Jagdgenossenschaften haben zu beachten, dass im Jahr 2023 eine überarbeitete neue Mustersatzung in Kraft getreten ist. Laut Koalitionsvertrag von SPD/Grünen soll das seit Mai 2022 geltende neue Jagdgesetz im Hinblick auf ökologische, wildbiologische und ethische Kriterien und den Tierschutz erneut überprüft werden. Nachdem die Novellierung des Landesjagdgesetzes im vergangenen Jahr nach langer und teils kontroverser Diskussion mit breiter politischer Mehrheit beschlossen wurde, ist dieser wiederholte Aufschlag weder notwendig noch nachvollziehbar.
„In einem konstruktiven Gespräch mit Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte konnten wir die Positionen und Anliegen des ZJEN deutlich machen. Das gerade neu gefasste Jagdgesetz muss bleiben, wie es ist.“
Angekündigt ist unter anderem eine Überarbeitung der Liste der jagdbaren Tierarten. Dies lässt schon jetzt einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Jagdrechtsinhaber befürchten. Auch im Hinblick auf den Jagdschutz hinsichtlich Katzen und Hunden sowie der Fallenjagd drohen Verbote und Einschränkungen. Der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) wird alles dafür tun, um die Interessen der Jagdrechtsinhaber zu verteidigen und den für das Jagdrechtssystem tragenden Wert des Eigentums zu verdeutlichen.
Für wenig Verständnis bei den Betroffenen sorgt auch die aktuelle Ankündigung des Landwirtschaftsministeriums, die bisher ganzjährige Jagdzeit auf Nutrias auf die Zeit vom 16. Juli bis zum 31. März beschränken zu wollen. Zum 1. Januar 2023 waren bereits die Aufwandsentschädigungen für eine effektive Schwarzwildbejagung zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest (Mehrabschuss von Schwarzwild, Jagdhundeeinsatz, Suchen und Beproben von Fallwild) gestrichen worden.
Dass der Wolf im Zuge der Gesetzesänderungen vom Mai 2022 in das Jagdrecht aufgenommen wurde, entspricht der langjährigen Forderung des ZJEN. Auch wenn der gegenwärtig noch strenge Schutzstatus sich durch das Jagdrecht nicht ändert, ist dies ein erster Schritt in Richtung eines aktiven Bestandsmanagements, das bei mehr als 450 Wölfen in Niedersachsen unerlässlich ist. Der ZJEN fordert die Festlegung eines Akzeptanzbestandes durch den Bund und die betroffenen Länder, außerdem die Festlegung von Gebieten, in denen Wölfe nicht toleriert werden können, und die Einführung einer sogenannten Schutzjagd. Für den Abschuss bestimmter „Kontingente“ als zukünftiges Managementelement müssen vom Bund endlich die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Der ZJEN ist Mitglied im „Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement“, das vom Landvolk Niedersachsen gegründet wurde, und ist als Grundeigentümerverband in allen landesweiten Diskussionsgremien vertreten. Dessen ungeachtet ist es das Gebot der Stunde, nach zahllosen Ankündigungen der Politik nun endlich in schnelles Handeln zu kommen, ehe der Artenschutz für den Wolf im ländlichen Raum gänzlich seine Akzeptanz verliert.
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat durch Runderlass vom 6. März 2023 eine neue Mustersatzung für Jagdgenossenschaften bekannt gegeben.
Die neue Mustersatzung orientiert sich grob an der zurück liegenden Mustersatzung des Ministeriums aus dem Jahr 2001, berücksichtigt mit ihren Änderungen aber die Rechtsentwicklungen der vergangenen zwanzig Jahre und die aktuellen Anforderungen in der Praxis innerhalb der Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft.
Der ZJEN empfiehlt seinen Mitgliedern die Übernahme der neuen Mustersatzung, die in Abstimmung mit dem ZJEN bewusst kurz und auf das Notwendige beschränkt gehalten ist. Zu den wichtigen Änderungen zählt, dass die Jagdgenossenschaft in Zukunft rechtsverbindlich bereits durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten werden kann. Jagdpachtverträge brauchen daher nach neuer Mustersatzung nicht mehr durch sämtliche Vorstandsmitglieder unterzeichnet zu werden.
Jede Jagdgenossenschaft soll in absehbarer Zeit darüber entscheiden, ob sie ihre bisherige Satzung der neuen Satzung anpasst oder es bei ihrer bisherigen Satzung belässt. Jeder Jagdgenossenschaft steht es grundsätzlich frei, sich eine individuelle und auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Satzung zu geben. Allerdings muss jede Änderung der Mustersatzung den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung entsprechen. Es wird daher dringend empfohlen, bei Änderungswünschen hinsichtlich der Mustersatzung zunächst Rechtsrat einzuholen.
