Die geplante Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes hat nach massivem Protest der Jägerschaft zu deutlichen Korrekturen geführt. Viele Verbotspläne wurden zurückgenommen, dennoch bleiben einige strittige Punkte. Zudem fordert der ZJEN schnelle Bundesgesetzänderungen zum Wolfsmanagement, ruft zur Geltendmachung von Entschädigungen bei Leitungsbaustellen auf und empfiehlt das PC-Programm „Jagdkataster 2.2“ für eine moderne Mitgliederverwaltung.
„Die Netzausbaubetreiber müssen sich beim Thema Jagdwertentschädigung bewegen.“
Ende September 2024 hatte das von den GRÜNEN geführte Landwirtschaftsministerium den Entwurf eines überarbeiteten Jagdgesetzes vorgestellt, um die Koalitionsvereinbarung von SPD und GRÜNEN umzusetzen. Das derzeitige Jagdgesetz sollte im Hinblick auf „ökologische, wildbiologische und ethische Kriterien sowie den Tierschutz“ geprüft und angepasst werden.
Ergebnis war ein „Verbotskanon“, der den deutlichen Protest der Betroffenen und ihrer Verbände hervorrief. Dabei war das anvisierte Verbot der Jagdhundeausbildung am lebenden Tier nur ein Streitpunkt. Nach zahlreichen politischen Gesprächen konnte insbesondere den Abgeordneten der SPD die Notwendigkeit und Plausibilität der bestehenden und bewährten Regelungen deutlich gemacht werden.
Hinzu kam die große Jägerdemonstration mit rund 20.000 Teilnehmern am 30. Januar 2025 in Hannover, zu der die Landesjägerschaft erfolgreich aufgerufen hatte. Auch viele Vertreter des ZJEN und des Grundeigentums begleiteten den Demonstrationszug zum Landtag. Mit eindringlichen Worten forderten nicht nur LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke, sondern auch ZJEN-Präsidentin Astrid Garben-Mogwitz und weitere Redner auf dem Podium den Erhalt des bewährten Jagdrechts und appellierten an den Zusammenhalt des ländlichen Raums.
Infolge dieser Entwicklung wurden zahlreiche Regelungsvorhaben zurückgenommen. So bleibt die Jagdhundeausbildung an der sogenannten „Müller-Ente“ und auch diejenige im Schwarzwildgatter erhalten. Überlegungen, die Nutria aus dem Jagdrecht zu streichen und die Bejagung nur durch eine naturschutzfachliche Ausnahmeverordnung zu gestatten, wurden verworfen. Die Nutria bleibt bejagbare Art nach Niedersächsischem Jagdgesetz.
Der Einsatz von Hunden im Naturerdbau soll allerdings verboten werden, ebenso der Einsatz von Totschlagfallen. Hier soll jedoch die Ausnahme hinsichtlich eines Fangs von Steinmardern in Siedlungsbereichen beziehungsweise in befriedeten Bezirken gelten.
Wildernde Katzen dürfen zur Sicherung des Artenschutzes weiterhin geschossen werden. Dies soll jedoch nur gelten, wenn sie sich mehr als 350 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt in einem Jagdrevier aufhalten und erkennbar verwildert sind. Der Abschuss wildernder Hunde wird dagegen grundsätzlich verboten.
Für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer ist besonders zu beachten, dass der behördliche Abschussplan für Rehwild ersatzlos gestrichen werden soll. Der ZJEN hat zu den vorgesehenen Jagdgesetzänderungen im Sinne seiner Mitglieder in zahlreichen politischen Vorgesprächen und im Zuge der Verbandsanhörung im Herbst 2025 kritisch Stellung genommen. Einige der vorgesehenen Regelungen erweisen sich aus Sicht des ZJEN noch immer als praxisfern und definitiv überflüssig. So sind beispielsweise die bisherigen Handhabungen bei der Rehkitzrettung durchaus bewährt und bedürfen keiner zusätzlichen Regelung, die das Jagdausübungsrecht aufweicht. Und auch die Vorgaben zur Abschussplanung für Rehwild sind nach der Jagdgesetznovelle von 2022 ausreichend flexibilisiert. Eine Abschaffung des Abschussplans lehnen wir ab, damit auch in Zukunft die Population des Rehwilds transparent und unter mitbestimmender Planung der Jagdrechtsinhaber reguliert wird. Der Landtag soll Mitte 2026 über das neue Jagdgesetz beschließen. Dessen ungeachtet bleibt es dabei, dass eine Novellierung insgesamt überflüssig ist.
Nach langjähriger Forderung sowie erheblicher politischer und gesetzgeberischer Vorbereitungszeit hat der Rat der EU Anfang Juni 2025 beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“, d.h. von Anhand IV in den Anhang V der FFH-Richtlinie umzugruppieren. Entsprechendes wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. Juni 2025 veröffentlicht und hat damit nunmehr Wirkung.
Für rechtssichere Wolfsentnahmen und ein Bestandsmanagement ist es allerdings weiterhin erforderlich, dass insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz zügig geändert wird.
Für das Land Niedersachsen hat Landwirtschaftsministerin Staudte anlässlich der am 26.09.2025 stattgefundenen Agrarministerkonferenz erklärte, dass man einen Abschuss von Wölfen, die einen Herdenschutz überwinden, befürworte. Pauschalen Bestandsobergrenzen erteilte sie dagegen eine deutliche Absage.
Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass wir uns über die Bundesarbeitsgemeinschaft in Berlin gemeinsam mit den Betroffenen weiterhin für eine unmittelbare Änderung der Bundesgesetzgebung einsetzen und auch auf Landesebene im bestehenden Aktionsbündnis für ein angemessenes aktives Wolfsmanagement eintreten.
In vielen Teilen Niedersachsens sind die Bauarbeiten zum SuedLink und zu anderen Stromtrassen gestartet oder bereits in vollem Gange. Dies ist regelmäßig mit erheblichen Beeinträchtigungen der Jagdausübung verbunden.
Betroffene Jagdgenossenschaften bzw. Eigenjagdbesitzer sollten gegenüber den Vorhaben-trägern wie TenneT, TransnetBW oder Amprion schriftlich einen Anspruch auf Entschädigung wegen Jagdwertminderung geltend machen.
Immer noch besteht eine nachhaltige Abwehrhaltung der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW, bei Beeinträchtigungen der Jagdausübung durch den Bau des SuedLink mit dem ZJEN eine pauschalierte Entschädigungsvereinbarung für Jagdgenossenschaften abzuschließen. Diesbezüglich schwebende Verhandlungen wurden von den Betreibern abgebrochen. Betroffene Jagdreviere müssen nun direkt und individuell wegen eines Schadensersatzes an die beiden Vorhabenträger herantreten. Der ZJEN gibt seinen Mitgliedern hier jedoch konkrete Hilfestellung und wird sich weiterhin um eine sachgerechte Rahmenvereinbarung mit den zuständigen Netzbetreibern bemühen.
Das Muster eines Anspruchsschreibens und ein Hinweisblatt zu den unbedingt zu beachtenden Rahmenbedingungen finden sich auf der Homepage www.zjen.de oder können von Mitgliedern direkt in der Geschäftsstelle in Hannover angefordert werden.
Nach § 15 Abs. 3 Niedersächsisches Jagdgesetz hat jede Jagdgenossenschaft ein Mitgliederverzeichnis in Form eines Jagdkatasters zu führen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe wird von den Jagdbehörden zunehmend kontrolliert.
Der ZJEN bietet den Jagdgenossenschaften als Hilfestellung für diese Aufgabe ein PC-Programm Jagdkataster mit GIS-Modul an. Diese Form der Mitgliederverwaltung sei nochmals sehr empfohlen. Damit besteht die Möglichkeit einer Eigentümer- und Grundstücksverwaltung mit digitaler Kartenansicht für das gesamte Gebiet der jeweiligen Jagdgenossenschaft.
Das Programm Jagdkataster 2.2 zählt inzwischen rund 900 Jagdgenossenschaften als Anwenderinnen. Da sich die Gebühren der Katasterverwaltung für die Datenabgabe erheblich reduziert haben, ist für den Vorstand genau jetzt ein günstiger Zeitpunkt, um die Mitgliederliste zu aktualisieren.
Gerne stellt der ZJEN zu Testzwecken eine kostenlose Demo-Version zur Verfügung. Nähere Informationen zum PC-Programm Jagdkataster sowie aktuelle Bestellformulare und Preisinfos finden sich auf der Internetseite www.zjen.de Als mitgliederstarker Verband ist der ZJEN für eine nachhaltige Interessensvertretung und als verlässliche Beratungsinstanz jederzeit gut aufgestellt. Bitte unterstützen Sie ihn weiterhin und werben Sie in diesem Sinne für die gemeinsamen Ziele.


