Agrarmarktpolitik

Bürokratieabbau und die aktuelle Seuchenlage bestimmen die Diskussionen

Das Jahr 2025 war für Milcherzeuger geprägt durch eine verschärfte Seuchenlage, stabile und hohe Erlöse, sowie Diskussionen um Bürokratieabbau und drohende gesetzliche Auflagen. Während stabile Erlöse und gute Futterqualitäten für wirtschaftliche Sicherheit sorgten, prägten vor allem die verschärfte Seuchenlage durch BTV-3 und der Bürokratieabbau die Diskussion. Die mögliche Einführung vertraglicher Lieferbeziehungen nach Artikel 148 auf EU-Ebene rückte zum Jahresende in den Fokus. Im Milchausschuss dominierten Forderungen nach Entlastung durch weniger Auflagen und mehr Digitalisierung, während gleichzeitig die Tierseuchenprävention und die Überarbeitung des QM-Standards die Arbeit bestimmten.

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Frank Kohlenberg

Landvolk-Vizepräsident und Vorsitzender Ausschuss Milch

Bei der Blauzungeninfektion sind wir durch die Impfung vor die Welle gekommen. Die Milchmenge und auch die Auszahlungspreise sind bis zum Beginn des 4. Quartals stabil geblieben, die Landwirte haben gutes Geld verdient und konnten investieren. Dazu hat auch die sehr gute Qualität des Grundfutters beigetragen. Gerade in Niedersachsen ist die Tierhaltung für die Bauernhöfe und für das nachgelagerte Gewerbe enorm wichtig. Als Landesbauernverband setzen wir uns deshalb weiterhin sehr stark dafür ein.“

Im Jahr 2024 setzte sich der Strukturwandel in der Milcherzeugung fort. In Niedersachsen verringerte sich der Milchkuhbestand um 4,2 Prozent stärker als bundesweit (-3,4 Prozent), während die Tierzahl pro Betrieb in etwa stagnierte. Gleichzeitig stieg die durchschnittliche Milchleistung pro Kuh um 3,7 Prozent auf 10.059 kg, was weiterhin höher als der Bundesdurchschnitt ist. Trotz rückläufiger Tierzahlen und einer hohen Infektionszahl mit der Blauzungenkrankheit sorgten gute Grundfutterqualitäten für hohe Milchmengen. Die Milchanlieferung in Niedersachsen belief sich im Milchwirtschaftsjahr 2024/25 auf 6,388 Mrd. kg – ein Minus von rund 1,1 Prozent. 

Die Marktnotierungen verliefen seit Ende 2024 bei Käse und Pulverware relativ stabil, zuletzt aufgrund steigender Milchmengen und einem starken Euro nachlassend. Die Butterpreise sind nach dem historischen Hoch 2024 weiterhin auf einem hohen Niveau von 7 bis 7,50 Euro pro Kilogramm geblieben. Aber auch diese sanken zuletzt aufgrund höherer Inhaltstoffe. 

Die Auszahlungspreise blieben, nach einem Abfall um circa 4 Cent, zum Jahreswechsel relativ stabil mit einem Schnitt von 53,86 Cent/kg für die erste Jahreshälfte. Nach den Auswirkungen der BTV-3 Infektionen ist zum Ende 2025 mit Milchmengen deutlich über Vorjahresniveau zu rechnen, da viele Milchkühe BTV-3 bedingt erst zu Beginn des Jahres tragend wurden und nun viele Abkalbungen zu erwarten sind. Dementsprechend ist mit einem vorerst sinkenden Milchpreis zu rechnen. Auch der Schlachtkuhmarkt war stark von BTV-3 geprägt: Eine Knappheit an Tieren führte zu geringeren Schlachtmengen, während die Nachfrage gleichzeitig stieg. In der Folge lagen die Preise zeitweise bis zu 55 % über dem Vorjahresniveau.

Diskussionen um Lieferbeziehungen – von Bundesebene nun auf EU-Ebene

Ende des Jahres wurde überraschenderweise trotz massiver Gegenstimmen aus den Bauernverbänden die Umsetzung des Artikels 148 erneut auf Bundesebene diskutiert. Von einer Aufnahme auf die Tagesordnung der Kabinettssitzung wurde letzten Endes aufgrund der Vorbehalte der Länder bezüglich der Umsetzung des Artikels 148 auf nationaler Ebene abgesehen. Kurz nachdem es für die Ampel-Regierung keine Möglichkeit mehr gab, das Vorhaben durchzusetzen, wurde der Artikel 148 mit dem neuen EU-Agrarminister Christophe Hansen wieder aktuell. Die aktuellen Entwürfe der EU-Kommission zur Änderung der gemeinsamen Marktordnung sehen eine Einführung einer für alle Mitgliedsstaaten verpflichtenden vertraglichen Regelung zwischen Milcherzeugern und Molkereien. Das Landvolk Niedersachsen ist dazu gegenüber den EU-Abgeordneten tätig geworden und spricht sich gegen diese Änderung aus. 

Themen im Milchausschuss

Im Rahmen der Milchausschusssitzungen wurde intensiv über Möglichkeiten zum Bürokratieabbau beraten. Zentrale Forderungen waren der schnellere Ausbau der Digitalisierung, die Vereinfachung von Vorgaben im Umwelt- und Tierschutzbereich. Auch bei Bau- und Immissionsschutzrecht wurden Anpassungen angemahnt, damit Investitionen in tierwohlgerechte Ställe nicht durch überzogene Auflagen und lange Genehmigungszeiten blockiert werden.

Zum einen sollen EU-Vorgaben ohne zusätzliche nationale Auflagen umgesetzt werden, etwa bei der Tierschutznutztierhaltungsverordnung, den Regelungen zur Tierschutztransportverordnung oder den Regelungen zu entwaldungsfreien Lieferketten. Zum anderen geht es auch in der Milchviehhaltung um den Rückbau von Überregulierungen in den Förderungsvoraussetzungen der gemeinsamen Agrarpolitik und im Düngerecht. Der Ausschuss machte deutlich, dass Landwirte dringend spürbare Entlastungen benötigen, um betriebliche Investitionen in Lebensmittelproduktion mit Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz nicht zu gefährden.

Ein weiteres prägendes Thema im Milchausschuss war das Auftreten der Maul- und Klauenseuche, des Blauzungenvirus und die Gefahr des Eintritts weiterer neuer Seuchen in Niedersachsen. Dementsprechend wurde der Schutz vor Seuchen durch eine konsequentere Biosicherheit eng mit dem Tierseuchenreferat abgestimmt.

Revision des QM-Standards

Turnusgemäß steht alle drei Jahre die Revision des QM-Standards an. Mehr als 90% der deutschen Milcherzeuger sind QM-zertifiziert. Auch das Landvolk Niedersachsen hat sich an diesen mitunter hitzigen Diskussionen beteiligt und die Interessen der niedersächsischen Milcherzeuger vertreten. 

Neu am QM-Standard sind zum einen die Zusammenführung des Auditoren-Handbuchs und das Handbuch für Milcherzeuger, wodurch die Ausführungen transparenter und detaillierter werden. Darüber hinaus wurde das Kriterium zur „Sauberkeit der Kühe“ umformuliert und das Kriterium „Saubere und trockene Liegeflächen“ zum K.O.-Kriterium umgewandelt. Erneut wurde besonders intensiv die Einführung des QS-Antibiotikamonitorings diskutiert. Der DBV hatte sich gegen die Einführung und eine Beibehaltung der Prüfung des staatlichen Antibiotikamonitorings ausgesprochen. Die Verhandlungen sind noch nicht finalisiert. Ein Inkrafttreten des neuen Standards ist im Laufe des Jahres 2026 geplant.