Der ZJEN stellt seinen Mitgliedern ein umfassendes Erläuterungs- und Merkblatt zur Verfügung, das wichtige Hinweise zur Beschlussfassung, Bekanntmachung und Umsetzung der neuen Satzung beinhaltet.
Der ZJEN bietet den Jagdgenossenschaften für ihre Mitgliederverwaltung als Hilfestellung ein PC-Programm Jagdkataster 2.1 mit GIS-Modul an. Damit besteht die Möglichkeit einer Eigentümer- und Grundstücksverwaltung mit digitaler Kartenansicht für das gesamte Gebiet der jeweiligen Jagdgenossenschaft. Das Programm zählt inzwischen mehr als 770 Anwender. Nähere Informationen zum PC-Programm Jagdkataster sowie Bestellformulare und Preisinfos finden sich auf der Internetseite www.zjen.de.
Der Verband wurde auch in anderen Fragen vor viele Herausforderungen und anhaltende Diskussionen gestellt, um die Interessen seiner Mitglieder zu wahren:
Peter Zanini
Geschäftsführung Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN)
Die Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen ist im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Akteur bei der Entwicklung von Vertragsnaturschutzmodellen in Kooperation mit der Landwirtschaft geworden. In zahlreichen Programmen und Projekten setzt die Stiftung gemeinsam mit mehr als 200 Landwirten in Niedersachsen Biodiversitätsmaßnahmen in der Agrarlandschaft um – ganz im Sinne des „Niedersächsischen Weges“.
„Offene Fragen zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere hinsichtlich der Flächenstilllegungsverpflichtung und neuer Bewirtschaftungsvorgaben, verunsichern einige Landwirte. Politik und Verwaltung bleiben aufgefordert, landwirtschaftliche Vorgaben so zu gestalten, dass Naturschutzangebote in attraktiver Art und Weise in die Bewirtschaftung integrierbar sind.“
Im Berichtszeitraum musste die Erfahrung gemacht werden, dass viele offene Fragen zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), insbesondere hinsichtlich der Flächenstilllegungsverpflichtung und neuer Bewirtschaftungsvorgaben, einige Landwirte verunsicherten. Infolgedessen standen in der Gesamtschau weniger Flächen für Maßnahmen zur Verfügung als in 2022. Politik und Verwaltung bleiben daher aufgefordert, landwirtschaftliche Vorgaben so zu gestalten, dass Naturschutzangebote in attraktiver Art und Weise in die Bewirtschaftung integrierbar sind.
Die Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen wurde 1998 vom ZJEN gegründet und hat seitdem mehr als 300 Naturschutzprojekte von privaten Flächeneigentümern, aber auch von Jagdgenossenschaften und örtlichen Naturschutzvereinen finanziell unterstützt. Daneben betreut die Stiftung in Kooperation mit der örtlichen Landwirtschaft zahlreiche Kompensationsflächen und entwickelt Kooperationsmodelle zwischen Landwirtschaft und Naturschutz.
Das Verbundprojekt F.R.A.N.Z (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft & Naturschutz mit Zukunft) wurde gemeinsam unter Federführung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und der Umweltstiftung Michael Otto entwickelt und im Jahr 2016 gestartet. Die Stiftung Kulturlandpflege betreut den aus Niedersachsen teilnehmenden Betrieb Hartmann bei Lüneburg. Die dort erprobten Maßnahmen werden einer intensiven wissenschaftlichen Forschung unterzogen. Alle Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Praktikabilität geprüft und weiterentwickelt. Auch die ökonomischen Wirkungen auf den Betrieb werden untersucht. Durch intensive Gespräche mit den entscheidenden Stellen in den niedersächsischen Ministerien sind einige dieser Maßnahmen im Rahmen der begonnenen GAP-Periode in neue Agrarumweltschutz- und Klimamaßnahmen (AUKM) überführt worden.
Seit dem Jahr 2018 ist die Stiftung Kulturlandpflege mit der Region Hannover und dem Kreislandvolkverband Hannover an einem Biodiversitätsprogramm für die Landwirtschaft beteiligt. Die Region Hannover stellt jährlich bis zu 400.000 Euro für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in der Agrarlandschaft zur Verfügung.
Gemeinsam mit dem Landvolk hat die Stiftung mittlerweile zehn verschiedene Naturschutzmaßnahmen für die Landwirtschaft entwickelt und bietet diese den Landwirten an. Die Stiftung Kulturlandpflege entwickelt und evaluiert die Maßnahmen innerhalb des Programms und führt auf den Vertragsflächen Umsetzungs- und Wirkungskontrollen durch.