Peter Zanini
Geschäftsführung
Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden Niedersachsen
Die Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen ist zu einem wichtigen Akteur bei der Entwicklung von Vertragsnaturschutzmodellen in Kooperation mit der Landwirtschaft geworden. In zahlreichen Programmen und Projekten setzt die Stiftung gemeinsam mit nahezu 300 Landwirten in Niedersachsen Biodiversitätsmaßnahmen in der Agrarlandschaft um – ganz im Sinne des „Niedersächsischen Weges“.
Die Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen wurde 1998 vom ZJEN gegründet und hat seitdem über 300 Naturschutzprojekte von privaten Flächeneigentümern, aber auch von Jagdgenossenschaften und örtlichen Naturschutzvereinen finanziell unterstützt. Daneben betreut die Stiftung in Kooperation mit der örtlichen Landwirtschaft zahlreiche Kompensationsflächen und entwickelt Kooperationsmodelle zwischen Landwirtschaft und Naturschutz.
Das Verbundprojekt F.R.A.N.Z wurde gemeinsam unter Federführung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sowie der Umweltstiftung Michael Otto entwickelt und im Jahr 2016 gestartet. Die Stiftung Kulturlandpflege betreut den aus Niedersachsen teilnehmenden Betrieb Hartmann bei Lüneburg. Die dort erprobten Maßnahmen werden einer intensiven wissenschaftlichen Forschung unterzogen. Alle Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Praktikabilität geprüft und weiterentwickelt. Auch die ökonomischen Wirkungen auf den Betrieb werden untersucht. Durch intensive Gespräche mit den entscheidenden Stellen in den niedersächsischen Ministerien sind einige dieser Maßnahmen im Rahmen der begonnenen GAP-Periode in neue Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) überführt worden.
Seit dem Jahr 2018 ist die Stiftung Kulturlandpflege mit der Region Hannover und dem Kreislandvolkverband Hannover an einem Biodiversitätsprogramm für die Landwirtschaft beteiligt. Die Region Hannover stellt jährlich bis zu 300.000.- € für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in der Agrarlandschaft zur Verfügung.
Gemeinsam mit dem Landvolk Hannover hat die Stiftung mittlerweile zehn verschiedene Naturschutzmaßnahmen für die Landwirtschaft konzipiert und bietet diese den landwirtschaftlichen Betrieben an.
Ganz neu im Programm sind die sogenannten „Kiebitzinseln“. Auf abgegrenzten Flächen wird auf eine Einsaat einer Kultur verzichtet, um für örtlich bekannte Kiebitzvorkommen Brutmöglichkeiten zu schaffen. Durch sehr kurzfristigen Vertragsbeitritt können aktuell festgestellte Kiebitzgelege geschützt werden. An diesem Beispiel zeigen sich die großen Vorteile flexibler und unkomplizierter Vertragsgestaltung.
Ebenfalls neu im Programm aufgenommen sind die Insektenwälle, die auf einigen Betrieben im Calenberger Land bereits 2022 angelegt worden sind. Im Jahr 2024 sind sechs neue Insektenwälle entstanden.
Zu ihrem 30-jährigen Bestehen fördert die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung seit 2019 ein Projekt, das die Stiftung Kulturlandpflege gemeinsam mit der Landwirtschaft initiiert hat. Unter dem Titel „Förderung der Artenvielfalt und der Biotopvernetzung in der Agrarlandschaft Niedersachsens“ oder kurz „FABiAN“ hat die Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung dieses Vorhaben finanziell unterstützt. Das Projekt war von der Bingo-Umweltstiftung wegen des großen Erfolgs um weitere drei Jahre bis Ende zum Frühjahr 2026 verlängert worden.
Es wird mittlerweile in sechs naturräumlich unterschiedlichen niedersächsischen Regionen durchgeführt und soll dazu beitragen, die Biodiversität in der Agrarlandschaft in Kooperation mit den regionalen landwirtschaftlichen Betrieben und deren Organisationen zu verbessern. In den Landkreisen Cuxhaven, Goslar, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Osnabrück und Vechta nehmen insgesamt über 100 Betriebe an dem Projekt teil. Die Unterstützung des Projektes durch die jeweiligen Landvolkverbände vor Ort ist an dieser Stelle ausdrücklich hervorzuheben und wird mit einem herzlichen Dank verbunden. In den beteiligten Landkreisen gibt es konkrete Überlegungen, die Maßnahmen aus den Kreishaushalten weiter zu unterstützen. Der Landkreis Goslar hat bereits durch den Kreistag beschlossen, dass auch im nächsten Jahr 80.000.- Euro Kofinanzierung zusätzlich jährlich bereitstehen.
Ein Ableger des FABiAN Projektes wird seit diesem Jahr auch am Dümmer zum Schutz des Rebhuhnes umgesetzt.
In untenstehender Grafik wird deutlich, dass aktuell ca. über 300 landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen von der Stiftung Kulturlandpflege fachlich beraten werden oder Naturschutzverträge mit ihr abgeschlossen haben.
Die Stiftung Kulturlandpflege ist Projektpartner in einem niedersachsenweit aufgelegten neuen Projekt der Bingo-Umweltstiftung. Zu ihrem 35jährigen Bestehen fördert die Bingo-Umweltstiftung die Durchführung von Schulungen zur fachgerechten Heckenpflege. Die Schulungen werden nach dem Konzept der Norddeutschen Landschaftspflegeschule (NoLa) nicht nur an deren Standort in Geestenseth (Landkreis Cuxhaven) durchgeführt. Weitere Schulungsstandorte befinden sich bei den beiden anderen Projektpartnern, dem Verein Naturschutzpark in der Lüneburger Heide sowie dem Ökologischen Kompetenzzentrum Oldenburger Land in Huntlosen. Zielgruppe sind Bauhofmitarbeiter, Landwirte, Lohnunternehmer und alle Personen, die aus beruflichen oder anderen Gründen eine qualifizierte Ausbildung in praktischer Landschaftspflege erlangen wollen. Neben einem theoretischen Teil wird den Teilnehmern vor allem durch praktische Pflegeeinsätze vermittelt, wie z.B. artenreiche Strauchhecken erhalten und gefördert werden können. Neben den Schulungen, die sehr vergünstigt angeboten werden, wird auch die praktische Umsetzung von Heckenpflege auf insgesamt 100 km Länge gefördert. Näheres unter https://www.verein-naturschutzpark.de/hecken-in-niedersachsen
Das Projekt „Modellhafte Erprobung von Naturschutz-Kooperativen in verschiedenen Agrarlandschaften Deutschlands nach dem niederländischen Ansatz (MoNaKo)“ zielt darauf ab, das in den Niederlanden seit mehreren Jahren erfolgreich etablierte Modell der Erbringung von Agrarumweltmaßnahmen über sogenannte landwirtschaftliche Naturschutzkooperativen in der Praxis zu testen.
Das Vorhaben ist als Bundesprojekt ausgestaltet unter Beteiligung des Deutschen Bauernverbandes (Koordinator), den Kulturlandschaftsstiftungen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Rheinland-Pfalz sowie dem Thünen-Institut.
Im Rahmen dieses Verbundprojekts übernimmt die Stiftung Kulturlandpflege für den niedersächsischen Bereich im Projekt die Funktion der Naturschutzkooperative und betreut in diesem Zuge das Projektgebiet Leda-Jümme-Niederung im Landkreis Leer mit dem Ziel des Wiesenvogelschutzes. Das MoNaKo-Projekt ist in das Wiesenvogelschutzprogramm des Landes Niedersachsen integriert, aus dem die Maßnahmenentgelte für die teilnehmenden Landwirte finanziert werden. Die Stiftung/Kooperative organisiert die Wiesenvogelschutzmaßnahmen und rechnet die von den Bewirtschaftern erbrachten Leistungen geschlossen mit dem Land Niedersachsen ab. Durch diese kollektive Organisation und Antragstellung soll sich der bürokratische Aufwand für den einzelnen Landwirt verringern und zugleich die Teilnahmebereitschaft an Agrar- und Umweltmaßnahmen erhöht werden. Mit den zuständigen Ministerien und den regionalen Naturschutzbehörden besteht ein enger Austausch. Personal- und Overhead-Kosten für die Projektleitung in Leer werden über Projektmittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie der Niedersächsischen Bingo Umweltstiftung finanziert. Tatkräftig unterstützt wird das Projekt durch den Landvolk-Landesverband und den Kreisverband Leer, mit dem eine verbindliche Projektkooperation besteht.
Um der qualitativen und quantitativen Aufwertung von Wegrändern vor Ort mehr Aufmerksamkeit zu verleihen, haben der Nds. Landvolkverband und die Stiftung Kulturlandpflege eine Wegrand-Initiative ins Leben gerufen. Mit einem gemeinsamen Flyer, der in allen Landvolk-Geschäftsstellen ausliegt, wird auf das hohe Naturpotential von Wegrändern aufmerksam gemacht. Im Herbst 2025 wurde kostenlos Saatgut an interessierte Jagdgenossenschaften und landwirtschaftliche Betriebe ausgegeben. Insgesamt 20 Wegrandhotspots in Niedersachsen wurden und werden auf diese Art und Weise für die Natur aufgewertet. Konkrete Tipps zur Optimierung der Pflegemaßnahmen an Wegrändern finden sich jetzt bereits auf der Homepage: www.stiftungkulturlandpflege.de oder der eigens eingerichteten Internetseite www.wegraender.de
Die Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen hat ein speziell konfektioniertes Saatgut entwickelt, um auch auf Ackerstandorten naturschutzfachlich anerkannte, hochwertige Blühmischungen auszubringen. Wir beraten Sie gerne!


