Kaum ist das neue Niedersächsische Jagdgesetz zum 21. Mai 2022 in Kraft getreten, treibt das Landwirtschaftsministerium gegen den erklärten Willen der Betroffenen eine erneute Novellierung voran. Im Herbst trafen sich Vertreter des Zentralverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) und der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Einladung von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte zu einem kritischen Austausch über mögliche Inhalte einer nochmaligen Jagdgesetznovellierung.
„Serviceangebote und Beratung durch den ZJEN können die ehrenamtliche Arbeit im Jagdvorstand ganz wesentlich erleichtern. Deshalb gilt: Keine Scheu vor der Übernahme eines Ehrenamtes in der Jagdgenossenschaft. Der ZJEN bietet verlässliche Unterstützung.“
Im Koalitionsvertrag von 2022 hatten SPD und Grüne festgelegt, das erst im Mai 2022 in Kraft getretene neue Niedersächsische Jagdgesetz im Hinblick auf „ökologische, wildbiologische und ethische Kriterien sowie den Tierschutz“ in der laufenden Legislaturperiode erneut überprüfen zu wollen.
Wie jetzt deutlich wurde, sollen damit auch Gesetzesänderungen einhergehen, die unterschiedlichste Verbote und Einschränkungen beinhalten, beispielsweise im Hinblick auf den Jagdschutz hinsichtlich Katzen und Hunden, die Fallenjagd und die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren. Ebenso stehen Fragen zum Abschussplan für Rehwild und zur Regulierung von Nutria und Bisam in der Diskussion. ZJEN und LJN haben diesen Überlegungen deutliche Worte entgegengesetzt. Beide Verbände sind sich darin einig, dass nach einer umfassenden Novellierung des Landesjagdgesetzes im Jahr 2022, die ebenfalls nach langer und teils kontroverser Diskussion, dann aber mit breiter politischer Mehrheit beschlossen worden war, dieser wiederholte Aufschlag zur Änderung unseres Jagdgesetzes weder notwendig noch sinnvoll ist. Im Gegenteil lässt das Vorhaben des Ministeriums schon jetzt einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Jagdrechtsinhaber befürchten. Der ZJEN wird alles dafür tun, bewährte Regelungen beizubehalten und die Interessen seiner Mitglieder zu schützen. Ob und wann ein konkreter Gesetzentwurf veröffentlicht wird, bleibt abzuwarten.
Eine Umsetzung der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung, für ein regional differenziertes Bestandsmanagement beim Wolf zu sorgen, ist nicht in Sicht. Auch das von Umweltministerin Steffi Lemke vorgestellte sogenannte Schnellabschussverfahren hat sich nach mehreren Gerichtsurteilen als weder rechtssicher noch umsetzbar erwiesen. Unter Anderem hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinen Entscheidungen vom 12. April 2024 unüberwindbare Hürden für einen ausnahmsweisen Wolfsabschuss vorgegeben. Das Gericht fordert von der Genehmigungsbehörde eine genaue Darlegung, dass es in der Region zur Tötung des Wolfs keine zumutbaren Alternativen gibt (z.B. verbesserte Einzäunungen) und warum genau ein ernster wirtschaftlicher Schaden drohe. Dies ist in der Praxis nicht leistbar und führt zu einem faktischen Stillstand bei der Erteilung der erforderlichen Abschussgenehmigung. Der ZJEN ist Mitglied im „Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement“, das vom Landvolk Niedersachsen gegründet wurde, und ist als Grundeigentümerverband in allen landesweiten Diskussionsgremien vertreten. Die Bundesregierung wurde einmal mehr aufgefordert, durch eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz endlich eine sichere Rechtsgrundlage sowohl für ein Bestandsmanagement als auch für die Entnahme einzelner Problemwölfe zu schaffen. Die bisherige Blockadehaltung seitens der Politik sei gänzlich unzumutbar und seit langem nichtmehr tragbar. Immerhin erfolgte durch die Entscheidung der EU-Staaten vom September 2024 ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Initiative der Europäischen Kommission, zunächst eine Änderung der Berner Konvention zu beantragen und später die FFH-Richtlinie ändern zu wollen, wird jetzt endlich auch von Deutschland mitgetragen. Ziel ist es, den Wolf vom Schutzstatus „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, um damit verbindliche Regulierungsmöglichkeiten schaffen zu können.
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat durch Runderlass vom 6. März 2023 eine neue Mustersatzung für Jagdgenossenschaften bekannt gegeben. Der ZJEN empfiehlt seinen Mitgliedern die Übernahme der neuen Mustersatzung, die in Abstimmung mit dem ZJEN bewusst kurz und auf das Notwendige beschränkt gehalten ist. Der Verband stellt seinen Mitgliedern ein umfassendes Erläuterungs- und Merkblatt zur Verfügung, das wichtige Hinweise zur Beschlussfassung, Bekanntmachung und Umsetzung der neuen Satzung beinhaltet. Die neu beschlossene Satzung ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Eine Gebühr fällt, wie jetzt abschließend geklärt wurde, für die Anzeige nicht an, sofern keine Abweichungen von der Mustersatzung vollzogen wurden.
Jede Jagdgenossenschaft hat ein Mitgliederverzeichnis in Form eines Jagdkatasters zu führen. Der ZJEN bietet den Jagdgenossenschaften als Hilfestellung ein PC-Programm Jagdkataster mit GIS-Modul an, das jetzt in der Version 2.2 vorliegt. Damit besteht die Möglichkeit einer Eigentümer- und Grundstücksverwaltung mit digitaler Kartenansicht für das gesamte Gebiet der jeweiligen Jagdgenossenschaft. Das Programm zählt inzwischen mehr als 850 Anwender. Der Bezug von Katasterdaten bei der Katasterverwaltung des Landes Niedersachsen hat sich erheblich vergünstigt. Grund dafür ist, dass die Abgabe der ALKIS Datensätze zu Flurstücken, Gebäuden und tatsächlicher Nutzung nach der neuen Open Data Richtlinie (EU) seit Sommer 2024 gebührenfrei erfolgt. Lediglich die ALKIS-Datensätze zu Eigentumsangaben werden nach den Gebühren der neuen Kostenordnung berechnet. Hierbei liegt die Mindestgebühr pro Abgabe bei 60 Euro. Unserer gegenwärtigen Einschätzung nach dürfte diese Gebühr nur im Ausnahmefall nennenswert überschritten werden. Durch die neue Kostenordnung werden die Jagdgenossenschaften unmittelbar und fühlbar finanziell entlastet. Nähere Informationen zum PC-Programm Jagdkataster sowie Bestellformulare und aktuelle Preisinfos finden sich auf der Internetseite www.zjen.de.