Ganz neu im Programm sind die sogenannten „Kiebitzinseln“. Auf abgegrenzten Flächen wird auf die Einsaat einer Kultur verzichtet, um für örtlich bekannte Kiebitzvorkommen Brutmöglichkeiten zu schaffen. Landwirt Alfred Dröse aus Dolgen in der Gemeinde Sehnde hatte zum Beispiel im April beobachtet, dass fünf Kiebitzpaare auf seinem für den Maisanbau vorgesehenem Acker brüten wollten und konnte noch sehr kurzfristig in den Vertrag zum Kiebitzschutz einsteigen; dadurch sind aus mindestens vier Gelegen Jungvögel geschlüpft. An diesem Beispiel zeigen sich die großen Vorteile flexibler und unkomplizierter Vertragsgestaltung.
Seit ihrem 30-jährigen Bestehen im Jahr 2019 fördert die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung ein Projekt, das die Stiftung Kulturlandpflege gemeinsam mit der Landwirtschaft initiiert hat. Unter dem Titel „Förderung der Artenvielfalt und der Biotopvernetzung in der Agrarlandschaft Niedersachsens“ oder kurz „FABiAN“ hat die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung für einen Zeitraum von drei Jahren das Vorhaben mit einem Betrag von insgesamt 479.000 Euro unterstützt. Das Projekt ist nun von der Bingo-Umweltstiftung wegen des großen Erfolgs um weitere drei Jahre bis Ende 2025 verlängert worden.
Es wird in drei naturräumlich unterschiedlichen niedersächsischen Regionen durchgeführt und soll dazu beitragen, die Biodiversität in der Agrarlandschaft in Kooperation mit den regionalen landwirtschaftlichen Betrieben und deren Organisationen zu verbessern. In den Landkreisen Goslar, Vechta und Cuxhaven nehmen insgesamt mehr als 80 Landwirte teil. Die Unterstützung des Projektes durch die jeweiligen Landvolkverbände vor Ort ist an dieser Stelle ausdrücklich hervorzuheben und wird mit einem herzlichen Dank verbunden. In den beteiligten Landkreisen gibt es konkrete Überlegungen, die Maßnahmen aus den Kreishaushalten weiter zu unterstützen. Der Landkreis Goslar hat bereits durch den Kreistag beschlossen, dass ab dem nächsten Jahr 40.000 Euro zur Kofinanzierung jährlich bereitstehen.
Auf untenstehender Grafik wird deutlich, dass aktuell etwa 220 Landwirte in Niedersachsen von der Stiftung Kulturlandpflege fachlich beraten werden oder Naturschutzverträge mit ihr abgeschlossen haben. Die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der neuen GAP-Reform hatten auch einen Rückgang der Anmeldungen in freiwilligen Naturschutzprogrammen, wie im Programm der Region Hannover oder im FABiAN-Projekt zur Folge.
Die Stiftung Kulturlandpflege hat 2023 zum neunten Mal in Folge in Kooperation mit der Norddeutschen Landschaftspflegeschule einen praxisorientierten Kurs zur Pflege von Wegeseitenräumen angeboten. Zielgruppe waren Bauhofmitarbeiter, Landwirte, Lohnunternehmer und alle Personen, die aus beruflichen oder anderen Gründen eine qualifizierte Ausbildung in praktischer Landschaftspflege erlangen wollen. Neben einem theoretischen Teil wird den Teilnehmern vor allem durch praktische Pflegeeinsätze vermittelt, wie unter anderem artenreiche Strauchhecken erhalten und gefördert werden können.
Um der qualitativen und quantitativen Aufwertung von Wegrändern vor Ort mehr Aufmerksamkeit zu verleihen, haben das Landvolk Niedersachsen und die Stiftung Kulturlandpflege eine Wegrand-Initiative ins Leben gerufen. Mit einem gemeinsamen Flyer, der in allen Landvolk-Geschäftsstellen ausliegt, wird auf das hohe Naturpotenzial von Wegrändern aufmerksam gemacht. Nähere Informationen zum Projekt gibt es unter www.wegraender.de Konkrete Tipps zur Optimierung der Gestaltung und Pflegemaßnahmen an Wegrändern finden sich auch auf der Homepage: www.stiftungkulturlandpflege.de
Die Stiftung Kulturlandpflege ist Mitglied in einer Arbeitsgruppe zur produktionsintegrierten Kompensation (PIK-AG), welche vom Niedersächsischen Umweltministerium eingerichtet wurde. Die Stiftung setzt sich in diesem Gremium dafür ein, in die Landwirtschaft integrierte Kompensationsmaßnahmen in Niedersachsen stärker zu etablieren und rechtssicher zu gestalten; dies auch mit dem Ziel, den Flächenverbrauch durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst gering zu halten.