Björn Rohloff
Stiftung Kulturlandpflege

Anton Sartisohn
Stiftung Kulturlandpflege
Die Verbandsarbeit für den Rübenanbau bleibt von zahlreichen Herausforderungen geprägt. Unterschiedliche gesetzliche Vorgaben bei Düngung und Pflanzenschutz sowie die europäische Handelspolitik belasten den heimischen Anbau. Zusammen mit steigenden Anforderungen an Klimaschutz und Nachhaltigkeit bleibt die Situation weiterhin angespannt.
„Investitionen sind unverzichtbar für die Zukunft unseres Rübenanbaus.“

Eine stabile Wertschöpfungskette Zucker aus Rüben ist die Grundlage dafür, dass Innovation und Klimaschutz im Rübenanbau erfolgreich umgesetzt werden können. Derzeit steht die Branche unter erheblichem Druck. Grund dafür sind die zunehmenden gesetzlichen Auflagen für Düngung, Pflanzenschutz und Dokumentationen. Einseitige Handelszugeständnisse der EU mit den Staaten des MERCOSUR und der Ukraine gefährden aufgrund der sehr unterschiedlichen Sozial- und Umweltstandards den fairen Wettbewerb. Hinzu kommen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU wegen unterschiedlicher Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel und nationaler Alleingänge beim Klimaschutz. Verlässliche politische Rahmenbedingungen und die Bereitschaft der Endabnehmer, angemessene Preise zu akzeptieren sind nach wie vor die Voraussetzungen, um den heimischen Rübenanbau zu sichern.
Mit der Kampagne „Dein Rübenzucker – Natürlich. Nachhaltig.“ Hat der DNZ die Bedeutung des Rübenanbaus für die ländlichen Räume erneut in den Fokus gerückt. Auf Länderebene wirkt er aktiv an Klimaschutzstrategien mit und auf Unternehmensebene begleitet er Maßnahmen zur CO₂-Minderung im Rübenanbau. Da der Einsatz von mineralischen Düngermitteln einer der größten Einflussfaktoren des CO₂-Fußabdruck im Rübenanbau ist, verfolgt eine dieser Maßnahmen die Nutzung von „grünem Dünger“. Hinzu kommen Bemühungen, den Einsatz von biogenen Kraftstoffen in der Logistikkette zu fördern. Der Ansatz des DNZ ist es aber auch, die bereits seit Jahren erreichten Effizienzverbesserungen in der Rübenproduktion sowie die zunehmende Verwendung von organischen Düngemitteln in diesen Prozess einzubinden.
Ein weiterer Meilenstein ist der neue Internetauftritt: Unter www.dnz.de präsentiert sich der DNZ ab sofort in einem modernen Design und möchte damit verschiedene Zielgruppen ansprechen. Neben aktuellen Meldungen zur Verbandsarbeit und zu politischen Entwicklungen finden Besucherinnen und Besucher umfassende Informationen rund um die Zuckerrübe und ihren Anbau.
In Niedersachsen erwarten die Rübenerzeuger für 2025 eine Zuckerernte von etwa 14 Tonnen pro Hektar. Für das Bundesgebiet schätzt die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e. V. eine Gesamterzeugung von gut 4,4 Millionen Tonnen Weißzucker. Diese läge damit etwa 400.000 Tonnen unter dem Vorjahr. Aufgrund der schon im vergangenen Zuckerwirtschaftsjahr deutlich gefallenen Marktpreise für Zucker wurden die Rübenanbauflächen zur diesjährigen Kampagne europaweit um etwa neun Prozent zurückgenommen. Eine nennenswerte Erholung der Zuckerpreise zeichnet sich aber bisher noch nicht ab, zumal auch der Weltmarktpreis zwischenzeitlich nachgegeben hat. Im Vergleich zum Vorjahr ist deshalb mit rückläufigen Erzeugerpreisen zu rechnen. Durch die besseren Zuckergehalte werden die Qualitätszuschläge hingegen erheblich über den Vorjahreswerten liegen.


Dr. Heinrich-Hubertus Helmke
Geschäftsführer des Dachverbandes Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V.
Bei ihrem Junglandwirtetag 2025 im Weserbergland hatte der Berufsnachwuchs die Agrarpolitik auf EU-Ebene und die Stärkung unserer Demokratie im Fokus. In puncto Weiterbildung setzen die Junglandwirte weiter voll auf die Qualifizierung des Berufsnachwuchses für das landwirtschaftliche Ehrenamt. 12 junge Menschen sind aktuell im „22. Studienkurs Niedersachsen“ der Akademie Junglandwirte Niedersachsen auf diesem Weg.
„Wer für seine Position nicht einsteht und kämpft, der hat schon verloren.“
„Mir ist wichtig, dass wir nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern nach Möglichkeiten suchen, was jede und jeder einzelne von uns beitragen kann, damit wir weiterhin frei und selbstbestimmt leben können“, mit diesem Statement eröffnete Max Klockemann, Vorsitzender der Junglandwirte Niedersachsen, am 25. Februar den Junglandwirtetag 2025 in Hameln vor rund 500 Gästen. In puncto Landwirtschaft seien die politischen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft nach wie vor so herausfordernd, dass viele gut ausgebildete Junglandwirtinnen und Junglandwirte zögerten, den elterlichen Betrieb zu übernehmen. Hier sieht Klockemann großen Handlungsdruck. Die Politik müsse jetzt wirklich handeln.
Die Europaabgeordnete Lena Düpont stellte fest, dass die Landwirte aufgrund der Demonstrationen im Winter 2023/24 von den Politikern in Brüssel wahrgenommen werden. „Die Aufmerksamkeit gegenüber den Erfordernissen der Landwirtschaft hat sich zum Positiven verändert,“ betonte sie. Sie ermutigte die Junglandwirte, sich politisch einzubringen. „Das ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie.“
In diese Kerbe schlug auch Hans-Christian Maaß. In der DDR aufgewachsen und nach einem missglückten Fluchtversuch in einem Stasi-Gefängnis inhaftiert, wurde er von der Bundesrepublik Deutschland freigekauft. Anschließend studierte er Agrarwissenschaften. Nach der Wiedervereinigung beauftragte ihn der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl, den DDR-Propagandaapparat abzubauen. Es folgten weitere Jahre in der Politik und in der Wirtschaft.
Mit dieser Lebensgeschichte blicke er wie mit einem Brennglas auf die aktuelle politische Entwicklung. „Ich bin entsetzt über den Ausgang der Bundestagswahl“, sagte er mit Blick auf den starken Zuwachs am rechten Parteienrand. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gehöre zu den Dingen, an denen niemals gerüttelt werden dürfe. „Die Demokratie war jahrelang selbstverständlich, das ist nun anders“, stellte er fest. Eindringlich warnte er: „Mitgestalten geht nicht über social media. Dazu braucht es das analoge Streiten für die Sache“.
Der 22. Studienkurs 2025/26 ist in vollem Gange. Kursleiter Berndt Tietjen und Christine Kolle, Geschäftsführerin der Junglandwirte Niedersachsen, begleiten erneut 12 motivierte junge Landwirtinnen und Landwirte, die sich für landwirtschaftliches Ehrenamt fit machen wollen. Im Vordergrund stehen der Erwerb von Führungskompetenz sowie intensive Lernerlebnisse. Verteilt auf das Winterhalbjahr erleben die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer einen bunten Mix aus Trainings, Diskussionen mit hochrangigen Ehrenamtlichen sowie Exkursionen nach Berlin, Bayern und Brüssel. Ein wichtiger Programmpunkt ist ferner die Begegnung mit Engagierten aus dem Großstadtmilieu: Der Studienkurs ist zum Beispiel regelmäßig zu Gast bei Greenpeace in Hamburg und bei der Tageszeitung „taz“ in Berlin.