Der Verband ist auch in anderen Fragen vor viele Herausforderungen und anhaltende Diskussionen gestellt, um die Interessen seiner Mitgliederzu wahren:
Mit Unterstützung der BAGJE konnten in mehreren Bundesländern auch gravierende jagdgesetzliche Fehlentwicklungen verhindert werden. Sowohl in Brandenburg als auch in Rheinland-Pfalz wurden höchstumstrittene neue Jagdgesetzentwürfe nach deutlichem Protest zurückgenommen. Die genannten Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, in der BAGJE Probleme und Fragestellungen, die über die jeweiligen Landesgrenzen hinauswirken könnten, kritisch zu bewerten und die jeweils betroffenen Landesverbände argumentativ und politisch zu unterstützen.
Peter Zanini
Geschäftsführung Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN)
Die Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen ist im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Akteur bei der Entwicklung von Vertragsnaturschutzmodellen in Kooperation mit der Landwirtschaft geworden. In zahlreichen Programmen und Projekten setzt die Stiftung gemeinsam mit nahezu 300 Landwirten in Niedersachsen Biodiversitätsmaßnahmen in der Agrarlandschaft um – ganz im Sinne des „Niedersächsischen Weges“.
Die Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen wurde 1998 vom Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen gegründet und hat seitdem über 300 Naturschutzprojekte von privaten Flächeneigentümern, aber auch von Jagdgenossenschaften und örtlichen Naturschutzvereinen finanziell unterstützt. Daneben betreut die Stiftung in Kooperation mit der örtlichen Landwirtschaft zahlreiche Kompensationsflächen und entwickelt Kooperationsmodelle zwischen Landwirtschaft und Naturschutz.
Das Verbundprojekt F.R.A.N.Z („Für Ressourcen, Agrarwirtschaft und Naturschutz mit Zukunft“) wurde gemeinsam unter Federführung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sowie der Umweltstiftung Michael Otto entwickelt und im Jahr 2016 gestartet. Die Stiftung Kulturlandpflege betreut den aus Niedersachsen teilnehmenden Betrieb Hartmann bei Lüneburg. Die dort erprobten Maßnahmen werden einer intensiven wissenschaftlichen Forschung unterzogen. Alle Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Praktikabilität geprüft und weiterentwickelt. Auch die ökonomischen Wirkungen auf den Betrieb werden untersucht. Durch intensive Gespräche mit den entscheidenden Stellen in den niedersächsischen Ministerien sind einige dieser Maßnahmen im Rahmen der begonnenen GAP-Periode in neue Agrarumweltschutz und Klimamaßnahmen (AUKM) überführt worden. Seit dem Jahr 2018 ist die Stiftung Kulturlandpflege mit der Region Hannover und dem Kreislandvolkverband Hannover an einem Biodiversitätsprogramm für die Landwirtschaft beteiligt. Die Region Hannover stellt jährlich bis zu 400.000 Euro für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in der Agrarlandschaft zur Verfügung. Gemeinsam mit dem Landvolk Hannover hat die Stiftung mittlerweile zehn verschiedene Naturschutzmaßnahmen für die Landwirtschaft konzipiert und bietet diese den landwirtschaftlichen Betrieben an.
Ganz neu im Programm sind die sogenannten „Kiebitzinseln“. Auf abgegrenzten Flächen wird auf eine Einsaat einer Kultur verzichtet, um für örtlich bekannte Kiebitzvorkommen Brutmöglichkeiten zu schaffen. Durch sehr kurzfristigen Vertragsbeitritt können aktuell festgestellte Kiebitzgelege geschützt werden. An diesem Beispiel zeigen sich die großen Vorteile flexibler und unkomplizierter Vertragsgestaltung. Ebenfalls neu im Programm aufgenommen sind die Insektenwälle, die auf einigen Betrieben im Calenberger Land bereits 2022 angelegt worden sind. Nun sind im Jahr 2024 sechs neue Insektenwälle entstanden. Die Vorstellung des Jahresberichtes zum „Niedersächsischen Weg“ erfolgte im Jahr 2024 auf dem Untergut Lenthe bei Jakob von Richthofen; dabei wurden die betriebseigenen Insektenwälle besucht. FABIAN-PROJEKT GEHT IN DIE VERLÄNGERUNG. Zu ihrem 30-jährigen Bestehen fördert die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung seit 2019 ein Projekt, das die Stiftung Kulturlandpflege gemeinsam mit der Landwirtschaft initiiert hat. Unter dem Titel „Förderung der Artenvielfalt und der Biotopvernetzung in der Agrarlandschaft Niedersachsens“ oder kurz „FABiAN“ hat die Niedersächsische Bingo Umweltstiftung für einen Zeitraum von drei Jahren das Vorhaben mit einem Betrag von insgesamt 479.000 Euro unterstützt. Das Projekt war von der Bingo-Umweltstiftung wegen des großen Erfolgs um weitere drei Jahre bis Ende 2025 verlängert worden. Es wird in drei naturräumlich unterschiedlichen niedersächsischen Regionen durchgeführt und soll dazu beitragen, die Biodiversität in der Agrarlandschaft in Kooperation mit den regionalen landwirtschaftlichen Betrieben und deren Organisationen zu verbessern. In den Landkreisen Goslar, Vechta und Cuxhaven nehmen insgesamt mehr als 80 Betriebe an dem Projekt teil. Die Unterstützung des Projektes durch die jeweiligen Landvolkverbände vor Ort ist an dieser Stelle ausdrücklich hervorzuheben und wird mit einem herzlichen Dank verbunden. In den beteiligten Landkreisen gibt es konkrete Überlegungen, die Maßnahmen aus den Kreishaushalten weiter zu unterstützen. Der Landkreis Goslar hat bereits durch den Kreistag beschlossen, dass auch im nächsten Jahr 40.000 Euro Kofinanzierung zusätzlich jährlich bereit stehen. Ein Ableger des FABiAN Projektes wird seit diesem Jahr auch am Dümmer zum Schutz des Rebhuhnes umgesetzt. Auf untenstehender Grafik wird deutlich, dass aktuell nahezu 300 landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen von der Stiftung Kulturlandpflege fachlich beraten werden oder Naturschutzverträge mit ihr abgeschlossen haben.
Die Stiftung Kulturlandpflege ist Projektpartner in einem niedersachsenweit aufgelegten neuen Projekt der Bingo-Umweltstiftung. Zu ihrem 35-jährigen Bestehen fördert die Bingo-Umweltstiftung die Durchführung von Schulungen zur fachgerechten Heckenpflege.