Die Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen hat ein speziell konfektioniertes Saatgut entwickelt, um auch auf Ackerstandorten naturschutzfachlich anerkannte, hochwertige Blühmischungen auszubringen. Wir beraten Sie gerne!
Produktionsintegrierte Naturschutzmaßnahmen der Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen (Auszug)
Projekt | Anzahl der Betriebe 2023 | Gesamtfläche (ha) |
---|---|---|
Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen seit 1999 (meist eigene Flächen überwiegend Grünland) | 34 | 243 |
Cargill Projekt seit 2014 | 8 | 12 |
Pro-Planet im Kartoffelanbau (REWE) seit 2016 | 16 | 30 |
F.R.A.N.ZProjekt seit 2017 | 1 | 25 |
Biodiversitätsprogramm in der Region Hannover seit 2018 | 73 | 175 |
FABiAN-Projekt in Goslar, Vechta und Wesermünde seit 2019 | 58 | 159 |
Blühflächen im Landkreis Celle seit 2020 | 11 | 30 |
Biodiversitätsprojekt mit EDEKA seit 2021 | 20 | 59 |
Gesamt 2023 | 221 | 733 |
Björn Rohloff
Stiftung Kulturlandpflege
Anton Sartisohn
Stiftung Kulturlandpflege
Nach einer unterdurchschnittlichen Zuckerrübenernte im vergangenen Jahr ist die Rübenkampagne 2023 deutlich besser ausgefallen. Aufgrund der erfreulichen Marktlage werden auch wieder gute Rübenpreise erwartet. Ein großer Unsicherheitsfaktor bleibt die Politik. Hier müssen weiter große Anstrengungen in der Verbandsarbeit erfolgen, damit die geforderten Investitionen für den Klimaschutz und nachhaltigere Anbaumethoden auch umgesetzt werden können.
„Gute Rübenpreise sind die Grundlage für einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Rübenanbau. Wer unter umfangreichen gesetzlichen Auflagen produzieren muss, darf nicht unbeschränktem Wettbewerb mit Produzenten aus Übersee ausgesetzt werden.“
Die Sorge, dass die geplante Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) die Ernährungssicherheit gefährdet, ist aus Sicht der Europäischen Kommission unbegründet. Nach aktueller Einschätzung seitens des landwirtschaftlichen Berufsstandes, der Pflanzenschutzindustrie sowie von zahlreichen Verbänden und Interessengemeinschaften würde die unveränderte Umsetzung der EU-Pläne den Rübenanbau in Deutschland allerdings erheblich gefährden.
Ein Rückgang des Rübenanbaus würde zu einem Rohstoffmangel und damit zwangsläufig zu Schließungen von Zuckerfabriken führen. Um die Politik weiter aktiv begleiten zu können, will der Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer (DNZ) daher weiter eng mit seinen Partnern in der Zuckerwirtschaft und dem Berufsstand zusammenarbeiten und seine Fachkompetenz immer wieder in die Diskussion einbringen. Seine Botschaft an die Politik lautet: „Planungssicherheit und Augenmaß!“ Nur dann können die Landwirte in die Zukunft investieren, um den Rübenanbau noch umweltfreundlicher und die Verarbeitung klimaschonend zu gestalten.
Produktivität und Umweltwirkungen sind im Zuckerrübenanbau kein Widerspruch. Bisher wurden im Bereich der Produktionstechnik viele Effizienzsteigerungen erreicht. Ein Beispiel ist die Stickstoffdüngung, die in den zurückliegenden 50 Jahren mehr als halbiert werden konnte. Der Pflanzenschutzaufwand ist während der vergangenen 20 Jahre nahezu unverändert geblieben und liegt im internationalen Vergleich auf niedrigem Niveau. „Die Möglichkeiten für weitere Optimierungen sind allerdings begrenzt und die Entwicklung von alternativen Technologien benötigen Zeit.“, gibt der DNZ-Vorsitzende Eckhard Hinrichs anlässlich des DNZ-Verbandstages zu Bedenken. Um die ehrgeizigen Ziele der Politik erreichen zu können, ist ein realistischer Anpassungszeitraum notwendig. Auch mit Hilfe moderner Züchtungsmethoden besteht die Hoffnung, dort schneller voranzukommen. Die Rübenanbauer benötigen für die Zukunft immer neue Zuckerrübensorten, die sowohl den veränderten Umweltbedingungen aber auch neu auftretenden Schaderregern gewachsen sind.
Sowohl der Weltmarkt als auch der EU-Binnenmarkt für Zucker haben sich auf hohem Niveau stabilisiert. Durch die positiven Preisentwicklungen bei Zucker, Bioethanol und Nebenprodukten sind zur Ernte 2022 auch die Rübenpreise deutlich gestiegen. Angesichts der ebenfalls deutlich erhöhten Kosten im Rübenanbau für Treibstoffe, Düngemittel und Dienstleistungen war dies – nach mehreren Jahren mit niedrigen Rübenpreisen – sehr hilfreich. Auch für die laufende Kampagne 2023 ermöglicht die internationale Lage an den Zuckermärkten erneut gute Rübenauszahlungspreise.