Artikel von

Nora Lahmann
Referentin für Milch

Schwieriger Schweinemarkt

Der Schweinemarkt stand 2025 unter schwierigen Vorzeichen: Nach Staus zu Jahresbeginn belasteten schwache Nachfrage, Exportprobleme und zusätzliche Tierseuchen die Vermarktung. Während neue Kommunikationsinitiativen starteten, blieben Bürokratie und politische Entscheidungen wie das Aus des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung zentrale Streitpunkte. Gleichzeitig fordert die Branche praxistaugliche Anpassungen beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und setzt auf neue Instrumente wie die QS-Klimaplattform, um Perspektiven für Schweinehalter zu schaffen.

Enno Garbade

Vorsitzender Arbeitskreis Sauenhaltung

„Ohne Förderung und mit neuen Umbauvorgaben in der Nutztierhaltungsverordnung stehen viele Sauenhalter vor kaum lösbaren Aufgaben – darum brauchen wir ein praxisgerechtes Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, das klar die Herkunft zeigt und endlich auch Importe sowie die Außerhausverpflegung einbezieht. Die EU-Kennzeichnung muss ausreichen und die Initiative Tierwohl oder ähnliche Programme berücksichtigen.“

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Aufgrund der ungünstigen Feiertagslage zum Jahreswechsel 2023/2024 hatte sich zu Beginn des Jahres ein erheblicher Schweinestau aufgebaut. Grund dafür war ein personalbedingtes Herunterfahren der Schlachtkapazität in den Schlachtunternehmen. Es dauerte bis in den März hinein, bis sich die Schlachtgewichte wieder normalisiert hatten. Es bleibt zu hoffen, dass die Vermarktung der Schlachtschweine beim bevorstehenden Jahreswechsel durch verbesserte Abstimmungen zwischen Viehvermarktung und Schlachtbetrieben sowie ein rechtzeitiges Anmelden der Schlachtpartien durch die Schweinehalter besser erfolgt und dadurch kein Rückstau mehr entsteht.

Am Schlachtschweinemarkt war das aktuelle Jahr geprägt von einer schwachen Binnennachfrage gepaart mit mäßig laufenden Exporten. Deutschland kann wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) schon seit einigen Jahren wichtige Drittländer wie China nicht mehr bedienen. In 2025 bekamen aber auch andere EU-Staaten zunehmend Probleme im Drittlandgeschäft, da China Zölle auf die Einfuhr von Schweinefleisch aus dem EU-Gebiet einführte. Durch den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg wurden gleich zu Jahresbeginn die Schweinefleischexporte aus Deutschland stark beeinträchtigt. So wollten Abnehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Italien und die Niederlande zwischenzeitlich kein Schweinefleisch aus Deutschland abnehmen, wenn sie die Absicht hatten, Schweinefleischerzeugnisse weiter in Drittländer zu liefern. Dies verbesserte sich erst dann, als das Vereinigte Königreich bereit war, Erzeugnisse mit Schweinefleisch aus Deutschland wieder zu akzeptieren.

Bezeichnend für das ganze Jahr war die Situation, dass die Schweinefleischpreise nicht von den sehr hohen Rindfleisch- und guten Geflügelfleischpreisen profitieren konnten. Eine Ursache könnte sein, dass viele Kantinen und Restaurants die Schweinefleischgerichte mittlerweile von der Speisekarte verbannt haben.

Initiative Fleisch erfolgreich gestartet

Erfreulicherweise konnte die Branchenkommunikation nach längerer Planungs- und Aufbauphase Anfang April an den Start gehen. Mit der Initiative Fleisch und der Kampagne „Iss was dir schmeckt“ wurden neue Wege eingeschlagen. Landwirtschaft und Fleischwirtschaft ziehen an einem Strang und stellen erstmalig mit der Kampagne Haltung und Emotionen bewusst vor reine Information. Mit „Iss was dir schmeckt“ wurde über klassisches Fernsehen und so genanntes „Connected TV“ (Ausspielen der Werbespots im Streaming, über YouTube usw. auf internetfähigen TV-Geräten) gestartet.

Bürokratie ist weiterhin ein großer Bremsklotz

Das Thema Bürokratieabbau stellte auch im aktuellen Jahr einen zentralen Punkt in der Arbeit des Veredlungsbereichs dar. So wurden im Zusammenhang mit der anstehenden Revision der QS-Leitfäden (Qualität und Sicherheit) vom Landvolk Niedersachsen Forderungen in die Beratungen eingebracht, wie Doppelarbeit weiter reduziert werden kann. Leider konnte sich das Landvolk mit seiner Forderung nach Abschaffung der QS-Antibiotika-Datenbank bislang innerhalb des Deutschen Bauernverbandes (DBV) nicht durchsetzen. Der DBV fordert stattdessen nun die Abschaffung der staatlichen Antibiotikamonitorings. Sollte der DBV seine Forderung nicht durchsetzen können, wird das Landvolk Niedersachsen seine Forderung nach Abschaffung der QS-Datenbank erneut auf die Tagesordnung im DBV setzen.

Das Landvolk Niedersachsen arbeitet weiter daran, die Meldestellen und -zeitpunkte zu reduzieren. Dafür müssen Datenbanken zusammengelegt beziehungsweise verknüpft sowie Alters- und Größenklassen vereinheitlicht werden. Dies ist die Zielsetzung, die bereits im Vorjahr von der Landvolk-AG Bürokratieabbau in der Schweinehaltung erarbeitet wurde. Daran werden wir auch im kommenden Jahr festhalten.

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich überarbeiten!

Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 das Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zunächst auf den 1. März 2026 verschoben. In dem von der Ampelregierung unter großer Kritik im Sommer 2023 verabschiedeten Gesetz sieht der Berufsstand noch erhebliche Mängel und Lücken. Daher wurde gefordert, das Gesetz komplett in Richtung Fokussierung auf die Praxistauglichkeit zu überarbeiten. 

Das sind unsere Kernforderungen:

  • Keine staatlichen Registrierungs- und Nachweispflichten für Tierhalter, die auf Ebene des gesetzlichen Standards Tiere halten;
  • Bestehende etablierte wirtschaftsgetragene Siegelsysteme (z.B. Initiative Tierwohl) einbinden zwecks effektiver Umsetzung;
  • Kriterien bundeseinheitlich auslegen und aktuell auch nachbessern, insbesondere auch bezüglich des Umbaus geschlossener Ställe;
  • Vollumfängliches Downgrading ermöglichen zur Vermeidung von Effizienzverlusten;
  • Ausland vollumfänglich und gleichwertig einbeziehen;
  • Verarbeitungsware und Außer-Haus-Verzehr einbeziehen;
  • Erweiterung um eine verpflichtende, staatliche Herkunftskennzeichnung ab „geboren in“.

Ende des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung ist ein fatales Signal

Das abrupte Aus des Bundesprogramms für den Umbau der Tierhaltung (BUT) durch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat das Landvolk Niedersachsen scharf kritisiert. Die Begründung des Bundesministeriums, das von einer fehlenden „Impulswirkung“ spricht, ist völlig aus der Luft gegriffen. Durch den Schritt ist das Vertrauen der Schweinehalter in Förderprogramme erst einmal zerstört. In der Branche besteht Einigkeit darin, dass diese Vorgehensweise des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) ein äußerst negatives Zeichen für die Verlässlichkeit der Politik ist. Bei den Auswirkungen muss zwischen der Ferkelerzeugung und der Schweinemast differenziert werden. Während die Schweinemastbetriebe bei verschiedenen Programmen auf Zusatzerlöse durch den Lebensmitteleinzelhandel bauen können, gibt es bei der Ferkelerzeugung außer dem ITW-Bonus (Initiative Tierwohl) quasi nichts. Und der ITW-Bonus deckt bei weitem nicht die anstehenden Investitionskosten der Ferkelerzeuger ab.