Die Schulungen sollen nach dem Konzept der Norddeutschen Landschaftspflegeschule (NoLa) nicht nur an deren Standort in Geestenseth (Landkreis Cuxhaven) durchgeführt werden. Weitere Schulungsstandorte befinden sich bei den beiden anderen Projektpartnern, dem Verein Naturschutzpark in der Lüneburger Heide sowie dem Ökologischen Kompetenzzentrum Oldenburger Land in Huntlosen. Zielgruppe sind Bauhofmitarbeiter, Landwirte, Lohnunternehmer und alle Personen, die aus beruflichen oder anderen Gründen eine qualifizierte Ausbildung in praktischer Landschaftspflege erlangen wollen. Neben einem theoretischen Teil wird den Teilnehmern vor allem durch praktische Pflegeeinsätze vermittelt, wie z.B. artenreiche Strauchhecken erhalten und gefördert werden können. Neben den Schulungen, die sehr vergünstigt angeboten werden, wird auch die praktische Umsetzung von Heckenpflege auf insgesamt 100 km Länge gefördert. Näheres unter https://www.vereinnaturschutzpark. de/hecken-in-niedersachsen
Das Projekt „Modellhafte Erprobung von Naturschutz-Kooperativen in verschiedenen Agrarlandschaften Deutschlands nach dem niederländischen Ansatz (MoNaKo)“ zielt darauf ab, das in den Niederlanden seit mehreren Jahren erfolgreich etablierte Modell der Erbringung von Agrarumweltmaßnahmen über sogenannte landwirtschaftliche Naturschutzkooperativen in der Praxis zu testen. Das Vorhaben ist als Bundesprojekt ausgestaltet unter Beteiligung des Deutschen Bauernverbandes (Koordinator), den Kulturlandschaftsstiftungen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Rheinland Pfalz sowie dem Thünen-Institut. Im Rahmen dieses Verbundprojekts übernimmt die Stiftung Kulturlandpflege für den niedersächsischen Bereich im Projekt die Funktion der Naturschutzkooperative und betreut in diesem Zuge das Projektgebiet Leda-Jümme-Niederung im Landkreis Leer mit dem Ziel des Wiesenvogelschutzes. Das MoNaKo-Projekt ist in das Wiesenvogelschutzprogramm des Landes Niedersachsen integriert, aus dem die Maßnahmenentgelte für die teilnehmenden Landwirte finanziert werden. Die Stiftung/Kooperative organisiert die Wiesenvogelschutzmaßnahmen, rechnet die von den Bewirtschaftern erbrachten Leistungen geschlossen mit dem Land Niedersachsen ab und leitet die Maßnahmenvergütung an die teilnehmenden Landwirte weiter. Durch diese kollektive Organisation und Antragstellung soll sich der bürokratische Aufwand für den einzelnen Landwirt verringern und zugleich die Teilnahmebereitschaft an Agrar- und Umweltmaßnahmen erhöht werden. Mit den zuständigen Ministerien und den regionalen Naturschutzbehörden besteht ein enger Austausch. Personal- und Overhead-Kosten für die Projektleitung in Leer werden über Projektmittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie der Niedersächsischen Bingo Umweltstiftung finanziert. Tatkräftig unterstützt wird das Projekt durch das Landvolk Niedersachsen und den Landvolk-Kreisverband Leer, mit dem eine verbindliche Projektkooperation besteht.
Um der qualitativen und quantitativen Aufwertung von Wegrändern vor Ort mehr Aufmerksamkeit zu verleihen, haben das Landvolk Niedersachsen und die Stiftung Kulturlandpflege eine Wegrand-Initiative ins Leben gerufen. Mit einem gemeinsamen Flyer, der in allen Landvolk Geschäftsstellen ausliegt, wird auf das hohe Naturpotential von Wegrändern aufmerksam gemacht. Konkrete Tipps zur Optimierung der Pflegemaßnahmen an Wegrändern finden sich jetzt bereits auf der Homepage: www.stiftungkulturlandpflege.de oder der eigens eingerichteten Internetseite www.wegraender.de
Die Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen hat ein speziell konfektioniertes Saatgut entwickelt, um auch auf Ackerstandorten naturschutzfachlich anerkannte, hochwertige Blühmischungen auszubringen.
Wir beraten Sie gerne!
Produktionsintegrierte Naturschutzmaßnahmen der Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen (Auszug)
Projekt | Anzahl der Betriebe 2023 | Gesamtfläche (ha) |
---|---|---|
Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen seit 1999 (meist eigene Flächen überwiegend Grünland) | 37 | 266 |
Cargill Projekt seit 2014 | 12 | 21 |
Pro-Planet im Kartoffelanbau (REWE) seit 2016 | 16 | 45 |
F.R.A.N.ZProjekt seit 2017 | 1 | 25 |
Biodiversitätsprogramm in der Region Hannover seit 2018 | 88 | 242 |
FABiAN-Projekt in Goslar, Vechta und Wesermünde seit 2019 | 93 | 258 |
Blühflächen im Landkreis Celle seit 2020 | 5 | 10 |
Biodiversitätsprojekt mit EDEKA seit 2021 | 15 | 32 |
Anlage von Insektenwällen in der Region Hannover seit 2022 | 4 | 5 |
Gesamt 2024 | 271 (221) | 904 (733) |
Björn Rohloff
Stiftung Kulturlandpflege
Anton Sartisohn
Stiftung Kulturlandpflege
Lange Kampagnen, erschwerte Feldarbeiten, herausfordernde Rübenlogistik und neue Schädlinge – die immer extremer werdenden Witterungsverhältnisse stellen hohe Anforderungen an den Rübenanbau. Ein zusätzlich großer Unsicherheitsfaktor ist und bleibt die Politik. Hier muss auf nationaler Ebene politischen Herausforderungen mit fachlich fundierten Argumenten begegnet werden, damit der Rübenanbau wettbewerbsfähig bleibt.
„Durch mangelnde Wertschätzung und Bevormundung der landwirtschaftlichen Betriebe hat sich die Politik zum größten Risikofaktor für den Rübenanbau entwickelt. Was wir brauchen, sind gleiche Spielregeln für alle Marktteilnehmer in der EU.“
Alljährlich treffen sich in den Sommermonaten Vertreter aus allen Rübenanbauregionen zur Mitgliederversammlung des Dachverbandes Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (DNZ). Die versammelten Delegierten der regionalen Zuckerrübenanbauerverbände bestätigten Eckhard Hinrichs aus Wieren (Landkreis Uelzen) für weitere drei Jahre als Verbandsvorsitzenden. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Niels Kynast aus Schwüblingsen (Region Hannover) gewählt. Er übernimmt das Amt von Ralf Tegtmeyer aus Hary (Landkreis Hildesheim), der nach drei Jahren auf eigenen Wunsch ausscheidet.