Zur Anbausaison 2024 wurden die Verträge bereits im Juli 2023 abgeschlossen. Die Nachfrage lag dabei deutlich über der zur Auslastung der Fabriken angebotenen Gesamtmenge. Insofern haben nicht alle interessierten Betriebe die gewünschte Vertragsmenge erhalten. Große Sorgen in der Zuckerwirtschaft bereiten die neuen Freihandelszusagen der EU an Drittländer, über die mit geringeren Umwelt- und Sozialstandards hergestellter Zucker auf den Binnenmarkt gelangen und die heimische Erzeugung verdrängen könnte. Dies gilt auch für Zuckerimporte aus der Ukraine, die im Rahmen der kriegsbedingten Marktöffnung bereits aus der Kampagne 2022 fast 400.000 Tonnen ausmachten. Dies entspricht etwa einem Drittel der alljährlich in Niedersachsen erzeugten Zuckermenge.
Nach später Aussaat und Frühjahrstrockenheit haben sich die Rübenbestände durch die langanhaltenden Sommerniederschläge in fast allen Anbauregionen gut entwickelt. Für Niedersachsen zeichnet sich eine überdurchschnittliche Zuckerernte von etwa 14 Tonnen pro Hektar ab.
Schätzungen der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker e.V. zufolge werden die Rübenanbauer im Bundesgebiet durchschnittlich etwa 13,6 Tonnen Zucker je Hektar ernten. Damit wird die diesjährige Zuckererzeugung über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre liegen.
Dr. Heinrich-Hubertus Helmke
Geschäftsführer des Dachverbandes Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (DNZ)
Was ist ein Realverband, welche Rechte und welche Pflichten hat der Vorstand und was muss er bei der Mitgliederversammlung beachten? Immer wieder werden diese Fragen an die Vereinigung niedersächsischer Realverbände herangetragen. Daher hier ein paar Basics.
„Der Weg bleibt, die Nutzer wandeln sich. Der Realverband ist trotzdem immer noch die beste Möglichkeit gemeinschaftliche Angelegenheiten und Vermögen zu verwalten.“
Organe des Realverbandes sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand führt die Geschäfte des Realverbandes. Er besteht aus einer oder mehrerer Personen, die volljährig sind. Die Amtsdauer des gewählten Vorstandes beträgt sechs Jahre. Scheidet ein Mitglied aus, so müssen für dieses Mitglied Ersatzwahlen stattfinden. Durch Satzung kann auch das Nachrücken von gewählten Ersatzpersonen beschlossen werden.
Vorstandsbeschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Enthaltungen zählen nicht mit, auch nicht als Gegenstimme. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende im Stichentscheid. Werden Willenserklärungen abgegeben, die den Realverband verpflichten oder verpflichtende Verträge abgeschlossen, müssen sämtliche Vorstandsmitglieder ihre Willenserklärung abgeben. Realhandlungen und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen wie Mahnungen oder Mitteilungen können von einzelnen Vorstandsmitgliedern vorgenommen werden.
Der Vorstand ist verpflichtet, das Vermögens- und Mitgliederverzeichnis aktuell zu halten und berechtigt, es gegebenenfalls zu überprüfen. Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Realverband für Schäden, die sie durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen.
Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Organ des Realverbandes. Sie beschließt über die Satzung als das grundlegende Statut des Realverbandes. Die weiteren Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in § 22 des Niedersächsischen Realverbandsgesetzes geregelt.
Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder oder ihre gesetzlichen Vertreter. Die Berechtigten können sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Ehegatten, Lebenspartner und volljährige Abkömmlinge gelten als bevollmächtigt, solange das Mitglied gegenüber dem Realverband keine gegenteilige schriftliche Erklärung abgegeben hat. Die Teilnahme beinhaltet auch die Wahrnehmung des Stimmrechts. Zugelassen zur Teilnahme sind die Vorstandsmitglieder auch dann, wenn sie keine Mitglieder des Realverbandes sind. Rechtsbeistände sind zugelassen. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Den Mitgliedern steht für ihren Verbandsanteil ein dem Umfang ihrer allgemeinen Teilnahmerechte entsprechendes Stimmrecht zu. Das Stimmrecht kann nicht vom Verbandsanteil getrennt werden. In einem Realverband mit mehr als zwei Mitgliedern hat niemand mehr als zwei Fünftel aller Stimmrechte. Überschießende Stimmrechte dürfen nicht wahrgenommen werden. Steht ein Verbandsanteil mehreren Personen zu, so können diese auch nur einheitlich abstimmen.