Die im Frühjahr 2024 gestartete Förderung hatte zwar Schwächen, wie bei allen Programmen ist es aber normal, dass sich im ersten Jahr nur wenige Betriebe beteiligen. Gerade bei investiven Maßnahmen braucht es lange Vorläufe, da Baugenehmigungen in den Verwaltungen viel Zeit in Anspruch nehmen. Ein Grund dafür ist auch der Fachkräftemangel bei den Bauingenieuren sowohl in den Planungsbüros als auch in der Verwaltung. Die Förderung der laufenden Mehrkosten kann ohnehin erst nach Inbetriebnahme der Ställe greifen. Besonders problematisch ist der Wegfall der Förderung der verpflichtenden Umbaumaßnahmen in der Sauenhaltung. Diese Betriebe sind besonders zu unterstützen. Die Profiteure sind die ausländischen Ferkelerzeuger, weil der Importbedarf von Ferkeln in Deutschland weiter steigt. Deutschland importiert schon heute rund 10 Mio. Ferkel aus dem europäischen Ausland.

Noch bis Ende April 2026 können Anträge im Rahmen des Bundesprogramms für den Umbau der Tierhaltung (BUT) für investive Maßnahme gestellt werden, Bewilligungen gehen bis Ende 2026, Auszahlungen bis Oktober 2028. Für die Förderung der laufenden Mehrkosten sind Anträge noch bis Ende 2025 möglich, das letzte Haltungsjahr ist 2027, die Auszahlung endet 2028. In diesem Zusammenhang fordert das Landvolk Niedersachsen, dass für die bis Ende April noch laufende Antragsfrist im BUT die Vorlage des Bauantrages ausreicht. Ferner muss auch das Abrufen der Gelder noch nach 2028 möglich sein, da aufgrund der langen Bearbeitungsdauer für Baugenehmigungen vermutlich ein Großteil der Anträge kaum vor 2028 genehmigt werden und danach erst mit dem Stallbau begonnen werden kann.

Das BUT war – trotz bestehenden Nachbesserungsbedarfs – das bisher wirkungsvollste Förderinstrument für die Weiterentwicklung der Schweine- und insbesondere der Sauenhaltung. Wenn ein für einen bundeseinheitlichen Umbau der Tierhaltung zu präferierendes Bundesprogramm nicht mehr gewünscht ist, sind Bund und Länder gefordert, umgehend einen adäquaten, gemeinsamen Förderrahmen über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für spätestens 2027 abzustimmen. Der Bund wird aufgefordert, auch die gesamten vorgesehenen und bisher nicht verausgabten Bundesmittel aus dem BUT in die GAK zu überführen und den Ländern mit entsprechender Zweckbindung zur Verfügung zu stellen.

Um die Weiterentwicklung der Tierhaltung voranzubringen, müssen Anpassungen und Vereinfachungen in der Investitionsförderung für Schweinehalter im Rahmen der bisherigen Agrarinvestitionsförderungsprogramme (AFP) erfolgen wie zum Beispiel die Anpassung der Kriterien der AFP-Programme an die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, Wegfall der Einkommensgrenze, Wegfall der 2-GV-je-ha-Regelung, Wegfall der Vieheinheitengrenze, Ermöglichung einer Förderquote von bis zu 60 Prozent wie im bisherigen BUT. Ferner ist sicherzustellen, dass alle Bundesländer ein einheitliches Programm in gleichem Umfang anbieten können, um die Wettbewerbsgleichheit in Deutschland zu gewährleisten und kein Flickenteppich entsteht.

QS-Klimaplattform berechnet CO2-Fußabdruck

Die Branche hat sich in diesem Jahr auf einen einheitlichen und vergleichsweise einfachen Rechenalgorithmus zur Ermittlung des CO2-Fußabdrucks geeinigt. Seit dem 15. August 2025 können Schweinehalter über die neue, freiwillige und für sie kostenfreie QS-Klimaplattform ihren CO₂-Fußabdruck erfassen. Das Angebot richtet sich an alle QS-Systempartner und basiert auf der bundesweit einheitlichen Berechnungsmethode. Die Eingabemaske soll den Schweinehaltern eine vergleichsweise einfache Erfassung der betrieblichen klimarelevanten Daten ermöglichen. Auf Wunsch können die ermittelten Werte an Schlachtunternehmen zur Erfüllung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) oder an andere Dienstleister übermittelt werden.

Am Schlachtschweinemarkt war das aktuelle Jahr geprägt von einer schwachen Binnennachfrage gepaart mit mäßig laufenden Exporten.

Artikel von

Markus Kappmeyer
Referent für Vieh und Fleisch

Rindfleischpreise im Höhenflug

Die Rindfleischerzeugung schreibt im Jahr 2025 Geschichte: historische Preise von mehr als 7 Euro/kg Schlachtgewicht werden bei Jungbullen erzielt. Trotz der Freude über diese Preise sorgen die Hintergründe für Sorgenfalten. Der fortschreitende Strukturwandel und Tierseuchen haben für geringere Rinderbestände gesorgt.

Felix Müller

Vorsitzender Ausschuss Rindfleischerzeugung

„Im Rindfleisch-Ausschuss haben uns dieses Jahr vor allem mit EU-Themen wie der Tiertransportverordnung und der entwaldungsfreien Lieferkette beschäftigt. Was in diesem Jahr absolut positiv zu bewerten ist, sind die historischen Preise durch die komplette Lieferkette vom Milchvieherzeuger über die Kälber bis hin zum Bullenmäster. In diesem Bereich haben die Landwirte richtig gute Preise erzielt.“

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Der Rindfleischmarkt ist 2025 durch ein knappes Angebot geprägt. Die Erzeugerpreise für Jungbullen, Kühe und Färsen befinden sich auf einem Rekordniveau. Die Schlachtpreise für Jungbullen (R3) haben sich beispielsweise in den letzten sechs Jahren von 3,35 Euro/kg Schlachtgewicht im Sommer 2019 auf 7,19 Euro/kg Schlachtgewicht im September 2025 mehr als verdoppelt. Den hohen Erzeugerpreisen stehen jedoch teure Kälber und Fresser gegenüber. Die Kälberpreise erreichten im Sommer 2025 ihren Höchstwert mit 415,42 Euro/Tier für Schwarzbunte Bullenkälber (Bundesdurchschnitt) und 15,55 Euro/kg Lebendgewicht für Fleckviehbullenkälber (Kälbermarkt Miesbach). Ursächlich für diese Preisanstiege ist der fortschreitende Strukturwandel, der mit sinkenden Rinderbeständen einhergeht – nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit. In Niedersachsen zum Beispiel ist der Rinderbestand von Mai 2024 bis Mai 2025 um 3,1 % bzw. 71.545 Tiere auf 2,205 Mio. Rinder zurückgegangen. Zudem hat die Blauzungenkrankheit (BTV-3) die Knappheit bei den Schlachtrindern und Kälbern verschärft, da zum einen die Anzahl an Kälbern durch die Folgen der Infektion verringert war und zum anderen mehr Jungvieh für die Remontierung in Milchvieh- und Mutterkuhherden benötigt wurde.