Die Politik in Brüssel und Berlin bereitet den Rübenanbauern weiterhin Sorgen. Die Protestaktionen im vergangenen Winter haben gezeigt, dass branchenübergreifend Unzufriedenheit herrscht. Die altbekannten Themen wie Pflanzenschutzreduktion, Restriktionen für Züchtungsmethoden, Düngevorschriften, Klimaschutzauflagen, „Tank oder Teller“, Nachhaltigkeit und weiteres sind Bestandteil der täglichen Verbandsarbeit. Durch mangelnde Wertschätzung und Bevormundung der landwirtschaftlichen Betriebe hat sich die Politik zum größten Risikofaktor für den Rübenanbau entwickelt. Was wir brauchen, sind gleiche Spielregeln für alle Marktteilnehmer in der EU. Höherer Aufwand, der durch Vorschriften verursacht wird, muss im Rahmen der öffentlichen Agrarförderung angemessen ausgeglichen werden.
Nach der amtlichen Preisberichterstattung befindet sich der Zuckermarkt noch auf einem zufriedenstellenden Niveau. Allerdings werden nur historische Preise dargestellt, deren Abschlüsse bereits lange zurückliegen und nicht das aktuelle Marktgeschehen wiedergeben. Marktexperten rechnen für die neue Vermarktungssaison mit deutlich rückläufigen Zuckerpreisen. Um den Marktdruck zu vermindern, haben bereits einige Zuckerunternehmen in der EU die Rübenvertragsmengen für das Anbaujahr 2025 reduziert und hoffen so auf eine Stabilisierung der Zuckerpreise. Die norddeutschen Rübenanbauer können für die diesjährige Ernte noch mit auskömmlichen Erzeugerpreisen rechnen. Für die kommende Anbauperiode ist allerdings mit einer negativen Entwicklung zu rechnen.
Nach später Aussaat und anhaltenden Niederschlägen haben sich die Rübenbestände in den Anbauregionen unterschiedlich gut entwickelt. Schlechtere Rübenbestände stehen dieses Jahr vor allem auf wassergesättigten und schwereren Böden. Das feuchtwarme Wetter führte in diesem Jahr zu Spätverunkrautungen und zu einem erhöhten Befall durch Blattkrankheiten. In benachbarten Anbauregionen breitet sich zunehmend die Schilfglasflügelzikade aus. Diese überträgt die bakteriellen Infektionen SBR und Stolbur, die nennenswerte Ertragsverluste verursachen kann. Gemeinsam mit der Wissenschaft und Fachberatung hat die Zuckerwirtschaft bereits zahlreiche Kontrollversuche angelegt, um wirksame Vorbeugemaßnahmen und Bekämpfungsstrategien zu entwickeln.
In Niedersachsen erwarten die Rübenerzeuger aktuell eine überdurchschnittliche Zuckerernte von etwa 14 Tonnen pro Hektar. Für das Bundesgebiet schätzt die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e. V. eine Gesamterzeugung von knapp 5 Millionen Tonnen Weißzucker. Diese läge damit etwa 750.000 Tonnen über dem Vorjahr. Europaweit wird überwiegend von überdurchschnittlichen Rübenerträgen und zufriedenstellenden Zuckergehalten berichtet. Aufgrund der großen Rübenmengen hat die Verarbeitungskampagne in den norddeutschen Zuckerfabriken bereits sehr frühzeitig um die Monatswende August/September begonnen und wird voraussichtlich bis Mitte Februar andauern.
Dr. Heinrich-Hubertus Helmke
Geschäftsführer des Dachverbandes Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V.
Weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit und mehr Fairness – das forderte der Berufsnachwuchs erneut beim Junglandwirtetag 2024. In puncto Weiterbildung macht sich der „21. Studienkurs Niedersachsen“ der Akademie Junglandwirte Niedersachsen wieder fit für das landwirtschaftliche Ehrenamt.
„Ziele und Vorgaben der Politik schließen sich teilweise aus, widersprechen oft guter landwirtschaftlicher Praxis und schaden unterm Strich mehr als sie nutzen. Das muss sich ändern, damit wir eine Zukunft haben.“
Die Politik solle den Berufsnachwuchs nicht retten. Das betonte Philipp Hattendorf, Vorsitzender der Junglandwirte Niedersachsen, beim Junglandwirtetag im Februar 2024 in Nienburg. Vielmehr bräuchten die jungen Unternehmerinnen und Unternehmer endlich praxistaugliche und verlässliche Rahmenbedingungen, deren Ziele und Vorgaben aufeinander abgestimmt seien. Unter dem Motto „Weiter denken– Berufsnachwuchs braucht Perspektiven“ begrüßten die Junglandwirte Niedersachsen bei der Vortragsveranstaltung rund 400 junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Niedersachsen.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte betonte in ihrer Rede, wie wichtig es sei, dass die junge Generation konkret schildere, welche Probleme sie habe. Nach den Bauernprotesten müssten Dialoge und Kommunikation weitergeführt werden. Ihr Ziel sei es, die Rolle der Erzeuger zu stärken und gemeinsam mit den Marktbeteiligten für faire Handelsbedingungen zu sorgen. Professor Dr. Wilhelm Windisch, Technische Uni München, ging in seinem Vortrag auf die Unverzichtbarkeit von Nutztieren für die Verwertung der unvermeidbaren nicht essbaren Biomasse ein. In der Kreislaufwirtschaft schützten insbesondere die Wiederkäuer Umwelt, Klima und Biodiversität. Die deutsche Nutztierhaltung habe schon sehr viel zur Erreichung der Klimaziele beigetragen. Die Tierhalter würden künftig gebraucht, um die wachsende Weltbevölkerung zu ernähren und gleichzeitig die zur Verfügung stehenden Ressourcen an landwirtschaftlicher Fläche möglichst effizient und nachhaltig zu nutzen. Anneke Eggers, stellvertretende Vorsitzende der Junglandwirte Niedersachsen, ging in ihrem Vortrag auf die Frage ein, ob es für sie eine berufliche Zukunft auf dem Klostergut Loccum geben kann. Ihre Familie hat den Betrieb seit 1982 gepachtet. Ihrer Liebe zum Beruf stehen zusehends schlechtere Rahmenbedingungen gegenüber.