Die Ladungsfrist zur Mitgliederversammlung beträgt eine Woche. Die Mitglieder müssen unter Angabe der Tagesordnung geladen werden. In Realverbänden mit mehr als vier Mitgliedern müssen mindestens drei anwesend sein, in kleineren Realverbänden mindestens zwei Mitglieder oder Vertreter von Mitgliedern, damit Beschlussfähigkeit gewährleistet ist. Mitglieder, die weder ihre Anschrift oder weder ihre Anschrift noch Emailadresse mitgeteilt haben, müssen nicht geladen werden.
Die Ladung kann auch in elektrischer Form oder durch Bekanntmachung erfolgen. Schriftlich bedeutet nur, dass die Ladung aufgeschrieben sein muss, sei es per Hand, Schreibmaschine oder Druck.
Die Tagesordnung wird vom Vorstand aufgestellt. Die Mitglieder können verlangen, dass ein bestimmter Punkt in die Tagesordnung aufgenommen wird, solange er die Belange des Realverbandes im weiteren Sinne betrifft und das Verlangen nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist. Der Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ dient der Aussprache und Diskussion, grundsätzlich nicht aber der Fassung von Beschlüssen.
Grundsätzlich kommen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit zustande. Entscheidend sind nur die abgegebenen Stimmen. Entscheidend sind weiterhin die Stimmrechte entsprechend dem Teilnahmemaß.
Beschlüsse über die Änderung der Satzung, Verzicht und Stundung von Ansprüchen gegen Vorstandsmitglieder, sowie die Angelegenheiten nach § 22 I Ziffer 10 a bis 17 NRealVG können nur mit Zweidrittelmehrheit zustande kommen. Die Zweidrittelmehrheit ist die Mehrheit aller Stimmen einschließlich derjenigen, die sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten oder überhaupt nicht erschienen sind. Alle Stimmen bedeutet die Summe aller möglichen Stimmen, wobei auch ruhende Stimmen mitgezählt werden.
Sandra Glitza
Geschäftsführerin der Vereinigung niedersächsischer Realverbände
Der Klimawandel stellt die Waldbesitzenden mit ihren forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen vor erhebliche Herausforderungen. Zudem belasten sie finanzielle Engpässe durch Probleme bei der Förderung sehr. Es wird dringend Geld für die Wiederbewaldung benötigt. Diese allein aus dem Holzverkauf zu finanzieren ist unmöglich – es braucht neue Geschäftsfelder wie zum Beispiel die Windenergie im Wald und eine umfangreiche gesellschaftliche Kostenbeteiligung, zum Beispiel in Form von waldbaulichen Fördermitteln.
„Die Herausforderungen bei der Wiederbewaldung sind generationenübergreifend und eine gesellschaftliche Aufgabe, beim menschengemachten Klimawandel, um unsere Wälder wieder auf- und umzubauen. Daher sind die Waldbesitzenden dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um die langfristige Aufgabe der Wiederbewaldung und den Umbau der Wälder bewältigen zu können.“
„Die Zuteilung von Fördermitteln für Privatwälder ist erfreulich, doch die Herbstpflanzungen sind aufgrund finanzieller Engpässe nicht möglich“, sagt Philip von Oldershausen, Präsident des Waldbesitzerverbands Niedersachsen. Obwohl die 31 Mio. Euro Fördermittel für 2023 mit dem Vorjahr vergleichbar sind, gestaltet sich die Nutzung schwierig. Etwa 15 Mio. Euro müssen für Förderzusagen aus dem Vorjahr ausgezahlt werden, wodurch lediglich 16 Mio. Euro für Neubewilligungen übrigbleiben, die jedoch aufgrund haushälterischer Vorgaben nicht für die Herbstpflanzung und somit die Wiederbewaldung in Anspruch genommen werden können.
Es gibt zwei Hauptprobleme: Die Förderung durch die Extremwetterrichtlinie läuft am 31. Dezember 2023 aus, wobei bewilligte Maßnahmen bis Mitte Dezember abgeschlossen sein müssen. Da die Herbstpflanzungen saisonbedingt erst im November beginnen, ist dies praktisch nicht realisierbar. Die Inanspruchnahme nach der Waldbaurichtlinie ist kaum möglich, weil es an ausreichend eingestellten Mitteln als Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2024 fehlt, um den Bedarf für die Herbstpflanzungen zu decken. Dies wäre dringend notwendig, um die im Jahr 2023 begonnen Maßnahmen im neuen Haushaltsjahr 2024 abrechnen zu können. „Dass es bisher nicht gelungen ist, für 2024 eine Übergangslösung zu finden und das vorhandene Geld nicht in den Wald investiert werden kann, ist eine völlig unbefriedigende Situation“, fasst von Oldershausen zusammen.