Das knappe Angebot spiegelt sich auch in den Schlachtzahlen wider. Im ersten Halbjahr 2025 wurden in Deutschland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 1,6 Mio. bzw. 7,2 % weniger Rinder geschlachtet. Aufgrund des höheren Durchschnittsgewichts ist die insgesamt erzeugte Fleischmenge nur 6,4 % geringer als 2024. Für die weitere Marktentwicklung ist durch den anhaltenden Trend der sinkenden Rinderbestände und das Seuchengeschehen im europäischen Ausland weiterhin von einer angespannten und dynamischen Marktsituation auszugehen. Gleichzeitig dürften die hohen Preise die Verbrauchernachfrage stark belasten und die Marktaktivitäten der Schlachthöfe bremsen.

Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten 

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten, zu denen Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay gehören, führt bei vielen Rinderhaltern zu Sorgen. Die Mercosur-Länder sind mit 56 % bereits die Hauptimportquelle für Rindfleisch, insbesondere Edelteile, in die EU. Durch das Abkommen wird die Importquote steigen. Dabei kann schon jetzt nicht garantiert werden, dass nur von Wachstumsförderern freies Rindfleisch aus dem Mercosur-Raum importiert wird. Zudem sind die Anforderungen an die Prozessqualität, die Tierschutzvorgaben und die Umweltstandards in den Mercosur-Ländern geringer als in der EU.

Das Freihandelsabkommen befindet sich aktuell im Ratifizierungsprozess. Um dem innenpolitischen Widerstand einiger Mitgliedsstaaten speziell zum Agrarteil entgegenzuwirken, hat die Kommission einen Rechtsakt vorgelegt, in dem EU-Landwirten Hilfen zugesagt werden, wenn es durch eine verstärkte Einfuhr von südamerikanischen Agrarprodukten tatsächlich Marktverzerrungen geben sollte. Diese Maßnahmen sind jedoch zum einen zeitlich begrenzt und stellen zum anderen kein wirksames Instrument dar, um langfristige Folgen für die heimischen Märkte abzufedern. Die Bedenken der niedersächsischen Landwirte gegenüber dem Abkommen hat das Landvolk Niedersachsen unter anderem bei einem Termin mit dem EU-Abgeordneten und Vorsitzenden des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange (SPD/S&D), vorgebracht.

Entwaldungsfreie Lieferketten: Verschiebespiel statt Bürokratieabbau

Der Anwendungsbeginn der EU-Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR), die unter anderem für Rindfleisch die entwaldungsfreie und legale Erzeugung gewährleisten soll, steht erneut auf der Kippe. Nachdem der Anwendungsbeginn Ende 2024 bereits um ein Jahr auf den 30.12.2025 (für Betriebe mit ≤ 49 Beschäftigen auf den 01.07.2026) verschoben wurde, hat die EU-Kommission eine erneute Verschiebung um ein Jahr vorgeschlagen (zum Redaktionsschluss steht die Abstimmung noch aus). Das Landvolk Niedersachsen begrüßt eine Verschiebung zwar, da noch immer viele Unklarheiten und ungelöste Probleme bezüglich der Umsetzung vorhanden sind. Eine Verschiebung allein ist aber nicht ausreichend. Damit die Verordnung nicht zur bürokratischen Belastung für die Landwirte wird, sind inhaltliche Anpassungen, wie die Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ für Länder ohne Entwaldungsgefahr, zwingend erforderlich. Auch das Länder-Benchmarking ist zu überarbeiten, denn nur vier Länder (Belarus, Nordkorea, Myanmar und Russland) werden in die höchste Risikokategorie eingeordnet. Brasilien gehört beispielsweise der Kategorie mittleren Risikos an.

EU-Animal Welfare Paket

Das geplante Animal Welfare Paket der EU-Kommission, das aus den vier Bereichen Tierwohl auf dem Hof, beim Transport, bei der Schlachtung und beim Labeling besteht, steht noch immer in den Anfängen. Die Novellierung der EU-Tierschutztransportverordnung, für die es bereits einen Entwurf gibt (s. Jahresbericht 2024), sollte Ende 2025 verabschiedet werden. Allerdings erscheinen die Fronten auf EU-Ebene aktuell stark verhärtet, sodass die Einhaltung des Zeitplans in Frage steht. Für die Tierschutzgesetzgebung (Tierwohl auf dem Hof) wurde im zweiten Quartal 2025 die erste öffentliche Konsultationsphase gestartet. Thematisch plant die EU-Kommission den Fokus zunächst auf die Abschaffung der Käfighaltung (ggf. auch Einzeliglus bei Kälbern und Kastenstände bei Sauen betroffen), das Beenden des Kükentötens, die Einführung von Tierwohlindikatoren und die Etablierung gleichwertiger Tierschutzvorgaben für importierte Erzeugnisse zu legen. Konkrete Legislativvorschläge sollen 2026 publiziert werden. Die beiden anderen Bereiche, Tierschutz bei der Schlachtung und Labeling, wurden bisher noch nicht bearbeitet.

Das Landvolk Niedersachsen setzt sich auf EU-Ebene weiterhin für praktikable Tierschutzgesetzgebungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen ein. Die Anliegen und Forderungen der niedersächsischen Landwirte wurden unter anderem bei einer Delegationsreise im September nach Brüssel, im Rahmen derer das Landvolk Niedersachsen einen Parlamentarischen Abend zur Zukunft der Tierhaltung und mehrere Gespräche mit EU-Abgeordneten durchführte, vorgebracht. Auch der Rindfleischausschuss nutzte gemeinsam mit dem Milchausschuss einen persönlichen Termin mit der EU-Abgeordneten Lena Düpont (CDU/EVP) im Frühjahr im Landvolkhaus, um die Sorgen der Rinderhalter bezüglich der EUDR, der EU-Tierschutztransportverordnung und der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) zu kommunizieren.

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz für Rindfleisch

Im Herbst 2024 versuchte die Bundesregierung mit einem Eckpunktepapier den Prozess zur Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) auf Rindfleisch zu starten. Das Landvolk Niedersachsen hat das Eckpunktepapier als völlig unausgegoren bezeichnet sowie Vorgehen und Kriterien des Bundeslandwirtschaftsministeriums gemeinsam mit anderen Verbänden deutlich kritisiert. Durch den vorzeitigen Regierungswechsel hat sich die Ausweitung des TierHaltKennzG auf Rindfleisch – genauso wie die Novellierung des Tierschutzgesetzes – zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben.

Der Rindfleischausschuss nutzte gemeinsam mit dem Milchausschuss einen persönlichen Termin mit der EU-Abgeordneten Lena Düpont (CDU/EVP) im Landvolkhaus, um die Sorgen der Rinderhalter bezüglich der EUDR, der EU-Tierschutztransportverordnung und der GMO zu kommunizieren.

Artikel von

Natascha Henze
Referentin für Vieh und Fleisch

Erhöhte Tierseuchengefahr – Biosicherheitsmaßnahmen hochfahren!

Nach mehr als 30 Jahren ist das Virus der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Jahr 2025 erstmals wieder in Deutschland, Ungarn und der Slowakei festgestellt worden. Neben tierschutzrelevanten Folgen der Infektion sind die wirtschaftlichen Auswirkungen dramatisch. Infektionskrankheiten und speziell Tierseuchen stellen eine ständige Gefahr für die Nutztierbestände dar. Biosicherheitsmaßnahmen sind die wichtigsten Präventionsinstrumente, die Tierhaltern und anderen mit Tieren arbeitenden Personen zur Verfügung stehen.