In der abschließenden Podiumsdiskussion mit allen Rednern vertrat Dr. Cord Stoyke, Abteilungsleiter Landwirtschaft, die Ministerin. Thematisch spannten die Gäste mit ihren Fragen den Bogen von der Stilllegung und der Bürokratie über den Wolf und die Weidetierhaltung bis hin zur Ökolandwirtschaft und zur Zukunft der Biogasanlagen.
Der 21. Studienkurs 2024/25 ist in vollem Gange. Kursleiter Berndt Tietjen und Christine Kolle, Geschäftsführerin der Junglandwirte Niedersachsen, begleiten erneut zwölf motivierte junge Landwirtinnen und Landwirte, die sich für landwirtschaftliches Ehrenamt fit machen wollen. Im Vordergrund stehen der Erwerb von Führungskompetenz sowie intensive Lernerlebnisse. Verteilt auf das Winterhalbjahr erleben die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer einen bunten Mix aus Trainings, Diskussionen mit hochrangigen Ehrenamtlichen sowie Exkursionen nach Berlin, Bayern und Brüssel. Ein wichtiger Programmpunkt ist ferner die Begegnung mit Engagierten aus dem Großstadtmilieu: Der Studienkurs ist zum Beispiel regelmäßig zu Gast bei Greenpeace in Hamburg und seit zwei Jahren bei der Tageszeitung „taz“ in Berlin. Ein besonderes Highlight gab es für die Teilnehmer des vorherigen 20. Studienkurses 2023/24: Es war gelungen, sich mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir im Rahmen der Grünen Woche 2024 in Berlin auszutauschen.
Christine Kolle
Geschäftsführerin
Junglandwirte Niedersachsen
Das Jahr 2024 war und ist dominiert von Regularien auf EU- und Bundesebene, die für die Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen mit Bewirtschaftungseinschränkungen verbunden sind. Unter anderem ist hier die Novellierung des Bundeswaldgesetzes und die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zu nennen.
„Unser aktuelles, seit Jahrzehnten bestehendes Bundeswaldgesetz hat sich bewährt und gemeinsam mit unserem Landeswaldgesetz haben wir eine enggestrickte solide Forstgesetzgebung, die auf regionale Besonderheiten eingeht und die Nachhaltigkeit im Dreiklang der Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales vollumfänglich erfüllt. Daher „Finger weg vom Bundeswaldgesetz!“
Der erste bekannt gewordene Entwurf des Bundeswaldgesetzes ist von der Kanzlei Dombert (i.A. der BLK, AGDW, Familienbetriebe Land und Forst) in einem Gutachten wie folgt beurteilt worden: Der Gesetzentwurf enthält diverse Regelungen, die in ihrer gegenwärtigen Form als unverhältnismäßige und damit verfassungswidrige Eingriffe in die Grundrechte der Waldeigentümer zu werten sind. Auch nachfolgende Überarbeitungen seitens des Bundesministeriums enthalten noch diverse Regelungen, die so nicht hinnehmbar sind. Wie unter anderem die Möglichkeit für eine Behörde, den Holzeinschlag aus Gründen des „öffentlichen Interesses“ zu verbieten, dies stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentum dar und ist auch aus fachlichen Gründen vielfach abzulehnen. Der Entwurf zum neuen Bundeswaldgesetz folgt insgesamt der falschen These, dass über eine Erhöhung des stehenden Holzvorrates durch das Älterwerden-Lassen der größere Beitrag zum Klimaschutz geleistet werde. Forstwissenschaftlich belegt ist jedoch, dass durch nachhaltige Holznutzung, Holzverwendung und Substitution fossiler Rohstoffe durch Holz insgesamt ein größerer Speicher- und Senkeneffekt erzielt wird. Mit dem vorliegenden Entwurf würde ein Paradigmenwechsel von einem multifunktionalen Waldgesetz zu einem reinen Schutzgesetz und damit einer Priorisierung der Klimaschutzfunktion vollzogen. Ein Appell an alle Waldbesitzer daher an dieser Stelle bitte die Kampagne #fingerwegvombundeswaldgesetz zu unterstützen. Siehe: www.unsergreendeal.de/waldgesetz-stoppen/
Auf EU-Ebene ist die EUDR (EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte) mit dem Ziel entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen, für Waldbesitzer ein mit Hürden und finanziellen Verlusten verbundenes Bürokratiemonster. Die Umsetzung soll auch in Deutschland erfolgen, obwohl wir hier kein Entwaldungsproblem haben, im Gegenteil, in Deutschland ist inden letzten Jahren der Waldanteil gestiegen. Für ein System, daß Ende diesen Jahres in Kraft treten soll, sind zu viele Punkte, Vorgehensweisen, Plattformzugänge und sonstige Erfordernisse ungeklärt, dass wir eine Verschiebung der Einführung fordern, bis eine praxistaugliche und praxisnahe Zielerreichung (Verhinderung der weltweiten Entwaldung) umgesetzt werden kann. Derzeit fühlen sich die vielen Privatwaldbesitzenden mit einer zusätzlichen Bürokratielast konfrontiert, die dem allgemeinen Entbürokratisierungswillen völlig entgegenläuft. Unsere Forderung lautet daher, die bestehende Umsetzungsfrist um zwei Jahre zu verlängern und ein praxistaugliches Verfahren zu entwickeln, das die nachhaltige Holzbereitstellung sichert und den Marktzugang für den Kleinprivatwald erhält. Wir fordern ein zweistufiges Verfahren unter Berücksichtigung des Länderbenchmarking-Prinzips: Falls auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten unter Beachtung der WTO-Statuten der Nachweis erbracht werden kann, dass es in den vergangenen zehn Jahren nicht zu einer Entwaldung gemäß den Begriffsbestimmungen der EUDR gekommen ist, sollte auf das EUDR-Verfahren für die Marktteilnehmer verzichtet werden/zero-risk.
Um dies zu erreichen, steht der Präsident mit der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem niedersächsischen EU-Abgeordneten David McAllister in Kontakt.