Christine Kolle
Geschäftsführerin
Junglandwirte Niedersachsen
Nach einem kostendeckenden Apfeljahr 2024 und einer guten Erdbeersaison 2025 starten die Obstbauern optimistisch in den Herbst. Sie profitierten von einer Vegetationsperiode, die kaum Frost, Hagel oder Dürre brachte. Gleichzeitig drängen die Erzeuger auf faire Preise, verlässliche politische Rahmenbedingungen und praxisnahe Lösungen, um die Kulturlandschaft und regionale Wertschöpfung zu sichern.
„Wir gehen schonend mit Boden, Wasser, Klima und Luft um und sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Trotzdem haben wir unseren wirtschaftlichen Erfolg nicht allein in unseren Händen. Wir brauchen auskömmliche, faire Erzeugerpreise, um unsere Betriebe zukunftsfähig aufzustellen und in neue, bessere und schonende Technik zu investieren.“

Unter dem Leitmotiv „Zukunftstechnologien im Obstbau“ präsentierten sich die 75. Norddeutschen Obstbautage vom 11. bis 15. Februar 2025 in Jork als bedeutende Plattform für den fachlichen Austausch und die Präsentation zukunftsweisender Technologien. Obstbauversuchsring (OVR), Obstbauversuchsanstalt (OVA) Jork und die Landesfachgruppe Obstbau im Landvolk Niedersachsen organisierten ein hochkaratiges Programm mit spannenden Fachvorträgen, angeregten Diskussionen und beeindruckenden Innovationen.
Beim Verbandspolitischen Nachmittag forderte Claus Schliecker, Vorsitzender der Fachgruppe Obstbau im Landvolk Niedersachen, eine ideologiefreie Landwirtschafts- und Pflanzenschutzpolitik. Er prangerte an, dass Handel und Verbraucher im Winter importierte Früchte bevorzugen, während heimische Betriebe ihre CO₂-Bilanzen verbessern müssen. Jens Stechmann, Bundesfachgruppen-Vorsitzender, zeigte auf, wie steigende Lohnkosten und immer schwierigere Pflanzenschutz-Zulassungen den Wettbewerb verzerren. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, verlangte von der Politik eine echte agrarpolitische Kehrtwende, um Ernährungssicherheit und Wertschöpfung zu sichern.
Nach den politischen Reden fand die feierliche Übergabe der Meisterbriefe an die 20 neuen Gärtnermeister der Fachrichtung Obstbau statt. Die jungen Obstbaumeister unterstrichen die verbandspolitischen Forderungen seiner Vorredner und machten noch einmal deutlich, wie umfangreich und gut die Obstbaumeister ausgebildet sind und dass sie eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Zukunft mit verlässlichen Rahmenbedingungen benötigen und einfordern.
Nach einem ordentlichen und kostendeckenden Abverkauf der Apfelernte 2024 und einer insgesamt guten bis befriedigenden Erdbeersaison 2025 steigt das Stimmungsbarometer im deutschen Obstbau wieder etwas. In diesem Herbst werden die rund 500 Familienbetriebe an der Niederelbe voraussichtlich etwa 320.000 Tonnen Äpfel in exzellenter Qualität ernten – das sind 28 Prozent mehr als im Vorjahr. Deutschlandweit werden insgesamt eine Million Tonnen Äpfel erwartet. Dies entspricht einer Steigerung von 14,7 Prozent zum Vorjahr. Europaweit wird mit einer Ernte von 10,5 Millionen Tonnen Äpfel gerechnet, was in etwa der Vorjahresmenge entspricht.
Auf der diesjährigen Apfelsaisoneröffnung im Alten Land auf dem Obsthof Oliver Blohm in Hamburg trafen sich Vertreter aus Politik, Medien und Landwirtschaft zum symbolischen Pflücken der ersten Äpfel und setzten ein Zeichen für heimische Qualität. Im Alten Land, dem größten zusammenhängenden Obstanbaugebiet Nordeuropas, bewirtschaften rund 500 Familienbetriebe 10.000 Hektar, davon etwa 90 % Apfelanlagen. Jeder dritte deutsche Apfel stammt aus dieser Region.
Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank und Bundestagsabgeordnete Vanessa Zobel betonten die Bedeutung des regionalen Obstbaus für Wirtschaft, Klima- und Artenschutz. Claus Schliecker unterstrich: „Wir gehen schonend mit Boden, Wasser, Klima und Luft um und sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Trotzdem haben wir unseren wirtschaftlichen Erfolg nicht allein in unseren Händen. Wir brauchen auskömmliche, faire Erzeugerpreise, um unsere Betriebe zukunftsfähig aufzustellen und in neue, bessere und schonende Technik zu investieren.“ Außerdem wies Schliecker auf die aktuell immer schwieriger werdende Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln hin. Eine weitere große Gefahr für den heimischen Obstanbau sieht Schliecker in der Erhöhung des Mindestlohns, der 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben wird, was einer Steigerung seit der Einführung 2015 um 63,5 Prozent entspricht. Obstbauern stemmen pro Hektar Apfelanlage rund 500 Handarbeitsstunden, bei Erdbeeren sogar 2.500 Stunden. Hier sicherte Vanessa Zobel zu, sich weiterhin für eine Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte auf Bundesebene einzusetzen.
Die Bundesfachgruppe Obstbau hat Lösungsansätze für einen zukunftsfähigen Obstbau erarbeitet, für deren Erreichung sich die berufsständischen Vertretungen auf bundes- und Landesebene mit Nachdruck einsetzen werden:
Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn:
Mindestlohn für einfache Tätigkeiten im Obst- und Gemüsebau vorerst bei 12,82 € pro Stunde belassen. Zukünftig sollte für Saisonarbeit (d.h., max. die ersten drei Monate eines Beschäftigungsverhältnisses) in Sonderkulturen dann mindestens 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt werden.
Rechtssicherheit bei der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung:
Streichung der fehlenden Berufsmäßigkeit als Voraussetzung bei einer versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung. Beschäftigungen, die maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden, sind künftig in jedem Fall versicherungsfrei. Den Beschäftigten wird zugleich die Möglichkeit eingeräumt, auf diese Versicherungsfreiheit zu verzichten. So können diese bei fehlender anderer Absicherung einen umfassenden Versicherungsschutz erhalten.
Drittstaatenregelung:
Entbürokratisierung und Erweiterung der kurzeitigen kontingentierten Beschäftigung nach §15d BschV auf Erntetätigkeiten.
Die deutschen Obstbauern befürchten infolge der gefahrenbasierten Bewertung der Wirkstoffe und der ständig steigenden Anforderungen bei der Risikobewertung national und auf EU-Ebene einen zunehmenden Verlust wichtiger Insektizide.
Vor allem in Deutschland sind bedeutende Schaderreger nur noch durch vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilte Notfallzulassungen von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu kontrollieren. Von Jahr zu Jahr wiederkehrende Notfallzulassungen werden von nationalen und europäischen Behörden jedoch zunehmend kritisch gesehen und stellen per se keine dauerhafte Lösung dar. Die Fachgruppe Obstbau fordert daher dringend eine Risiko-basierte Bewertung der national und auf EU-Ebene beantragten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe.
Flächenbezogene Prämie für besondere Maßnahmen:
Besondere Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität werden (z.B. im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik GAP) mit bis zu 1.500 Euro/ha gefördert.
Förderung der Umstellung von Baumobstanlagen auf widerstandsfähige Sorten:
Co-Finanzierung der Umstellung älterer und Pflanzenschutz-intensiver Apfelanlagen auf neue und widerstandfähige Apfelsorten in einem Zeitraum über 5 Jahre und einem Fördervolumen von insgesamt fünf Millionen Apfelbäumen.
Risikoausgleichsrücklage:
Mit einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage können Obstbaubetriebe Rücklagen für Ausfälle durch zum Beispiel Extremwetterereignisse bilden. Je nach Nutzungsart darf eine bestimmte Summe je ha oder m² steuerfrei zurückgelegt werden.
Förderung Mehrgefahrenversicherung:
Die Klimawandel-bedingten zunehmenden Ertragseinbußen durch Extremwetterlagen im Gartenbau können durch eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung abgemildert werden. Wichtige förderfähige Gefahren sind Hagel (Hagel ist Niedersachsen bei der Förderung derzeit ausgenommen!), Starkfrost, Dürre, Starkregen und Sturm. Um eine maximale Förderung der Familienbetriebe zu gewährleisten, bietet sich das Konzept der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) an. Diese sind nur ihren Mitgliedern verpflichtet. Interessen anonymer Anteilseigner, wie etwa bei Versicherungen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, spielen keine Rolle. Eventuell erzielte Überschüsse kommen somit ausschließlich den versicherten Betrieben zugute und werden den Rückstellungen für Überschadensjahre zugeführt. Der prozentuale Fördersatz auf die förderfähige Prämie in Höhe von zum Beispiel bis zu 70 % ergibt sich aus 50 % Bundes- und 50 % Landesmitteln.
Der Obstbau in Niedersachsen zeigt sich nachhaltig und zukunftsorientiert. Die Familienbetriebe sichern mit Know-how und Leidenschaft die Versorgung mit frischem Obst, pflegen Kulturlandschaften und leisten aktiven Klima- und Artenschutz. Gleichzeitig stemmen sie steigende Lohnkosten, wachsende Bürokratie und den Druck globaler Märkte. Um weiterhin hochwertige, regionale Ware zu liefern, brauchen die Betriebe verlässliche politische Rahmenbedingungen, faire Preise und gezielte Förderung. Nur so kann der Obstbau seine Rolle als Garant für Ernährungssicherheit, regionale Wertschöpfung und nachhaltige Landwirtschaft behaupten.