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Georg Meiners

Vorsitzender Ausschuss Tierseuchen

„Die Landwirte haben eine Verantwortung für ihre Tiere und deshalb spielt die Biosicherheit eine außerordentlich große Rolle. Gerade die Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche und der Afrikanischen Schweinepest haben gezeigt, dass in dem Bereich auf den Höfen noch Luft nach oben ist. Die Tierseuchenkasse zahlt derzeit Beratungen durch Tierärzte, dieses Angebot sollten alle Tierhalter unbedingt nutzen.“

Bei einem Wasserbüffel aus dem Landkreis Märkisch-Oderland wurde am 10. Januar 2025 durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das MKS-Virus festgestellt. Entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Nah verwandte MKS-Viren des identifizierten Serotyps O kommen im Nahen Osten und Asien vor. Der genaue Ursprung und der Eintragsweg in die Büffelherde in Brandenburg sind bis heute unbekannt. Die epidemiologischen Ermittlungen legen nach Aussage des FLI die Annahme nahe, dass der Eintrag durch Lebensmittel aus von MKS betroffenen Gebieten erfolgte, die möglicherweise in der Umgebung des Büffelbestandes weggeworfen wurden. Das MKS-Virus gilt als sehr widerstandsfähig gegenüber der Außenwelt und ist leicht übertragbar, so dass eine Ansteckung sowohl bei direktem Tierkontakt als auch indirekt über kontaminiertes Futter, Lebensmittel, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen und sogar durch die Luft stattfinden kann.

Im März und April 2025 waren auch Ungarn und die Slowakei mit knapp einem Dutzend Betrieben und mehreren tausend Rindern im Vierländereck Ungarn, Slowakei, Tschechien und Österreich von MKS betroffen. Ein Zusammenhang mit dem MKS-Eintrag in Brandenburg konnte nicht hergestellt werden.

In der Folge hatten Deutschland, Ungarn und die Slowakei den Status „MKS-frei“ verloren. Gravierende Einschränkungen im Handel mit Drittländern, aber auch im Europäischen Binnenmarkt waren bundesweit über Monate spürbar. 

Über 1.000 Teilnehmer bei niedersächsischer Informationsveranstaltung zu MKS

Infolge des MKS-Ausbruchs in Brandenburg hatten die Tierärztliche Hochschule Hannover, das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Niedersächsische Tierseuchenkasse (Nds. TSK), die Tierärztekammer Niedersachsen und das Landvolk Niedersachsen am 22. Januar 2025 kurzfristig zu einer Online-Informationsveranstaltung für mehr als 1.000 Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Tierärztinnen und Tierärzte geladen. Im Fokus des Online-Seminars standen das Erkennen der klinischen Symptomatik von MKS und wirksame Präventionsmaßnahmen am Beispiel des von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und dem Landvolk Niedersachsen initiierten Niedersächsischen Biosicherheitskonzepts. Eine Informationssammlung der beteiligten Institutionen zu MKS ist unter dem folgenden Internet-Link zu finden: Aktuelle Informationen zur Maul- und Klauenseuche. Dort ist auch ein mehrsprachiges Informationsblatt hinterlegt, das sich zur Verhinderung des Eintrags und der Verbreitung von Tierseuchen wie MKS oder Afrikanischer Schweinepest (ASP) mit den folgenden Verhaltensweisen auch an die Allgemeinbevölkerung wendet (siehe Abbildung):

Bildquelle: Bundesverband Rind und Schwein e.V., Bundesverband Vieh und Fleisch, Der Agrarhandel e.V., Deutscher Bauernverband e.V., Deutscher Raiffeisenverband e.V., Deutscher Verband Tiernahrung e. V., Milchindustrie-Verband e. V., Verband der Fleischwirtschaft e.V.

Erhöhte Seuchengefahr 

Neben MKS, ASP und Blauzunge stellen auch weitere Tierseuchen wie die Lumpy Skin Disease (LSD, eine Viruserkrankung bei Rindern, auch Knötchenkrankheit genannt) eine unmittelbare Bedrohung für Deutschland und Niedersachsen dar. Anhand von Ampelsymbolen informiert das FLI-Radar Bulletin seuchenspezifisch und monatlich neu über das aktuelle Gefahrenpotential in Deutschland und Europa (siehe Abbildung).

Bildquelle: FLI- Radar Bulletin August 2025

Um Tierseuchenneuausbrüche zu vermeiden, ist das Hochfahren der Biosicherheitsmaßnahmen bei allen tierhaltenden Betrieben wichtig. Klinische Auffälligkeiten bei empfänglichen Tieren sind durch Tierärzte mittels amtlicher Laboruntersuchungen abzuklären. Biosicherheitsmaßnahmen, zu denen Tierhalter gesetzlich verpflichtet sind, müssen überprüft und unbedingt eingehalten werden. Anordnungen der Behörden zum Beispiel zu Überwachungs- und Abklärungsuntersuchungen ist Folge zu leisten.

Umsetzung Niedersächsischer Biosicherheitskonzepte

Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurden seit November 2021 drei „Arbeitsgruppen Biosicherheit in Schweine-, Geflügel- und Rinderhaltungen“ gegründet, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die tierhaltenden Betriebe EU-rechtskonform auf ein höheres Biosicherheitsniveau zu bringen. In der Zwischenzeit wurden drei „Niedersächsische Biosicherheitskonzepte für schweine-, geflügel- und rinderhaltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ (kurz: Niedersächsische Biosicherheitskonzept Schwein, Geflügel, Rind) veröffentlicht. Mit Hilfe dieser Konzepte kann der tierhaltende Betrieb individuell prüfen, ob er den rechtlichen Anforderungen gerecht wird und gemeinsam mit seinen bestandsbetreuenden Tierärztinnen und Tierärzten sein eigenes Management zur Seuchenprävention umsetzen. Die Konzepte sollen dem Tierhaltenden als Orientierung dienen. Sie enthalten Empfehlungen der guten fachlichen Praxis, die auf den rechtlichen Rahmenbedingungen basieren und ausreichend flexibel auf die Art der Produktion sowie die betreffenden Tierarten und -kategorien abgestimmt sind. Die ergriffenen Maßnahmen sollen den lokalen Gegebenheiten, technischen Entwicklungen und betriebsindividuellen Risikofaktoren Rechnung tragen.

Bildquelle: Biosicherheit – Biosicherheit – Niedersächsische Tierseuchenkasse

Weitere Informationen und die Konzepte sind auf der Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse verfügbar: Link aufrufen

Entschädigungsleistungen und Beihilfen für Beratung

Im Seuchenfall sind die Leistungen der Tierseuchenkassen und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Der Schutz vor Tierseuchen erfordert gegebenenfalls Investitionen. Die positiven Auswirkungen auf die Tiergesundheit und die Vermeidung von wirtschaftlichen/finanziellen, emotionalen und tierschutzrelevanten Schäden sind entscheidende Gründe für solche Investitionen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Niedersächsische Tierseuchenkasse tierärztliche Beratungen zum Schutz vor biologischen Gefahren mit Beihilfen.

Ein korrekt ausgefülltes Biosicherheitskonzept für schweine-, geflügel- und rinderhaltende Betriebe entspricht dem rechtlich geforderten Biosicherheitsmanagementplan zur Dokumentation der Managementmaßnahmen. Ein betriebsspezifischer Biosicherheitsmanagementplan ist zukünftig eine Voraussetzung für die vollständigen Leistungen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall.

Bei der Tagung des Tierseuchenausschusses des Landvolks Niedersachsen waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig: „Das wirksamste Mittel gegen viele Tierseuchenausbrüche ist die Impfung, wenn Impfstoffe zur Verfügung stehen. Wenn der Handel allerdings durch die Impfung eingeschränkt wird, haben die Tierhalter ein Problem.“

Artikel von

Dr. med. vet. Wiebke Scheer
Referentin für Veterinärwesen

Neue und alte Schädlinge bedrohen den Ackerbau – politischer Richtungswechsel beim Pflanzenschutz dringend nötig

Neue Schädlinge, Wetterextreme und ein zunehmender regulatorischer Druck stellen den niedersächsischen Ackerbau vor große Herausforderungen. Während Pflanzenschutzmittel aus der Zulassung genommen werden und die Deregulierung neuer Züchtungstechniken stockt, breiten sich Schädlinge wie die Schilf-Glasflügelzikade oder das Erdmandelgras weiter aus. Landvolk Niedersachsen und weitere Verbände fordern daher einen politischen Paradigmenwechsel beim Pflanzenschutz sowie klare Perspektiven für Züchtungsinnovationen, um den Klimawandel und seine Folgen bewältigen zu können.