Der Waldbesitzerverband hat in zahlreichen Veranstaltungen auf die aktuell brennendsten Waldthemen aufmerksam gemacht. Wie zum Beispiel Ende November 2023 die Baumpflanzung mit dem Niedersächsischen Kabinett auf der durch Borkenkäfer geschädigten Fläche von Vize-Präsident Heiner Beermann und seiner Tochter Dr. Wiebke Scheer in Gilten im Heidekreis. Oder der parlamentarische Abend zum Thema „Klimawandel – geht uns das Wasser aus?“ mit Morgenmagazin-Moderator und Meteorologe Donald Bäcker. Präsident Philip von Oldershausen begrüßte mit den Worten: „Die Waldbesitzenden mit ihren Wäldern sind bei der Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels entscheidende Akteure. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung sichert die Leistungen des Waldes, von der die gesamte Gesellschaft profitiert. Es ist an der Zeit, dass diese unverzichtbaren Leistungen auch angemessen honoriert werden.“ Am 17. August 2024 folgte der Walderlebnistag bei Heere bei dem Präsident Philip von Oldershausen ein Grußwort hielt. Organisiert wurde der Walderlebnistag durch die FBG Liebenburg und dem Stadtforstamt Goslar. Der Waldbesitzerverband präsentierte sich mit einem Info-Stand den interessierten Besuchern. Auch der Renntag der Landwirtschaft auf der Neuen Bult in Hannover, bei dem der Waldbesitzerverband Niedersachsen unter dem Motto „Pflanz Deinen Baum!“ gemeinsam mit den Besucherinnen und Besuchern Bäume pflanzte, war ein großer Erfolg.
Petra Sorgenfrei
Geschäftsführung Waldbesitzerverband Niedersachsen
Die niedersächsischen Obstbauern blicken auf eine zufriedenstellende Beerenobsternte zurück und starten trotz Wetterextremen und geringerer Ernte mit Optimismus in die Apfelernte 2024.
„Die gute Verfügbarkeit von Wasser ist ein entscheidender Standortvorteil in Zeiten des Klimawandels.“
Die Erdbeer- und Heidelbeersaison verlief sehr unterschiedlich. Die Erdbeerernte war geprägt vom frühen Saisonstart, einem moderaten Wetterverlauf und damit auch einem zügigen Abverkauf der Früchte aus dem geschützen Anbau. Sowohl im Freiland als auch bei den späteren, remontierenden Erdbeeren gab es durch die anhaltende Nässe Probleme mit pilzlichen Schaderregern. Insgesamt war die Saison für die Anbauer befriedigend, weil bei deutlich gestiegenen Produktionskosten trotzdem noch kostendeckende Ergebnisse erzielt werden konnten. Die niedersächsische Heidelbeersaison war geprägt vom immerstärker werdenden, inzwischen ganzjährigen, Druck aus Importländern.
Trotz durchschnittlicher Erntemengen und guter Qualität gelang es nur unzureichend, die nachhaltig produzierte deutsche Ware im Handel zu platzieren. Aufgrund der gestiegenen Produktionskosten, insbesondere der Lohnkosten, wird die Bedeutung der maschinellen Ernte zunehmen. Die Apfelsaison 2024 im Alten Land startete Ende August mit Zuversicht, trotz der Herausforderungen durch ungünstige Witterungsbedingungen und Frühjahrsfröste, die zu einer geringeren Erntemenge geführt haben. Claus Schliecker, Vorsitzenderder Fachgruppe Obstbau im Landvolk Niedersachsen, bleibt zuversichtlich: „Wir erwarten auch in diesem Jahr eine gute Ernte mit leckeren heimischen Äpfeln von hervorragender Qualität.“ Die Obstbauern an der Niederelbe, die seit Generationen eng mit der Natur arbeiten, haben sich auf die veränderten klimatischen Bedingungen eingestellt. So wird die ursprünglich für den Frostschutz gedachte Beregnung jetzt auch eingesetzt, um die Bäume bei extremer Hitze zu kühlen und Sonnenbrand an den Früchten zu verhindern. In diesem Herbst werden die rund 500 Familienbetriebe an der Niederelbe voraussichtlich etwa 229.000 Tonnen Äpfel ernten – das sind 22 Prozent weniger als im Vorjahr. „Jeder dritte deutsche Apfel stammt aus unserer Region“, betonte Schliecker bei der Eröffnung der Apfelsaison 2024 auf dem Betrieb von Knut und Bianca Schliecker in Drochtersen-Hüll, bei der Gäste aus Politik, Verwaltung und Ehrenamt des Obstbaus anwesend waren.
Auch wenn die Erntemengen in diesem Jahr geringer ausfallen, sehen die Schlieckers optimistisch in die Zukunft und freuen sich auf die anstehende Apfelernte. Die Fruchtgrößen und der Geschmack derÄpfel stimmen und die Früchte konnten wertgebende Inhaltsstoffe einlagern. Die frühe Blüte im Frühling führte dazu, dass die Äpfel in diesem Jahr etwa 14 Tage früher reif sind als sonst. Aktuell beginnt die Ernte der Haupt- und Lagersorten, angefangen mit Elstar. Insgesamt bietet die Marktlage, trotz der Herausforderungen, gute Startvoraussetzungen für Ernte und Vermarktung.
Claus Schliecker verwies aber auch darauf, dass der wirtschaftliche Erfolg nicht allein in den Händen der Obstbauern liege. Er appellierte an den Handel und die Verbraucher, die hohen Umwelt- und Sozialstandards der regionalen Erzeuger angemessen zu honorieren. „Wir brauchen auskömmliche, faire Erzeugerpreise, um weiterhin von unserer Arbeit leben zu können“, sagt Schliecker. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Daniel Schneider sagte den Obstbauern seine Unterstützung zu und verwies auf das Maßnahmenpaket Zukunft Gartenbau sowie auf das Agrarpaket, das die Erzeuger gegenüber dem Lebensmittelhandel stärken soll. Landrat Kai Seefried hob die Bedeutung des Obstbaus im größten geschlossenen Anbaugebiet in Nordeuropa für den Landkreis Stade hervor. Die Apfelernte ist ein besonderer Jahresabschnitt in der Region und damit auch ein Werbeträger für den Tourismus. Seefried appellierte an die Verbraucher: „Wer sich für Artenvielfalt und Klimaschutz einsetzen will, sollte zu regionalen Äpfeln greifen.“
Auf nationaler Ebene wird in diesem Jahr eine Ernte von etwa 793.000 Tonnen Äpfeln erwartet, was einem Rückgang von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders betroffen sind die Sorten Jonagold red und Jonagold, bei denen mit Einbußen von bis zu 50 Prozent gerechnet wird. Auch beim Elstar werden etwa 15 Prozent weniger Ertrag erwartet. EU-weit wird mit einer Apfelproduktion von 10,2 Millionen Tonnen gerechnet, das ist ein Rückgang von elf Prozent. Diese Knappheit dürfte sich positiv auf die Preise auswirken, so dass sowohl die Preise für Tafelware als auch für Most- und Industrieäpfel steigen werden. Während andere Obstbauern in Regionen wie Sachsen, Sachsen Anhalt und Brandenburg aufgrund von Spätfrösten erhebliche Ernteverluste von bis zu 90 Prozent hinnehmen mussten, konnte die Niederelbe dank umfassender Frostschutzberegnung diesen extremen Witterungsverhältnissen trotzen. „Die gute Verfügbarkeit von Wasser ist ein entscheidender Standortvorteil in Zeiten des Klimawandels“, betont Claus Schliecker.