Kristine Anschütz
Geschäftsführung Fachgruppe Obstbau
Nach intensiven Verhandlungen haben das Landvolk Niedersachsen, das Niedersächsische Landvolk Braunschweiger Land und die Vereinigung niedersächsischer Realverbände erreicht, dass die Wirtschaftswege der Realverbände künftig von der Grundsteuer befreit werden. Ein Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 19. Mai 2025 stellt klar, dass diese Wege aufgrund ihrer öffentlichen Nutzung steuerfrei sind.
„Realverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts, die Aufgaben wahrnehmen, die anderorts von den Kommunen wahrgenommen werden. Sie finanzieren beispielsweise die Unterhaltung von landwirtschaftlichen Wegen und Gräben über ihre Beiträge und führen die Unterhaltung eigenverantwortlich aus. Ohne das Engagement der Realverbände, wären viele landwirtschaftliche Wege auch für die Allgemeinheit nicht mehr nutzbar, weil sie nicht oder nur ungenügend unterhalten und gepflegt würden. Dieses Engagement der Realverbände durch Erhebung von Grundsteuer zu „bestrafen“ war nicht rechtmäßig und wir als Vereinigung sind sehr zufrieden, gemeinsam mit dem Landvolk die Politik von unserem Anliegen überzeugt zu haben, so dass die landwirtschaftlichen Wege nun von der Grundsteuer befreit sind.“

Die Bemühungen des Landvolks Niedersachsen, des Niedersächsischen Landvolkes Braunschweiger Land und der Vereinigung niedersächsischer Realverbände um eine Grundsteuerbefreiung der landwirtschaftlichen Wege haben Früchte getragen. Aufgrund der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 kam es zu einer erheblichen Belastung der Realverbände nach dem Niedersächsischen Realverbandsgesetz. Diese Belastung stellte eine Benachteiligung der Landwirte dar, die durch Gründung eines Realverbandes in der Gemarkung Verantwortung übernommen haben.
Ein Realverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zur Wahrnehmung gemeinschaftlicher Interessen und der Verwaltung des sonstigen Vermögens gegründet wird. Man unterscheidet zwischen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsverbänden. Die Hauptaufgaben eines Realverbandes umfassen unter anderem die Verwaltung und Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen: Pflege, Unterhaltung und Verwaltung von gemeinschaftlich genutzten Anlagen wie Wegen, Gewässern oder Bewässerungssystemen. Ein Realverband handelt dabei eigenverantwortlich im Rahmen der ihm durch Gesetz oder Satzung übertragenen Befugnisse und unterliegt der Rechtsaufsicht durch die zuständigen Behörden.
Grundsteuerrechtlich vertrat das Landesamt für Steuern zunächst folgende Ansicht:
a) Die Grundstücke der Realverbände sind unstreitig dem landwirtschaftlichen Vermögen i. S. d. BewG zuzurechnen.
b) Acker-, Grünland- oder Forstflächen sind unstreitig nach allgemeinen Grundsätzen für landwirtschaftliches Vermögen zu bewerten und auch grundsteuerpflichtig.
c) Wege, Gräben und Grenzraine sind nach der neuen Nutzungsart „Hofstelle“ zu bewerten.
d) Auf die Wege der Realverbände ist die Grundsteuerbefreiung für öffentlich genutzte Wege gem. § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG nicht anwendbar, da ihre Nutzung den Realverbandsmitgliedern vorbehalten sei.
Auf die Realverbände kamen die unterschiedlichsten Zahlungsverpflichtungen zu, zumal auch die einzelnen Finanzämter die Grundsteuerpflicht unterschiedlich bewertet haben. Das Landvolk Niedersachsen, das Niedersächsische Landvolk Braunschweiger Land und die Vereinigung niedersächsischer Realverbände haben stets betont, dass die Auffassung des Niedersächsischen Landesamtes für Steuern, die Grundsteuerbefreiung des § 4 Nr. 3 Ziff. a GrStG sei auf die Wege der Realverbände nicht anwendbar, da ihre Nutzung lediglich den Realverbandsmitgliedern vorbehalten sei, rechtswidrig ist.
Vielmehr verhält es sich so, dass die Wege der Realverbände aufgrund des Betretungsrechtes der freien Landschaft gem. § 23 NWaldLG von jedermann genutzt werden können. „Betreten“ meint gemäß § 23 Abs. 3 NWaldLG i. V. m. § 25 Abs. 1 NWaldLG das Begehen, Reiten und Befahren mit Fahrrädern. Darüber hinaus ist die Nutzung der Wege für jegliche Fahrzeuge offen, wenn die Fahrten die durch die Wege erschlossenen Grundstücke betreffen. Das ist vergleichbar mit im öffentlichen Eigentum stehenden Wegen und Straßen, die beschildert sind mit den Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten – landwirtschaftlicher Verkehr frei“.
Realverbände dienen als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Bereitstellen und der Unterhaltung der Wege einem öffentlichen Zweck, nämlich dem Schaffen und Entwickeln der Infrastruktur für die landwirtschaftliche Nutzung. Oftmals haben sie die Wege von den Kommunen zu diesem Zweck übertragen bekommen.
Nachdem mit dem Finanzministerium, dem Landesamt für Steuern und auch mit einzelnen Finanzämtern ein reger Austausch der Rechtsansichten stattgefunden hatte und viele Realverbände bereits Einspruch gegen die Bescheide eingelegt hatten, fand – organisiert von der Vereinigung niedersächsischer Realverbände und dem Niedersächsischen Landvolk Braunschweiger Land – am 27. März 2025 ein Gespräch mit Finanzminister Gerald Heere statt, um die Ansicht der landwirtschaftlichen Verbände nochmals zu verdeutlichen und auch Rechtssicherheit zu schaffen.
Dabei waren Sandra Glitza und Cord Kiene vom Landvolk Niedersachsen, Konrad Westphale als Vorstandsvorsitzender der Vereinigung niedersächsischer Realverbände sowie Karl-Friedrich Wolff von der Sahl und sein Stellvertreter Christian Wohlenberg vom Niedersächsischen Landvolk Braunschweiger Land. Dem Minister wurde die unübersichtliche und für die Realverbände finanziell sehr ungünstige Sach- und Rechtslage erläutert und insbesondere darauf hingewiesen, dass auch bei den Wegen der Realverbände wegen der öffentlichen Nutzung der Wege über § 23 Abs. 1 NWaldLG eine Grundsteuerbefreiung erfolgen muss.
Die Wasser- und Bodenverbände sind kraft Gesetzes grundsteuerbefreit und unterscheiden sich von der Zielsetzung kaum von den Realverbänden. Aus diesem Grunde kann vermutet werden, dass die Realverbände schlichtweg vergessen wurden, zumal sie ein rein niedersächsisches Konstrukt sind und auch in Niedersachsen nicht durchgängig vorkommen. Die Realverbände sind stark im Raum Hannover, Gifhorn, Celle, Braunschweig, Hildesheim, Göttingen und Weserbergland verbreitet. In anderen Teilen Niedersachsens werden die Aufgaben der Realverbände – wie zum Beispiel die Pflege der landwirtschaftlichen Wege – von den Kommunen erledigt. Die Realverbände erledigen die Pflege und Instandhaltung eigenverantwortlich und finanzieren sich über Beiträge. Dieses noch zu „bestrafen“, indem die Wege grundsteuerpflichtig sind, erscheint nicht sachgerecht.
Der Minister nahm das Anliegen positiv auf und zeigte sich lösungsbereit. Es war davon auszugehen, dass das Problem der Grundsteuerbelastung gelöst oder zumindest entschärft wird. „Entschärft“ meint, dass eine Grundsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG gewährt wird.
Das Niedersächsische Landesamt für Steuern hat daraufhin am 19. Mai 2025 per Erlass geregelt, dass die Wege der Realverbände nunmehr grundsteuerbefreit sein sollen, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
„Das Recht zur Nutzung der Wirtschaftswege durch die Allgemeinheit ergibt sich aus den §§ 23 bis 28 des NWaldLG. Nach § 25 NWaldLG ist das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden. Dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege, Reitwege und Freizeitwege. Daraus ergibt sich, dass Wirtschaftswege, die auf der Grundlage des NWaldG rechtlich zur Nutzung durch die Allgemeinheit zur Verfügung stehen, die Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Ziff. a erfüllen (vgl. hierzu auch den Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 19. Mai 2025).“
Wir raten daher den Vertretern niedersächsischer Realverbände an, unter Verweis auf den Erlass Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide der Finanzämter einzulegen, sofern die Einspruchsfrist von einem Monat noch nicht abgelaufen ist. Ergänzend empfehlen wir, auch nach Ablauf der Einspruchsfrist die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides zu beantragen, da dieser offensichtlich rechtswidrig ist. Nach Ablauf der Einspruchsfrist kann eine Abänderung der Grundsteuerpflicht beantragt werden. Zur Begründung empfehlen wir, jeweils wie folgt vorzutragen:
„Die Wirtschaftswege unseres Realverbandes sind als dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen und Wege anzusehen, für die die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 Ziff. a GrStG zur Anwendung kommt. Unsere Wege sind durch die Allgemeinheit nutzbar und werden durch die Allgemeinheit auch genutzt.“
Bei weiteren Fragen erteilen die Kreisverbände des Landvolks Niedersachsen oder die Vereinigung niedersächsischer Realverbände ihren Mitgliedern Auskunft.