„Die Waldbesitzenden benötigen eine ausreichend hohe Verpflichtungsermächtigung für 2024 und eine Verlängerung der Extremwetterrichtlinie. Die forstliche Förderung ist auch weiterhin vollständig über das bewährte Mittel der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ umzusetzen“, fordert Geschäftsführerin Petra Sorgenfrei.
Der Waldbesitzerverband und der Verband Deutscher Forstbaumschulen e.V. luden am 22. Juni zur Tagung „Saatgutgewinnung und Forstpflanzenzüchtung für die Praxis“ ins Forum der Niedersachsenhalle in Verden ein.
In dem mit Waldbesitzenden, Forstbaumschulinhabern, Förstern und weiteren Interessierten voll besetzten Saal wurden die drängenden Fragen behandelt, mit welchem Saatgut und welchen Forstpflanzen wir unsere Wälder bestmöglich auf die Zukunft im fortschreitenden Klimawandel vorbereiten und, wo diese herkommen sollen.
Die Vorträge deckten ein weites Themenspektrum ab: Von der Qualitätssicherung des Saatgutes und der Frage, was Waldbesitzende tun können über die Herausforderungen der Forstsaatgutgewinnung im Klimawandel sowie der Wirtschaftlichkeit von Forstkulturen, der zukünftigen Baumartenwahl bis hin zur Beschaffung von identitätsgesichertem Vermehrungsgut und dem möglichen Einsatzgebiet der Biotechnologie in der Forstpflanzenzüchtung.
Einigkeit herrschte bei allen Rednern, dass der Klimawandel sowohl die Saatgut- und forstpflanzenproduzierende Branche (circa 90 Forstbaumschulen versorgen aus circa 2.300 ha den gesamten deutschen Wald mit 11,4 Mio. ha) als auch die Waldbesitzenden vor erhebliche Probleme stellt. Angefangen durch (Ernte-)Ausfälle in Saatgutbeständen, gesteigerte Produktionskosten und erhebliche Unwägbarkeiten beim Verkauf der Ware auf Seiten der Produzenten, gefolgt von Unsicherheiten bei der Baumartenwahl, nicht ausreichend verfügbares Pflanzmaterial, fehlende Absicherung durch staatliche Förderung und steigende Kulturkosten sowie fehlende Zukunftstechnologien auf Seiten der Waldbesitzenden.
Der Privatwald macht etwa 60 Prozent des deutschen Waldes aus und gehört knapp zwei Millionen Waldbesitzenden, überwiegend im Kleinprivatwald. Seit 2018 sind mehr als 500.000 ha Schadfläche entstanden. Wenn wir nur die Hälfte davon wieder aufforsten, beträgt der Pflanzenbedarf circa 1,25 bis 1,5 Mrd. Pflanzen. Hinzu kommt die Fläche von 3 Mio. ha Reinbeständen, die noch in Mischwälder umzuwandeln sind. Hierfür liegt der Bedarf bei etwa 4,5 Mrd. Pflanzen. Dem steht eine jährliche Produktion in Deutschland von 150 Mio. Pflanzen gegenüber.
Die Vorträge der Tagung finden Sie auf der Homepage des Walbesitzerverbandes: www.waldbesitzerverband-niedersachsen.de
Am 8. September fanden sich auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände-Die Waldeigentümer, des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen, des Walbesitzerverbandes für Thüringen, des Walbesitzerverbandes Sachsen-Anhalt und des Walbesitzerverbandes Niedersachsen zahlreiche Waldbesitzende und Unternehmen in der Stadthalle Braunschweig ein, um dem Symposium „Betriebliche Perspektiven für Windenergie im Wald“ zu folgen.
Auf der Agenda standen Vorträge, die politische, finanzielle, juristische und vertragliche Rahmenbedingungen des Ausbaus von Windenergieanlagen im Wald beleuchteten sowie ein Erfahrungsbericht aus der Planungsphase einer Windenergieanlagen im Privatwald. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch eine Podiumsdiskussion, die den Naturschutz als Hemmnis bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zur Diskussion stellte.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit (§ 2 EEG). „Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Erderwärmung schnellstmöglichst aufzuhalten, denn mit zunehmender Erderwärmung steht die Existenz unserer Wälder auf dem Spiel“, sagt von Oldershausen.
Niedersachsen ist mit einem Waldanteil von 25 Prozent und nur sechs Anlagen im Wald mit einer Leistung von 17 Megawatt – weniger als 0,1 Prozent Anteil an der Gesamtleistung – absolutes Schlusslicht unter den Bundesländern. Jede Anlage spart auf gleicher Fläche ein Vielfaches mehr CO2 ein, als der Wald binden kann.