Konrad Westphale

stellv. Vorsitzender Ausschuss Pflanze

„Im Pflanzenbauausschuss des Landvolkes Niedersachsen haben wir uns 2025 mit Klima-, Wetter- und Schädlingsstrategien befasst. Nach einem Jahr mit regional sehr unterschiedlich verteilten Niederschlägen und großen Herausforderungen im Pflanzenschutz fordern wir einen Paradigmenwechsel: Wir brauchen neue Pflanzenschutzzulassungen und moderne Züchtungsmethoden, sonst wird der Umgang mit der Schilfglasflügelzikade in Zuckerrüben und Kartoffeln ein Riesenproblem.“

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Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies und Konrad Westphale, Landvolkkreisvorsitzender Hildesheim, nehmen bei der Getreiderundfahrt die Bestände in Augenschein. Am Ende ist das Ergebnis der 2025er-Getreideernte im Ertrag überdurchschnittlich und bezogen auf die Qualität zufriedenstellend, sofern nicht in roten Gebieten gewirtschaftet werden musste.

Die Schilf-Glasflügelzikade ist in Niedersachsen angekommen. Gleichzeitig erschweren Unkräuter wie Ackerfuchsschwanz und Erdmandelgras den Ackerbau. Statt der Landwirtschaft Lösungen an die Hand zu geben, werden immer mehr Pflanzenschutzmittel aus der Zulassung genommen. Lösungsansätze für neue Phytopathogene, Klimaanpassung und Düngeeffizienz bieten neue Züchtungstechniken – doch bei der Deregulierung werden nur langsam Fortschritte gemacht.

Das Wirtschaftsjahr 2024/25 begann für den niedersächsischen Ackerbau mit einer sehr durchwachsenen Ernte. Die hohen Niederschlagsmengen der vorausgegangenen Saison führten zu großen Herausforderungen und die Ergebnisse enttäuschten letztendlich. Ein weiteres Beispiel für die sich häufenden Extremwetterereignisse schloss sich nahtlos mit einem historisch trockenen Frühjahr 2025 an. Der ertragsbildende Regen setzte in den meisten Regionen gerade noch rechtzeitig ein, bereitete in der Erntezeit allerdings wieder Probleme, da die reifen Feldfrüchte vielerorts nicht trocken geerntet werden konnten. Am Ende war das Ergebnis der 2025er-Getreideernte im Ertrag überdurchschnittlich und bezogen auf die Qualität zufriedenstellend, sofern nicht in roten Gebieten gewirtschaftet werden musste. Klar ist jedoch, dass der längst spürbare Klimawandel das Wirtschaften auf den niedersächsischen Flächen zunehmend erschwert. Neben der tagesaktuellen Witterung muss sich die Landwirtschaft daher vermehrt mit den Folgen des sich ändernden Klimas auseinandersetzen. Dazu gehören – neben nachhaltigen Wasserstrategien, angepassten Fruchtfolgen und Ressourcenmanagement – auch fehlende Perspektiven zur Bekämpfung neuer Schädlinge. Bei der Deregulierung der dringend nötigen Züchtungsrevolution durch neue genomische Züchtungstechniken (NGT) wurden ebenfalls kaum Fortschritte gemacht. Somit ist und bleibt ein Fokus der Verbandsarbeit die Realisierung von Perspektiven beim Pflanzenschutz und der Züchtung sowie der Abbau von Überregulierung.

Paradigmenwechsel beim Pflanzenschutz nötig

Die Schilf-Glasflügelzikade (SGFZ) ist nicht mehr nur ein Problem für die südwestdeutschen Anbaugebiete. Im Juni dieses Jahres erfolgte auch für Niedersachsen ein erster Warndienstaufruf zur Behandlung von Pflanzkartoffelbeständen. Zuvor hatten eine breite Front aus Kartoffel-, Rüben- und Bauernverbänden dutzende Forschungsprojekte gefördert und teilweise mitfinanziert. Mit dieser Initiative ist es gelungen, die Politik für die Situation zu sensibilisieren und bei der Erteilung von Notfallzulassungen produktiv mitzuwirken. Nichtsdestotrotz werden die Pflanzenschutzmittel (PSM), die in diesem Jahr ausgebracht werden, nicht ausreichen, um die weitere Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade zu verhindern. Gleichzeitig verdeutlicht die Ausbreitung von Unkräutern wie Erdmandelgras oder Ackerfuchsschwanz, dass es dringend einen politischen Paradigmenwechsel bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln braucht. Aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands und fehlender Zulassungssicherheit entwickeln Firmen immer weniger Wirkstoffe für den europäischen Markt. Hinzu kommt, dass aufgrund der gefahrenbasierten Bewertung immer mehr Wirkstoffen die Zulassung entzogen wird – auch wenn sie nur potenziell und bei falscher Anwendung ein Risiko darstellen können. Damit die Kulturen auch in Zukunft ausreichend geschützt werden können, muss bei der Bewertung von Wirkstoffen und deren Metaboliten das bei korrekter Anwendung tatsächlich für Umwelt und Mensch ausgehende Risiko berücksichtigt werden. Langsam, aber sicher zeigt sich, dass das Engagement des Landvolks Niedersachsen auch in dieser Sache Früchte trägt und ein gewisses Umdenken stattfindet. Klar ist aber auch, dass der Prozess hin zu einer pragmatischeren Pflanzenschutzmittel-Zulassungspolitik noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Neue Züchtungstechniken warten weiter auf Deregulierung

Ein dringend notwendiges Werkzeug der Anpassung an den Klimawandel in der Landwirtschaft sind die neuen genomischen Züchtungstechniken (NGT). Im Jahr 2021 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einer Studie im Auftrag der EU-Kommission festgestellt, dass von den neuen genomischen Züchtungstechniken keine neuen Risiken ausgehen, wenn sie von klassischen Züchtungsergebnissen nicht zu unterscheiden sind. Seitdem setzt sich das Landvolk Niedersachsen – unter der Voraussetzung, dass Landwirteprivileg und Züchterfreiheit erhalten bleiben – für eine Zulassung der NGT ein. Da die Diskussion im Rat der EU zuletzt immer wieder an der Frage der Patentierbarkeit gescheitert ist, musste eine Lösung gefunden werden, die für alle beteiligten Branchen zufriedenstellend ist. Mit Hilfe des Rechtswissenschaftlers Prof. Axel Metzger ist es schließlich gelungen, einen Vorschlag zu unterbreiten, der zwar die Patentierbarkeit der Züchtungsergebnisse nicht ausschließt, jedoch das Landwirteprivileg und die Züchterfreiheit sicherstellen würde. Mit diesem Vorschlag gilt es nun, für Rat, Kommission und Parlament in den Trilogverhandlungen eine Einigung zu erzielen. Die Möglichkeit, Züchtungsinnovationen in deutlich verkürzter Zeit zu erreichen, ist einer der wichtigsten Bausteine zur Bewältigung zukünftiger Aufgaben in der Landwirtschaft. Das haben Landvolk-Vorstand und der Ausschuss für pflanzliche Erzeugnisse immer wieder verdeutlicht. Das Landvolk Niedersachsen wird diese Diskussion weiter begleiten und seine Position mit Nachdruck vertreten.