Sandra Glitza
Geschäftsführung Vereinigung niedersächsischer Realverbände
Die Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen zeigte: EU-Regelungen bestimmen zunehmend die Forstpolitik. Während innovative Holzverwendungen vorgestellt und ein neuer Vorstand gewählt wurden, kritisiert der Verband die geplanten EU-Verordnungen zur Entwaldung (EUDR) und Naturwiederherstellung (W-VO) als überbürokratisch und praxisfern. Gefordert werden eine „Null-Risiko-Variante“ für Länder ohne Entwaldungsrisiko sowie freiwillige, entschädigte Maßnahmen statt Zwangsvorgaben. Der neue Vorstand will den Dialog mit Politik und Gesellschaft fortsetzen, um praxistaugliche Lösungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu erreichen.
„Der neue Vorstand des Waldbesitzerverbandes ist ein hervorragender Mix aus Erfahrung und forstpraktischer Qualität. In dieser Konstellation werden wir weiterhin den Dialog mit der Politik und der Gesellschaft führen, um zu umsetzbaren und respektvollen Lösungen zu kommen.“
Die diesjährige Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes hatte es in sich. Am Vormittag wurden nach dem Grußwort der Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte mit Impulsreferaten unterschiedliche und vor allem innovative Holzverwendungsmöglichkeiten aufgezeigt und vorgestellt. In einem voll besetzten Saal wurden fünf verschiedene Verfahren und Anwendungen der zukünftigen Holzverarbeitung präsentiert, die anschließend beherzt diskutiert wurden. Mit dem Eindruck, dass die Innovationskraft in der Forstwirtschaft weiterhin präsent ist, wurde im Anschluss an die Fachvorträge im internen Teil der Versammlung turnusmäßig ein neuer Vorstand gewählt.
Die langjährigen Vorstandsmitglieder wurden noch im öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung dankbar verabschiedet, ehe anschließend die Wahl eines neuen Vorstandes vorgenommen wurde. Dabei wurden der Präsident – genauso wie der zur Wiederwahl stehende Vizepräsident – im Amt bestätigt; ein neuer Vizepräsident sowie sechs neue Vorstandsmitglieder wurden gewählt, sodass der Gesamtvorstand weiterhin aus 14 Personen besteht.
Der einstimmig neu gewählte Vorstand des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen besteht nun aus Präsident Philip Freiherr von Oldershausen, Vizepräsident Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, Vizepräsident Klaus-Detlef Kröger, Alexander von Fricken, Thomas Göllner, Dr. Markus Hecker, Ludger Hengelsberg, Volker Hornbostel, Frank Kohlenberg, Jobst-H. Lampe, Dorothea Neven-Blumenberg, Thomas Schomaker, Dirk Schütte, Martina Stietenroth.
Die Bezirksversammlung Weser-Ems und die Bezirksversammlung Hannover repräsentieren die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse im Waldbesitzerverband Niedersachsen. Im Rahmen der jeweiligen Bezirksversammlungen wurden in diesem Jahr neue Vorsitzende gewählt. Neuer Vorsitzender der Bezirksversammlung Hannover ist Hans-Peter Bockelmann, der Heiner Beermann ablöst. In der Bezirksversammlung Weser-Ems hat Alexander von Fricken das Amt von Eckhard Thye übernommen.
Die bevorstehenden Umsetzungen der EU-Themen zur EUDR (EU-VO entwaldungsfreie Produkte) und zur Natur-Wiederherstellungsverordnung (W-VO/Nature Restoration Law) sind weiterhin ungeklärt und drohen, zu einem Bürokratiemonster für die deutsche Forstwirtschaft zu werden. Bei der EUDR haben die Waldbesitzenden einen ersten Schritt in die richtige Richtung erreicht – die Anwendung der EUDR soll um ein weiteres Jahr auf Ende 2026 verschoben werden. Am 23.09.2025 hatte die Europäische Kommission bekanntgegeben, einen Vorschlag zur Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) um ein weiteres Jahr vorzulegen. Eine erneute Verschiebung des Geltungsbeginns der EUDR wird vom Waldbesitzerverband Niedersachsen begrüßt.
In der derzeit geltenden Fassung der EUDR droht dem Kleinprivatwald der Marktausschluss. Die EU-Verordnung in ihrer jetzigen Form stellt eine erhebliche personelle, bürokratische und finanzielle Belastung für die niedersächsischen Forstbetriebe und deren Zusammenschlüsse dar. Enthaltene bürokratische Anforderungen mit der Pflicht zur Erstellung einer Sorgfaltserklärung mit umfangreichen Angaben bei jedem Holzverkauf und der Geolokalisierung der Fläche sind in der Praxis vor allem für den Kleinprivatwald nicht zu bewältigen – hier droht der Marktausschluss. Ein massiver Einbruch bei der Durchführung der Waldpflege (Stabilität der Waldbestände, Waldumbau, Klimaschutz) und bei der Versorgungssicherheit sind die weiteren Folgen. Denn 40 Prozent des Holzvorrats Niedersachsens befindet sich im Kleinprivatwald.
Grundsätzlich ist die Anwendung der EUDR für alle Forstbetriebe mit hohen Transaktionskosten und damit Wettbewerbsnachteilen verbunden. Da es in Deutschland kein Entwaldungsrisiko gibt, wäre die Umsetzung der EUDR mit den jetzigen Anforderungen unverhältnismäßig. Es sind konkrete inhaltliche Änderungen an der EUDR erforderlich.
Um die Wirksamkeit der EUDR zu sichern und zugleich den Marktzugang insbesondere für kleine Forstbetriebe zu gewährleisten, muss eine Anpassung der EUDR erfolgen, indem eine „Null-Risiko-Variante“ für alle Länder mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko – wie Deutschland – eingeführt wird. Das Verfahren soll auf dem bestehenden System des Länderbenchmarkings aufbauen. Mit der Einführung der „Null-Risiko-Variante“ entfallen für die Waldbesitzenden die Informationspflichten (betriebsindividuelle Erstellung einer Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem), sodass „nur“ noch eine Dokumentationspflicht erforderlich ist.
Der Waldbesitzerverband Niedersachsen fordert Schutz von Eigentum, Nutzungssicherheit und freiwillige Beteiligung. Mit der geplanten Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) will die EU-Kommission eine umfassende „Heilung“ der Natur in Europa einleiten. Doch es stellt sich die Frage: Was soll hier eigentlich wiederhergestellt werden – vor allem in Zeiten von Wetterextremen im Klimawandel? Zudem werden die niedersächsischen Wälder seit Jahrzehnten nachhaltig bewirtschaftet. Die Wälder werden von den Waldbesitzenden gepflegt, entwickelt und bewahrt – mit Sachverstand und Verantwortung.
Daher ist die W-VO nicht nur in Frage zu stellen, sondern muss gestrichen werden. Sie ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und geht mit massiven Eingriffen in Eigentum und Nutzung einher – basierend auf starren Zielvorgaben, ohne Rücksicht auf regionale Besonderheiten, wirtschaftliche Tragfähigkeit oder klimatische Entwicklungen. Dies widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und Artikel 39 AEUV, der unter anderem den Schutz der wirtschaftlichen Grundlagen für die Betriebe fordert.
Für die Waldbesitzenden bedeuten die geplanten Maßnahmen erhebliche Risiken, unter anderem:
Der Waldbesitzerverband Niedersachsen fordert einen Kurswechsel, das heißt die vollständige Rücknahme der W-VO, die konsequente Orientierung an Freiwilligkeit, Planungssicherheit und vollständiger Entschädigung. Eine Honorierung bestehender ökologischer Leistungen – z. B. über marktorientierte Modelle – sowie der Vorrang produktiver Flächen und eine rechtssichere Einbindung der Eigentümer und Bewirtschafter sind notwendig.
Wirkungsvoller Naturschutz ist nur gemeinsam mit den Waldbesitzenden vor Ort möglich. Wer Eigentum beschneidet und Nutzung verbietet, zerstört nicht nur Vertrauen, sondern auch die wirtschaftliche Basis des ländlichen Raums. Wir Waldbesitzenden stehen zur ökologischen Verantwortung – und hier sei nochmals betont, dass der Waldumbau bereits eines der größten Biodiversitätsprojekte ist, das je geleistet wurde und weiterhin geleistet wird.

Petra Sorgenfrei
Geschäftsführung Waldbesitzerverband Niedersachsen
Erneuerbare Energien leisten vor Ort einen großen Beitrag zu Systemstabilität, Versorgungssicherheit und regionaler Wertschöpfung. In vielen niedersächsischen Kommunen zählen sie schon heute zu den größten Gewerbesteuerzahlern. Doch in ihnen steckt noch viel mehr Potenzial – insbesondere mit Blick auf die Landwirtschaft.