Kristine Anschütz
Geschäftsführung
Landesfachgruppe Obstbau
Die Diskussion über die Erneuerbaren Energien hat sich gewandelt. Es geht nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. Da der Ausbau der Erneuerbaren Energien perspektivisch immer stärker systemisch gedacht werden muss, sind auch die Fragestellungen komplexer geworden – sowohl für die Landeigentümer und -bewirtschafter als auch für die politischen Entscheider.
„Die Transformation des Energiesystems ist eine historische Aufgabe, in der der ländliche Raum und die Landwirtschaft eine zentrale Rolle spielen. Die Herausforderung wird sein, die Erneuerbaren Energien in den Markt zu entlassen, ohne die Akteursvielfalt zu gefährden.“
Das bedeutet, dass bei der Planung von Wind- und Solaranlagen auch die Netzanschlüsse, Speichermöglichkeiten und Abnahmemöglichkeiten mitgedacht werden müssen. Erste Lösungspunkte stellt die Branche in einer Netzstudie vor.
Das Vertrauen der Politik in Biogas ist gering. Erst nach langwierigen Gesprächen auf Bundes- und Landesebene ist es gelungen, erstmals einen Perspektiv Pfad für Biogas als flexibel steuerbare Ausgleichsenergie zu implementieren. Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen (LEE) wird gemeinsam mit den Landes- und Bundesverbänden konkrete Vorschläge einer solchen Perspektive erarbeiten. Dies muss sehr schnell erfolgen, da die ersten Anlagen bereits jetzt aus der EEG-Förderung (Erneuerbare-Energien-Gesetz) fallen. Weiterbetriebsoptionen sind auch vor dem Hintergrund der Wärmewende von großer Bedeutung. Eine Wärmewende ohne Biogaskonzepte wird im vorgegebenen Zeitrahmen nur schwer umsetzbar sein.
Im August organisierte der LEE in Absprache mit dem niedersächsischen Umweltministerium einen Praxisdialog Biogas. Ziel war es, sich mit Vertreternder Gewerbeaufsichtsämter und Landkreise über konkrete Genehmigungsfragen auszutauschen. Rund 40 Vertreter aus Praxis, Ministerium und Behörden besichtigten auf dem Hof der Familie Meyer in Bierde im Heidekreis zwei unterschiedliche Anlagen, die Abfall und nachwachsende Rohstoffe vergären. In der anschließenden kombinierten Diskussions- und Vortragsveranstaltung wurde rege diskutiert.
Als Ergebnis begründete der LEE nochmals seine Forderung auf den Verzicht des Nährstoffnutzungsnachweises als Folgekonzept des Verwertungsnachweises. Einig war man sich darin, dass eine Standardisierung und Digitalisierung zur Beschleunigung beitragen können. Gerade im Hinblick auf die skizzierte Zukunftsperspektive für Biogas durch die Bundesregierung betonten beide Seiten die Bedeutung eines kontinuierlichen Dialogs.
Eine weitere politische Aufgabe liegt im Biomethanbereich. Seit August unterstützt der LEE die „Initiative Klimabetrug Stoppen“. Die Initiative kritisiert gefälschte CO2-Zertifikate und falsch deklarierte Biokraftstoffimporte, die die Biomethan-Branche massiv schädigen. Auch niedersächsische Betreiber sind von gefälschten Zertifikaten betroffen. Die Mitglieder der Initiative fordern strengere Gesetze zur Zertifizierung, um verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Zudem sollen Betrugsfälle nicht auf die Klimaziele angerechnet werden. Gefordert werden eine umfassende Aufklärung, Marktstabilisierung und Sanktionen gegen die Täter.
Silke Weyberg
Geschäftsführerin Landesverband
Erneuerbare Energien
Niedersachsen/Bremen
Das Jahr 2024 stand ganz im Zeichen der Jahresaktion zum 75-jährigen Jubiläum des Landjugend Bundesverbandes. Mit vielfältigen Wettaktionen brachten die Landjugendgruppen ihren Ideenreichtum zum Ausdruck, vernetzten sich im Ort und haben durch ihren Einsatz auf sich aufmerksam gemacht und gleichzeitig das Dorfleben bereichert. Im nächsten Jahr bietet das 75-jährige Bestehen der Niedersächsischen Landjugend (NLJ) den Anlass, um mit aktiven und ehemalige Landjugendlichen zusammen zu feiern und auf die Geschichte der NLJ zu blicken.
„Über die unterschiedlichen Wettaktionen unserer Ortsgruppen und das Engagement der Landjugendlichen habe ich mich sehr gefreut. Sie zeigen wieder einmal die Vielfalt, Kreativität und die Anpacker-Mentalität in der Landjugend.“
Hand in Hand fürs Land – so lautete das Motto der diesjährigen Jahresaktion. Aus Anlass des 75-jähriges Bestehens vom Bund der Deutschen Landjugend wurden alle Landesverbände dazu aufgerufen, sich an der Wettaktion – ganz im Zeichen der 75 – zu beteiligen. Und so hieß es auch für die Landjugendgruppen in Niedersachsen: Wette ausdenken, Wettpartner finden, Einsatz festlegen und schon konnte die Wettaktion im Dorf starten.
Niedersachsenweit wurden mehr als 20 Wetten eingereicht, die von Blutspenden, Müllsammel- und Baumpflanzaktionen, über Tret-Trecker Rennen und Volkstanz-Events bis hin zum Bau von Herdenschutzzäunen und der Organisation von Kinoveranstaltungen reichten. Unsere Ortsgruppen haben sich hier sehr kreativ gezeigt und wieder einmal bewiesen, was Landjugend alles schaffen kann. Fast alle Wetten wurden von den Landjugendlichen gewonnen. Für die prominenten Wettpartner – Bürgermeister, Landräte und auch Landtags- und Bundestagsabgeordnete– war es Ehrensache, den Wetteinsatz einzulösen. Zum Auftakt der Jahresaktion konnte der Landesvorstand eine Wette mit Ministerpräsident Stephan Weil aushandeln. Es galt, auf dem Niedersachsenabend im Rahmen der Grünen Woche in Berlin, 75 Menschen zu finden, die ihre Liebe über die Landjugend gefunden haben. Ganz knapp ging die Wette verloren, so dass der Ministerpräsident als Wetteinsatz im Sommer zu einem Grillabend auf den landwirtschaftlichen Betrieb von Johannes Hahn, Agrarausschusssprecher der NLJ, eingeladen wurde. Die Gelegenheit nutzen die Mitglieder des Landesvorstandes und Agrarausschusses, um ihre Anliegen an die Landespolitik in entspannter Atmosphäre vorzubringen.
