, inwiefern die BFS dual die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres weiterhin abdeckt. Erst dann kann der Berufsbildungssauschuss bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen über die künftige Anerkennung der BFS dual als erstes Ausbildungsjahr beschließen. Das Landvolk Niedersachsen setzt sich weiter dafür ein. 

Artikel von

Christine Kolle
Referentin für Berufliche Bildung und Bildungspolitik