Neben der weiterhin wichtigen Stromerzeugung und Wärmeversorgung wird die Veredelung von Biogas zu Biomethan immer bedeutsamer. Mit diesem Gedanken hat sich der LEE stärker beschäftigt – beginnend mit einer Betrachtung der Potenziale rein aus niedersächsischen Wirtschaftsdüngern. In Niedersachsen werden jedes Jahr zwischen 270 und 300 Mio. Liter Diesel (entspricht 2,7-3,0 Mrd. kWh) in Landmaschinen benötigt. Daraus resultiert eine CO₂-Emission von mehr als 700 Mio. t CO₂ im Jahr. Die Dekarbonisierung der Landwirtschaft stellt dadurch eine große Herausforderung für die Betriebe dar. Hier bilden biogas-/biomassebasierte Kraftstoffe die beste und auch sinnvollste Möglichkeit zur Umstellung. Sie lassen sich dezentral produzieren, sind gut speicherbar, auch für höhere Lasten realistisch und können in Kreislaufprozessen aus der Landwirtschaft für die Landwirtschaft bereitgestellt werden.
Gemäß des aktuellen Nährstoffberichts für Niedersachsen fallen im Jahr etwa 9 Mio. t Festmiste/Geflügelkot und 24 Mio. t Gülle aus Rinder- und Milchviehhaltung an, die zur Vergärung in Biogasanlagen prinzipiell geeignet sind. Bei einer angenommenen Verfügbarkeit von 65 % dieser Menge ließen sich aus diesen Mengen etwa 600 Mio. m³ Biomethan mit einem Energiegehalt von etwa 6 Mrd. kWh gewinnen. Auch unter Berücksichtigung des schlechteren Wirkungsgrads von CNG-Antrieben gegenüber Dieselantrieben (10-20 % Mehrbedarf), würden diese Mengen genügen, um den gesamten Dieselbedarf der niedersächsischen Landwirtschaft rein aus den in Niedersachsen anfallenden Wirtschaftsdüngern zu gewinnen. Insbesondere im Energiesteuerrecht, in der Genehmigungsgrundlage für dezentrale Aufbereitungen und Tankstellen sowie im Gasnetzzugang sehen wir jedoch Punkte, die einem Umstieg auf biomethanbasierte Kraftstoffe im Wege stehen.
Moorflächen sind wertvolle CO₂-Speicher. Ihre Wiedervernässung bedeutet aber häufig die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung, die mit hohen Wertschöpfungsverlusten für die betroffenen Betriebe und Regionen einhergeht. Photovoltaik kann hier einen neuen Weg eröffnen: Sie verbindet Klimaschutz mit ökonomischer Perspektive. Die Chancen und Herausforderungen von Moor-PV hat der LEE in einem Positionspapier herausgearbeitet. Eine besondere Herausforderung für solche Projekte stellt demnach die unzureichende Datenbasis dar. Viele Flächenkartierungen und entsprechende Einstufungen beruhen auf alten, hochgerechneten Informationen. Eine verlässliche, projektbezogene Datenerhebung ist jedoch Voraussetzung für jede seriöse Planung, inklusive der möglichen Wiedervernässung. Zugleich sollte die Pflicht zur Wiedervernässung differenziert betrachtet werden. Dort, wo sie ökologisch sinnvoll und technisch realisierbar ist, kann sie eine wichtige klimafördernde Maßnahme darstellen – dies ist jedoch nicht überall der Fall. Wichtig ist, dass Nachnutzungskonzepte den dauerhaft nassen Zustand sichern und nicht im Zuge eines Rückbaus eine erneute Entwässerung erfordern.
Niedermoore sind stark grundwasserabhängig und bauliche Maßnahmen können weitreichende Folgen für benachbarte Flächen haben, Teilvernässungen bringen jedoch oft nicht den gewünschten ökologischen Nutzen. Hochmoore besitzen dagegen ein eigenständiges Wasserregime und sind besser steuerbar, verursachen jedoch nach landwirtschaftlicher Nutzung häufig erhöhte Methanemissionen. In beiden Fällen stellen die Bauarbeiten besondere technische Anforderungen. Die Wiedervernässung führt zudem zwangsläufig zu Veränderungen in Flora und Fauna. Klassische, statische Artenschutzgutachten greifen hier oft zu kurz, weshalb Kompensationsmaßnahmen flexibel angepasst werden müssen. Empfehlenswert ist zudem eine biologische Baubegleitung. Auch die derzeit verbreiteten Pachtmodelle bergen ein Risiko: Nach Projektende muss die Fläche in den Ausgangszustand zurückgeführt werden, was meist eine erneute Entwässerung bedeutet. Um dies zu vermeiden, ist eine dauerhafte Überführung in Naturnutzung sinnvoll.
Für einen Kilogramm Wasserstoff rechnet die Praxis mit rund zehn Litern Reinstwasser. Das ist mehr als die theoretischen neun Liter, weil Aufbereitung und Verluste zusätzliches Wasser erfordern. Auf das Energiesystem übersetzt: Selbst bei einem nationalen Bedarf von 95 bis 130 TWh bis 2030 lägen die direkten Wassermengen für die Elektrolyse in einer Größenordnung von etwa 28 bis 39 Millionen Kubikmetern pro Jahr. Im Vergleich zu den gesamten jährlichen Wasserentnahmen in Deutschland ist das wenig. Nutzungskonflikte entstehen dort, wo Elektrolyseure mit Landwirtschaft, Trinkwasserversorgung, Naturschutz und Industrie um die gleiche Ressource konkurrieren. Der Klimawandel verstärkt das Risiko: Hitzewellen, langanhaltende Trockenphasen und Starkregenereignisse verschieben Wasserverfügbarkeit und -qualität. Für landwirtschaftliche Betriebe, die in Dürreperioden auf Beregnung angewiesen sind, zählt daher Planbarkeit. Aus Sicht einer nachhaltig robusten Sektorenkopplung setzt der LEE auf fünf Leitplanken:
Die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erhöht das Ziel für Elektrolyseleistung bis 2030 auf zehn Gigawatt und stellt Förderinstrumente in Aussicht. Das hilft dem Markthochlauf – ersetzt jedoch nicht die Pflicht, Wasserverfügbarkeit und -qualität je Region sorgfältig zu prüfen. Für die Praxis bedeutet das: Projekte frühzeitig mit Wasserbehörden, Wasserversorgern, Landwirtschaft und Umweltverbänden an einen Tisch bringen, Daten offenlegen und Alternativen zum Trinkwasser von Beginn an mitplanen.

Silke Weyberg
Geschäftsführerin des Landesverbandes Erneuerbare Energien Niedersachsen | Bremen e.V. – LEE NDS/HB
Die Niedersächsische Landjugend feiert 75 Jahre voller Engagement, Gemeinschaft und unvergesslicher Momente. Ob bei der Grünen Woche in Berlin, einem festlichen Jubiläumsball, dem Sommer-Landjugendtag in Radegast oder mit dem Ausblick auf den Deutschen Landjugendtag 2026 in Hameln – überall zeigt sich, wie vielfältig, lebendig und zukunftsorientiert die Landjugend ist.