Weitere Themen im Fokus der Verbandsarbeit

Um auch in Zukunft die richtigen Antworten auf neue und alte Herausforderungen zu haben, braucht es verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und langfristige Planbarkeit. Neben dem Zugang zu neuen Technologien für eine effiziente, ressourcenschonende Produktion müssen praxisgerechte Dünge- und Pflanzenschutzregelungen für Perspektiven sorgen. Darüber hinaus kommen weitere Regelungen zu Aufzeichnungspflichten und Nachhaltigkeit auf den Ackerbau zu. Zusätzlich ist und bleibt der Themenkomplex Wasser mit einigen der wichtigsten Zukunftsfragen der pflanzlichen Erzeugung verbunden. Neben der Verfügbarkeit und Verteilung wird an Strategien zum Rückhalt in der Fläche und effizienter Grundwasseranreicherung gearbeitet. Insgesamt wird es im Bereich der pflanzlichen Erzeugnisse somit auch zukünftig nicht an Aufgaben und Herausforderungen mangeln.

Artikel von

Dr. Tom-Pascal Pielhop
Referent für pflanzliche Erzeugnisse

Ringen um praxisnahe Lösungen

Die ökologische Landwirtschaft in Niedersachsen stagniert: Bürokratie, praxisferne Auflagen und stockende Nachfrage bremsen den Ausbau. Besonders die Auslegung der EU-Öko-Verordnung sorgt für Konflikte – etwa bei der Geflügelhaltung. Durch intensive Verbandsarbeit in Hannover, Berlin und Brüssel konnten jedoch erste Signale für mehr Pragmatismus erreicht werden. Die EU-Kommission zeigt sich offen für Verhandlungen, sodass Hoffnung auf praxisnahe Lösungen besteht.

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Carsten Bauck

Vorsitzender Ausschuss Ökolandbau

„Gerade für uns im Agrarland Nummer eins, wo wir einen großen Teil des Biogeflügels in Deutschland halten und zwei Fünftel der Schweine, gibt es im Ökolandbau on top auf die überbordende Bürokratie, die wir als Bauern nicht verstehen, nochmal Dinge, mit denen wir zu kämpfen haben. Ich gehe aber davon aus, dass sich die Dinge in 2026 nochmal verbessern, was die Bürokratie angeht und was die Wachstumszahlen des Ökolandbaus hier in Niedersachsen angeht.“

Die im Sommer 2025 veröffentlichten Zahlen zur ökologisch bewirtschafteten Fläche in Niedersachsen zeigen vor allem eines: Stagnation. Im Vorjahr wurde demnach auf rund 6 % der Fläche Bio-Landwirtschaft betrieben. Zwar haben im Vorjahresvergleich erneut einige Dutzend Betriebe umgestellt, jedoch sind die selbst gesteckten Ziele des Landes weiter unerreichbar. Der Niedersächsische Weg gibt für 2025 einen Flächenanteil von 10 % vor. In weiten Teilen der Branche bewegt sich bei der Fläche jedoch kaum etwas. Ein nachhaltiges Wachstum wird vor allem marktseitig gebremst. Ohne eine deutlich gesteigerte Verbrauchernachfrage wächst auch die Branche nicht – wo kein Käufer, da kein Markt. Aber auch praxisferne politische Vorgaben wie zur Umsetzung der EU-Öko-Verordnung bedrohen den Ökolandbau. Überbordende Bürokratie und ein enormer Kontrollaufwand schrecken Landwirtinnen und Landwirte von einer Umstellung ab. Da der Markt schwer zu steuern ist, lag der Fokus der Verbandsarbeit im Berichtsjahr auf der Suche nach verlässlichen politischen Rahmenbedingungen in Niedersachsen und Deutschland, die ungleichen Wettbewerb verhindern und den Betrieben wieder Luft zum Atmen geben sollen. Dabei haben sich neben den bekannten Kanälen auch neue Synergien in Richtung Berlin und Brüssel aufgetan.

Problemfeld: LÖK-Papiere

Begonnen hat die politische Diskussion um eine Verschärfung der Umsetzung der EU-Öko-Verordnung bereits 2021, als ein Pilotverfahren der Kommission gegen Deutschland eingeleitet wurde. Hintergrund war eine weniger strenge Auslegung der Weide- und Auslaufpflichten für Bio-Betriebe in Deutschland (im Vergleich zu beispielsweise Österreich). Im Zuge dessen hat die mit Ministerialbeamten besetzte Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) ein Papier zur Auslegung der Weidehaltungspflicht von Wiederkäuern (LÖK-Weidepapier) und ein Papier zur Auslegung der Regelungen in der Geflügelhaltung (LÖK-Geflügelpapier) veröffentlicht. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.

Da es im Vorfeld keine Möglichkeit der Beteiligung gab, hat sich der Landvolk-Ausschuss für Ökolandbau nach der Veröffentlichung kritisch mit den Papieren auseinandergesetzt. Schnell wurde deutlich, dass die neuen Vorgaben einen dramatischen Einfluss auf die stark ausgeprägte Öko-Geflügelhaltung in Niedersachsen hätten. Für die üblichen Voraufzuchtställe für Junggeflügel soll demnach ab 2030 verpflichtend ein Auslauf geschaffen werden – unabhängig davon, dass die Jungvögel in den ersten Tagen den Stall aus physiologischen Gründen gar nicht verlassen können bzw. dürfen. Somit müsste für jeden dieser oft hofnahen Ställe ein gänzlich unnützer Auslauf geschaffen werden. Aufgrund unüberwindbarer Hindernisse wie dem Emissionsschutz und baurechtlichen Vorgaben müssten viele Betriebe 2030 aufgeben oder auf konventionelle Tierhaltung umstellen. Andere praxisferne Vorgaben betreffen unter anderem maximale Betriebsgrößen oder Stallebenen.

Gemeinsam mit den stärker durch die Vorgaben des Weidepapiers beeinflussten Landesverbänden aus Süddeutschland formierte sich daher zur Anpassung der LÖK-Papiere eine starke Initiative innerhalb des DBV-Fachausschusses.

Mit neuen Bündnissen in Richtung Brüssel

Für die Ausschusssitzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) im Februar ist es gelungen, einige Mitglieder der LÖK aus verschiedenen Bundesländern als Diskussionspartner zu gewinnen. Die verantwortlichen Mitarbeiter der Ministerien nahmen dabei alle praxisrelevanten Bedenken in einem intensiven Austausch zur Kenntnis. Jedoch wurde schnell deutlich, dass man sich seitens LÖK nach eigenen Angaben kaum bewegen könne, solange die Kommission ihre Empfehlungen zur Umsetzung der Öko-Verordnung nicht ändere.

Folgerichtig hat sich die Initiative daraufhin in Richtung Brüssel orientiert. In einem ersten Schritt ist es im Mai gelungen, mit Carsten Niemann einen norddeutschen Bio-Bauern zum stellvertretenden Vorsitzenden der COPA-Arbeitsgruppe Organic Farming wählen zu lassen. Kurz darauf konnten der EU-Kommission durch COPA einige der zentralen Änderungsanliegen bezüglich der Öko-Geflügelhaltung vorgebracht werden. Neben der Streichung der Auslaufpflicht für Junggeflügel betrifft das unter anderem die Verhinderung der Regelung zu maximalen Betriebsgrößen sowie Futterrichtlinien. Zusätzlich besteht bei diesen Themen eine hohe Übereinstimmung mit den Positionen der IFOAM EU (International Federation of Organic Agriculture Movements), die als Welt-Dachverband des ökologischen Landbaus in Brüssel ebenfalls stark vertreten ist. Gut und wichtig ist zudem, dass einige der deutschen Bio-Erzeugerverbände die Positionen des Bauernverbandes teilen, sodass sich insgesamt ein starkes Verbändebündnis für diese Anliegen in Berlin und Brüssel einsetzt.