Vom 14.-16. Juni fand der 39. Deutsche Landjugendtag (DLT) in Jübek (Schleswig-Holstein) statt. Rund 1.000 Landjugendliche aus ganz Deutschland verbrachten bei typisch norddeutschem Wetter ein Wochenende auf dem historischen Gelände der alten Trabrennbahn. Alle zwei Jahre wird der DLT von einem der 18 Landesverbände des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL) ausgerichtet.
Aus Niedersachsen nahmen über 350 Landjugendliche an diesem, mit buntem Programm gefüllten Wochenende teil. Eine Talkrunde mit prominenten Gästen drehte sich darum, was getan werden muss, um die Attraktivität des ländlichen Raums zu sichern. Außerdem wurde ein eigens für dieses Wochenende inszeniertes Theaterstück aufgeführt. Unter dem Titel „Karma klebt dir eine – vom Klimakleber zum Dorfbewohner“, das die Landjugend Schleswig-Holstein auf die Beine gestellt hat, wurde die Bedeutung von gegenseitigem Verständnis mit viel Humor dargestellt. Zusätzlich wurden zahlreiche Exkursionen und Workshops angeboten. Die Landjugendlichen hatten unter anderem die Wahl zwischen Besichtigungen auf landwirtschaftlichen Betrieben, der Norddeutschen Pflanzenzucht oder GPJoule, Boßeln, einer Wattwanderung, „Plattdeutsch für Anfänger“ und vielem mehr. Wer nicht zwei Jahre auf den nächsten Deutschen Landjugendtag warten möchte, kann sich freuen, denn im kommenden Jahr wird es ein buntes Zeltlager-Wochenende in Niedersachsen geben. Die Ortsgruppe Radegast aus dem Bezirk Lüneburg richtet vom 13.-15. Juni den Sommer-Landjugendtag aus und ist schon voller Vorfreude und Planungseifer.
Den Abschluss des Landjugendjahres bildet traditionell die Landesversammlung in Verden, die in diesem Jahr gleichzeitig den Auftakt zu unserem 75-jährigen Jubiläum gibt. Bei der 75. Landesversammlung wagen wir einen Blick in die Vergangenheit und erinnern uns an die schönsten Momente der vergangenen 75 Jahre. Wir schauen auf die Gegenwart und erfreuen uns an all dem, was Landjugend ausmacht. Dabei vergessen wir nicht, den Blick in die Zukunft zu richten, denn da gibt es noch so viel zu erleben und an Herausforderungen zu meistern. Am 29. März 2025 wird dann das 75-jährige Jubiläum der Niedersächsischen Landjugend in der Heidmark-Halle in Bad Fallingbostel mit einem festlichen Ball und einem mitreißenden Rückblick auf die vergangenen Jahrzehnte gebührend gefeiert.
Till Reichenbach
Geschäftsführung
Niedersächsische Landjugend
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat sich in einer Entscheidung vom 20. März 2024 (1 A 85/20) grundsätzlich mit der Ausübung des Vorkaufsrechts des Realverbandes beim Verkauf von Verbandsanteilen befasst.
„Die Realverbände entscheiden durch ihre Mitglieder über Fragen des Wegebaus. Auf diese Art und Weise werden sachgerechte Entscheidungen getroffen, die sich an den Bedürfnissen vor Ort orientieren.“
Rechtsgrundlage für die Ausübung des Vorkaufsrechts bei Verbandsanteilen ist § 12 I Nr. 2 Nds.RealvG in Verbindung mit der Satzung des Verbandes, wo das Vorkaufsrecht ebenfalls verankert sein muss. Die Vorschrift sieht vor, dass ein Verband in seiner Satzung bestimmen kann, dass dem Verband beim Verkauf eines selbständigen Verbandsanteils das Vorkaufsrecht zusteht. Ein Vorkaufsrecht besteht nicht, wenn der Anteil zusammen mit dem dazugehörigen Grundstück verkauft wird. Nach § 12III NRealVG kann das Vorkaufsrecht nur bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der Mitteilung über den Verkauf des Verbandsanteils ausgeübt werden.
Da es sich bei einem Realverband um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handelt, muss das Vorkaufsrecht durch Bescheid des Realverbandes ausgeübt werden. Weiterhin muss die Ausübung des Vorkaufsrechts beziehungsweise der Verzicht darauf, durch Beschluss der Mitgliederversammlung erklärt werden. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer des Verbandsanteils, das heißt an sie oder ihn muss sich der Bescheid richten.
Fristbeginn für die Ausübung des Vorkaufsrechts ist der Zeitpunkt, in dem der Verkäufer dem Realverband den Inhalt des mit einem Drittengeschlossenen Kaufvertrages mitteilt. Die Mitteilung des Verkäufers kann durch die Mitteilung des Käufers ersetzt werden. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass dem Realverband für die Mitteilung und damit für den Fristbeginn der Kaufvertrag nicht tatsächlich vorliegen muss. Begründet wird dieses mit dem Wortlaut des § 12 III NRealVG, der dazu nichts hergibt. Aus dem Sinn und Zweck der Regelung ergibt sich, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts auch dann möglich ist, wenn der Vertragstext dem Verband nicht vorliegt, ihm aber der vollständige Inhalt des Kaufvertrages bekannt ist.
Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts ist dem Realverband Ermessen eingeräumt, das heißt er ist verpflichtet, Ermessen auszuüben und dessen gesetzliche Grenzen einzuhalten. Sinn und Zweck des § 12 I Nr. 2 NRealVGist es, dem Interesse des Realverbandes an der Erhaltung eines geschlossenen und einheitlich zusammengesetzten Mitgliederbestand – eines mitörtlichem Bezug – Rechnung zu tragen. Nicht geschützt ist das Interesse an Einfluss und Stimmgewicht einzelner Mitglieder. Streitigkeiten zwischen Mitgliedern haben unberücksichtigt zu bleiben.
Sandra Glitza
Geschäftsführerin Vereinigung
niedersächsischer Realverbände