Landjugend – das heißt anpacken, gemeinsam wachsen und unvergessliche Momente teilen.Ob bei großen Events oder kleinen Aktionen: Verantwortung, Teamgeist und Organisationstalent werden hier gelebt. Dabei entsteht mehr als nur ein starkes Miteinander. Es entstehen Freundschaften, Gemeinschaft und oft auch ein Gefühl von Familie – ganz gleich, ob man neu dabei ist oder schon lange dazugehört.
Die weltweit größte Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau fand vom 17. bis 26. Januar statt. Auch die Niedersächsische Landjugend (NLJ) war wieder mit einem eigenen Messestand vertreten. Die „Landjugend-Kartoffelscheune“ in der Niedersachsenhalle bot täglich von 10 bis 18 Uhr einen Treffpunkt, an dem Landjugendliche, Freunde und Interessierte zusammenkamen – zum Schnacken, Netzwerken und Genießen.
Zentrales Thema des Messestandes war die Kartoffel. Besucher*innen erhielten zahlreiche wissenswerte Fakten rund um die Knolle. Zudem gab es verschiedene Mitmachaktionen mit tollen Preisen und Kostproben. Für die passende Verpflegung sorgten Speisen und Getränke auf Kartoffelbasis: Von herzhaften Kartoffelwaffeln über würzige Kartoffelspieße und einen winterlichen Kartoffel-Grünkohl-Salat bis hin zu exotischem Kartoffelsushi war für jeden Geschmack etwas dabei. Neugierig machte auch der eigens vom Projektteam kreierte Drink „Verliebte Kartoffel“ in leuchtendem Rosa.
Der Kartoffel-Schälwettbewerb wurde ebenfalls erneut durchgeführt. Zehn Mannschaften traten in Fünferteams gegeneinander an – besonders stark vertreten waren Bayern und Niedersachsen. In einem spannenden Finale setzte sich schließlich die Bezirkslandjugend Ostfriesland gegen die Kreislandjugend Uelzen durch.
Beim traditionellen Niedersachsenabend am Mittwoch – unter dem Motto „Niedersachsen treffen Freunde“ – standen Gespräche, Musik und Kulinarik im Mittelpunkt. Zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden der Land- und Ernährungswirtschaft kamen zusammen. Am Stand der „Landjugend-Kartoffelscheune“ wurden an diesem Abend „Schnuckenbräu“-Bier und Röstkartoffeln mit Grünkohlpesto angeboten.
Besonders hervorzuheben ist der Einsatz des Standpersonalteams. Etwa 20 Ehrenamtliche, darunter ausgebildete Hauswirtschafterinnen, Kartoffelanbauexperten und Landjugendliche aus ganz Niedersachsen, nahmen sich die Zeit, um vor Ort gemeinsam mitanzupacken und eine besondere Zeit zu erleben.
Auch im kommenden Jahr wird die NLJ bei der Grünen Woche vertreten sein – dann zum 100-jährigen Jubiläum der Messe. Zehn Tage lang wird erneut Kulinarik aus Niedersachsen präsentiert.
Mit einem festlichen Jubiläumsball feierte die NLJ am 29. März in der Heidmark-Halle in Bad Fallingbostel ihr 75-jähriges Bestehen. Über 500 Gäste aus Politik, Wirtschaft, befreundeten Verbänden und der Landjugend selbst erlebten einen unvergesslichen Abend, der die Geschichte und das Engagement der Landjugend in Niedersachsen würdigte.
In feierlichem Rahmen wurde auf Erfolge und Meilensteine der vergangenen Jahrzehnte zurückgeblickt. Landjugend steht für Zukunfts- und Bleibeperspektiven im ländlichen Raum und ebenso für Spaß, Gemeinschaft und Zusammenhalt.
„Es sind die Veranstaltungen, die gemeinsam geplant, koordiniert, aufgebaut, durchgeführt und wieder abgebaut werden, die uns verbinden. Es sind Orte, die für die Dorfgemeinschaft gestaltet wurden und an denen Erinnerungen entstehen“, betonten die Landesvorsitzenden Ina Steveker und Martin Grubert in ihrer Eröffnungsrede.
Zahlreiche Ehrengäste richteten ihre Glückwünsche an den Verband. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies würdigte das Engagement der Landjugend bei der Interessenvertretung junger Menschen. Auch Landvolk-Präsident Dr. Holger Hennies, die Landfrauen-Präsidentinnen Elisabeth Brunkhorst und Ina Janhsen sowie Lars Ruschmeyer, Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend, richteten ihre Grußworte aus.
Eine musikalische Zeitreise durch die Jahrzehnte, mitreißende Tanzdarbietungen sowie Videobeiträge von Zeitzeug*innen gaben eindrucksvolle Einblicke in die Entwicklung der Landjugend. Nach der Performance des Landjugend-Songs durch den Landesvorstand wurde gemeinsam mit der Band Deep Passion bis spät in die Nacht gefeiert.
Der Ball bot Raum für Erinnerungen, Begegnungen sowie neue Bekanntschaften und machte die Bedeutung der Landjugend für den ländlichen Raum noch einmal spürbar.
Ein unvergessliches Wochenende mit Urlaubsfeeling am Elbdeich, spannenden Workshops und zwei Scheunenfesten in bester Landjugendtradition: Teilnehmende aus knapp 30 verschiedenen Ortsgruppen kamen zum diesjährigen Sommer-Landjugendtag (SLT) vom 13. bis 15. Juni nach Radegast. Die Ortsgruppe hatte unter dem Motto „Elb(t)räume erleben“ auf den liebevoll hergerichteten Zeltplatz an der Maibockscheune eingeladen.
Der Samstag stand ganz im Zeichen von Mitmachen, Ausprobieren und Gemeinschaft. Zahlreiche Workshops und Exkursionen luden zum aktiven Erleben ein. So konnten die Teilnehmenden bei einer Boßelrunde durch die Tannen, bei einer Draisinentour oder beim plattdeutschen Kater-Yoga mitmachen. Auch das gemeinsame Schmieden, das Zubereiten von Flammlachs oder verschiedene Betriebsbesichtigungen stießen auf großes Interesse und wurden mit Begeisterung angenommen.
Das Datingprogramm „Strohgeflüster“ bot ein weiteres Highlight. Bei dieser Art von Speed-Dating hatten die Teilnehmenden jeweils fünf Minuten Zeit, sich auf gegenüberliegenden Strohballen kennenzulernen und im Anschluss die Gesprächspartner zu bewerten.
Den Ausklang bildeten ein gemeinsames Frühstück und ein Abschlussgottesdienst, bei dem die jungen Menschen ihre ganz persönlichen Träume zum Ausdruck brachten – sei es der Wunsch nach einem friedlichen Miteinander oder einer Zukunft ohne Wetterextreme. Die Botschaften machten deutlich, dass viele von ihnen vor allem das Gemeinwohl im Blick haben.
Alle freuen sich schon auf das nächste Großevent: Vom 26. bis 28. Juni 2026 kommen rund 1.000 Landjugendliche aus ganz Deutschland zum Deutschen Landjugendtag (DLT) nach Niedersachsen in die Rattenfängerstadt Hameln. Nach dem letzten DLT in Niedersachsen 2016 auf dem Gelände der Tarmstedter Ausstellung richtet die NLJ dieses Großereignis erneut aus. Das Organisationsteam steckt bereits voller Vorfreude mitten in den Vorbereitungen und kann es kaum erwarten, Landjugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet willkommen zu heißen.


Till Reichenbach
Geschäftsführung Niedersächsische Landjugend
Der Berufswettbewerb der Deutschen Landjugend 2025 hat unter dem Motto „Grüne Berufe sind voller Leben: Zukunft gestalten, Talente entfalten!“ wieder tausende Auszubildende begeistert. Von den ersten Entscheiden an den Berufsschulen über spannende Praxisaufgaben bis hin zum großen Bundesfinale in Nordrhein-Westfalen stand nicht nur Fachwissen im Mittelpunkt, sondern auch Teamgeist, Austausch und persönliche Weiterentwicklung. Besonders erfreulich: Mit Marleen Graue aus Stolzenau erreichte eine niedersächsische Teilnehmerin einen herausragenden 2. Platz im Bundesentscheid.
„Der Berufswettbewerb bietet jungen Menschen in den grünen Berufen die Gelegenheit, sich mit anderen fachlich zu messen und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen.“

Der Berufswettbewerb der Deutschen Landjugend 2025 hat unter dem Motto „Grüne Berufe sind voller Leben: Zukunft gestalten, Talente entfalten!“ wieder tausende Auszubildende begeistert. Von den ersten Entscheiden an den Berufsschulen über spannende Praxisaufgaben bis hin zum großen Bundesfinale in Nordrhein-Westfalen stand nicht nur Fachwissen im Mittelpunkt, sondern auch Teamgeist, Austausch und persönliche Weiterentwicklung. Besonders erfreulich: Mit Marleen Graue aus Stolzenau erreichte eine niedersächsische Teilnehmerin einen herausragenden 2. Platz im Bundesentscheid.
Am 4. Februar 2025 fiel bundesweit der Startschuss für den Berufswettbewerb. Nach der Eröffnung und dem Bundesentscheid in Niedersachsen vor zwei Jahren fand das Finale diesmal in Nordrhein-Westfalen statt. Der Wettbewerb zählt zu den ältesten Fort- und Weiterbildungswettbewerben Deutschlands und ist einzigartig, weil alle Auszubildenden teilnehmen können – unabhängig von Prüfungsergebnissen.
Der Wettbewerb bietet jungen Menschen die Chance, ihre beruflichen und persönlichen Fähigkeiten zu stärken, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und über den eigenen Tellerrand zu schauen. Gleichzeitig wird das Wir-Gefühl der „grünen Berufe“ gefördert und die Vielfalt des Berufsfeldes in die Öffentlichkeit getragen. Bundesweit treten alle zwei Jahre rund 10.000 Jugendliche aus Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Forstwirtschaft, Tierwirtschaft und Weinbau gegeneinander an. In Niedersachsen beteiligten sich 2025 knapp 2.000 Auszubildende, Schülerinnen und Schüler an den Erstentscheiden, die von den berufsbildenden Schulen mit Unterstützung der Landvolkkreisverbände organisiert wurden.
In der Sparte Landwirtschaft I standen vor dem Landesentscheid zwei Gebietsentscheide an – in Rostrup und Celle. Gefordert waren Fachwissen, Internetrecherche beim Kauf eines gebrauchten Treckers, Präsentationsfähigkeit und praktische Aufgaben wie das Wechseln von Zitzengummis oder die Wartung einer Gelenkwelle. Neben fachlichem Können wurden auch Teamarbeit und Arbeitssicherheit bewertet. Die besten 24 erreichten den Landesentscheid, der vom 25. bis 26. April an der DEULA Nienburg stattfand. Dort stellten rund 80 Auszubildende verschiedener Fachrichtungen ihr Können unter Beweis – von Wissenstests bis zu praktischen Übungen auf dem Acker, im Stall oder in der Lehrküche. Neben Wettbewerb und Ehrgeiz kam auch das Gemeinschaftsgefühl nicht zu kurz: Bei einer Landjugendfete am Freitagabend wurden Kontakte geknüpft und Erfahrungen geteilt.
Vom 2. bis 6. Juni trafen sich die 98 besten Nachwuchskräfte zum Bundesentscheid auf Haus Düsse in Nordrhein-Westfalen. Besonders erfolgreich: Marleen Graue aus Stolzenau erreichte in der Sparte Hauswirtschaft den 2. Platz. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Juroren und Organisatoren blicken auf einen erlebnisreichen Wettbewerb zurück, der Fachwissen, Praxis, Austausch und Freude am Beruf vereinte – ganz im Sinne des diesjährigen Mottos: „Grüne Berufe sind voller Leben: Zukunft gestalten, Talente entfalten!“


Sina Friese
Geschäftsführung Kuratorium für den Berufswettbewerb
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