Die EU-Kommission reagiert

Dass die stete Arbeit zu Ergebnissen führt, zeigte sich unter anderem in den Aussagen von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen bei einem Sommergespräch Ende Juli, in dem er zu der Auslaufpflicht für Bioküken ab dem ersten Lebenstag sagte: „Das macht keinen Sinn, da kann man die Küken auch gleich in den Mülleimer schmeißen.“ Die Landvolk-Botschaften finden also Gehör – sowohl in Hannover als auch in Berlin und Brüssel. Schließlich stellte die EU-Kommission in Aussicht, dass die Öko-Verordnung für Verhandlungen schon in den kommenden Monaten geöffnet werden könnte. Diesen Prozess wird das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen des DBV so eng wie möglich begleiten, sodass in Zukunft mehr Vernunft bei der einheitlichen Auslegung der Vorgaben in Niedersachsen und Deutschland herrscht.

Die Öko-Geflügelhaltung ist in Niedersachsen stark ausgeprägt. Foto: landpixel

Artikel von

Dr. Tom-Pascal Pielhop
Referent für Ökolandbau

Batteriespeicher – Fluch und Segen zugleich?

Batteriespeicher gelten als Schlüsseltechnologie der Energiewende – doch ihr rasanter Ausbau birgt Chancen und Risiken. Während sie helfen können, Netzengpässe zu vermeiden und Strompreise zu stabilisieren, wirft die Frage nach Wirtschaftlichkeit, Flächenverfügbarkeit und Haftungsrisiken neue Probleme auf. Experten erwarten daher, dass der aktuelle Boom in einigen Jahren an Dynamik verliert.

Alexander von Hammerstein

Vorsitzender Ausschuss Erneuerbare Energien

„Endlich ist es geglückt, das Biomasse-Paket durchzubekommen, nur leider viel zu spät. Wir als Ausschuss fordern die Politik deshalb auf, das EEG mit hoher Flexibilität auszugestalten. Außerdem fordern wir einen zügigen Netzausbau, weg von der Erdverkabelung. Dann erwarten wir, dass die Ausschreibungsmengen erhöht werden in Sachen Photovoltaik, Biogas und Wind. Das Wichtigste ist, dass Netzausbau und Speicherplätze parallel zusammenlaufen.“

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Wird zu viel Strom erzeugt, wird dieser aus dem Netz entnommen, gespeichert und in den Abendstunden, wenn der Strom wieder teurer ist, zurückgespeist.

Seit geraumer Zeit spricht jeder davon, und alle wollen sie haben: die Batteriespeicher.
Aber warum eigentlich? Im Gegensatz zu den Erneuerbare-Energien-Anlagen können Batteriespeicher (aber auch andere Speicher) den erzeugten Strom zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einspeisen. In Deutschland kommt es immer häufiger zu den sogenannten negativen Stunden. Das bedeutet, dass letztlich mehr Strom produziert als verbraucht wird – was unter anderem an sonnigen und zugleich windigen Tagen geschehen kann. An solchen Tagen ist die Stromproduktion zumindest in den negativen Stunden nicht wirtschaftlich. Darüber hinaus müssen Anlagen abgeregelt werden, um eine Netzüberlastung zu verhindern, wenn zu viel Strom produziert wird.

Funktionsweise und Nutzen von Batteriespeichern

Dort können Batteriespeicher Abhilfe schaffen: Wird zu viel Strom erzeugt, wird dieser – wenn es sich um netzgekoppelte Speicher handelt – aus dem Netz entnommen und in den Abendstunden, wenn der Strom wieder teurer ist, zurückgespeist. Natürlich ist es auch möglich, zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage mit einem Speicher zu kombinieren, sodass der erzeugte Strom direkt gespeichert wird.

Einige Betreiber von Speichern behaupten, dass die Speicher rein netzdienlich betrieben werden. Allerdings hat sogar der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. Juli 2025 (Az.: EnVR 1/24) erwähnt, dass die Speicher auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet werden und nicht in erster Linie auf Netzdienlichkeit. Und die Wirtschaftlichkeit ist natürlich der Punkt, der die Speicher derart boomen lässt. Eine reine Netzdienlichkeit hätte wohl kaum dazu geführt, dass Batteriespeicherprojekte wie Pilze aus dem Boden schießen – denn schließlich muss auch Geld verdient werden.

Die Wirtschaftlichkeit der Batteriespeicher dürfte jedoch mit den Jahren abnehmen: Momentan kann überschüssiger Strom günstig eingekauft oder direkt gespeichert werden, wenn sich eine negative Stunde an die nächste reiht. Aber je mehr Speicher zugebaut werden, desto mehr überschüssiger Strom wird zwischengespeichert. Das bedeutet: Immer mehr Betreiber kaufen günstig Strom und verkaufen ihn später teurer, sodass sich die negativen Stunden minimieren und die Preise angleichen dürften, wenn der Zubau voranschreitet. In einigen Jahren dürfte die Goldgräberstimmung damit etwas nachlassen.

Wirtschaftlichkeit als Treiber des Booms

Für den momentanen „Boom“ werden allerdings auch geeignete Flächen benötigt – am liebsten direkt an einem Umspannwerk. Und um sich diese Flächen zu sichern, scheint kein Preis hoch genug zu sein. Aber Achtung: Es nicht alles Gold, was glänzt. Die Mietverträge, die den Flächeneigentümern und -eigentümerinnen vorgelegt werden, müssen genau geprüft werden, denn es können sich darin ungünstige Klauseln befinden. Dazu zählt auch der Baukostenzuschuss, der anfallen kann und nicht selten mehrere hunderttausend Euro beträgt. Dieser kann das Projekt noch einmal deutlich teurer machen. Handelt es sich um ein Beteiligungsmodell und wird das Projekt gegebenenfalls auch erst einmal an den Eigentümer oder die Eigentümerin verkauft, hat dieser beziehungsweise diese den Baukostenzuschuss zu tragen oder zumindest mitzutragen. Dort empfiehlt es sich, rechtzeitig rechtliche, aber auch steuerliche Beratung einzuholen und darüber hinaus auch die Wirtschaftlichkeit prüfen zu lassen.

Aber nicht nur das: Wird die Fläche vermietet und nicht verkauft, bleibt ein Restrisiko bestehen – und zwar vollkommen unabhängig davon, was vertraglich geregelt wurde. Denn als Flächeneigentümer oder -eigentümerin ist man zugleich auch ein sogenannter „Zustandsstörer“. Natürlich ist es wichtig, dass vertraglich eine Haftung seitens des Betreibers festgelegt wird, allerdings kann die Haftung des Flächeneigentümers nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Das Restrisiko besteht für den Fall, dass zum Beispiel Schadstoffe austreten, der Betreiber keine ausreichende Versicherung für seinen Speicher hat und für den verbleibenden Schaden finanziell nicht aufkommen kann. Nach dem Verursacherprinzip wird zwar zuerst der Betreiber herangezogen, subsidiär aber auch der Zustandsstörer. Wer also komplett risikofrei sein möchte, muss die Fläche tatsächlich verkaufen – und das wollen die wenigsten. Ob sich die Lage jedoch wirklich wie prognostiziert entwickelt, werden die nächsten Jahre zeigen.

Artikel von

Silke Foget
Rechtsreferentin und Referentin für Erneuerbare Energien