Im Sinne einer dezentralen Energiewende muss der raumplanerische Rahmen eine Nutzung von Waldflächen für die Windenergie grundsätzlich freigeben. „Die im Landesraumordnungsprogramm eingeführten Vorranggebiete Wald führen zu weitgehenden und unverhältnismäßigen Eigentumsbeschränkungen der Waldbesitzenden. Das aufgeführte Kriterium „historisch alte Waldstandorte“ trifft keine belastbare Aussage zur ökologischen Wertigkeit der Fläche und darf nicht zum Ausschluss von Windenergie im Wald führen“, sagt Sorgenfrei.
Gemeinsam mit den Niedersächsischen Landfrauenverbänden Hannover und Weser-Ems hat der Waldbesitzerverband am 15. September zum Parlamentarischen Frühstück eingeladen. Rund 60 Politiker und Verbandsvertreter folgten der Einladung und diskutierten an sechs Thementischen die Themen Stärkung der Demokratie, Ernährungs- und Verbraucherbildung, Digitalisierung, regenerative Energien, die Stärkung des Ehrenamts und die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. So konnten die Abgeordneten für ihre politische Arbeit viele wertvolle Anregungen mitnehmen.
Vom 15. bis zum 19. Mai fand in Hannover nach der pandemiebedingten Pause wieder die LIGNA statt. Auf der Weltleitmesse für Werkzeuge, Maschinen und Anlagen zur Holzbe- und verarbeitung war auch der Waldbesitzerverband mit einem Stand im Pavillon 33 vertreten. An den Messetagen konnten zahlreiche Gespräche geführt und neue Kontakte geknüpft werden.
In diesem Sommer wurden zwei Projektemit WBV-Beteiligung erfolgreich abgeschlossen.
Im Projekt „Klimanutzwälder für Niedersachsen“ wurde eine Marketingkampagne entwickelt, die die aktive Holznutzung als Beitrag zum Klimaschutz hervorhob, um Waldbesitzende zu motivieren, ihren Wald zu bewirtschaften. Der Projektmitarbeiter Dr. Clemens Prinz zu Waldeck und Pyrmont wendet sich nun dem Forstbetrieb seiner Familie zu.
Das Projekt FirSt 2.0 bündelt die Vorteile von Satelliten- und KI-gestützten Untersuchungen des Waldes, um Schadereignisse kontinuierlich zu überwachen und den Waldbesitzenden so ein verbessertes Waldmanagement zu ermöglichen. Projektmitarbeiterin Dr. Aletta Grimrath hat ihre neue berufliche Zukunft in der Verwaltung der Bundesforsten gefunden.
Petra Sorgenfrei
Geschäftsführung Waldbesitzerverband Niedersachsen
Im Bereich der (freiwilligen) Sozialleistungen der Betriebe hat die betriebliche Altersversorgung eine herausragende Bedeutung. Betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges Instrument der betrieblichen Personalpolitik, weil sie die Bindung der Arbeitnehmenden an das Unternehmen verstärkt und dessen Attraktivität am Arbeitsmarkt erhöht. Die betriebliche Altersversorgung trägt damit zugleich zum positiven Erscheinungsbild des Unternehmens in der Öffentlichkeit bei. Gerade in Zeiten des zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels kommt es darauf an, sich gegenüber der aktuellen und künftigen Mitarbeitenden als attraktives Arbeitgeberunternehmen zu positionieren. Das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung nimmt hierbei einen immer höheren Stellenwert bei der Mitarbeiterbindung und -findung ein.
Umso wichtiger ist es, die betriebliche Altersversorgung als hochwirksamen Vergütungsbestandteil anzusehen und gegenüber (künftigen) Mitarbeitenden zu kommunizieren. Nur dann, wenn auch die Mitarbeitenden die Vorteile des bAV-Angebots für sich erkennen, wird die bAV ihren Mehrwert auch für das Arbeitgeber-Unternehmen entfalten. Hierbei spielt eine für die Mitarbeitenden verständliche Beschreibung des bAV-Angebots mit Hilfe einer rechtssicher gestalteten Versorgungsordnung eine zentrale Rolle. Ein attraktives und für die Mitarbeitenden transparentes Vorsorgesystem mit einfach zu erklärenden Produkten der Alters- und/ oder Arbeitskraftabsicherung kann bei der Gewinnung von Fachkräften das Zünglein an der Waage sein.
Wer bei der Konzeption des Versorgungssystems personalpolitische Schwerpunkte setzen möchte, wer verschiedene steuerliche Förderarten der bAV optimal nutzen möchte oder wer auch langgedienten Mitarbeitenden die Altersversorgung über den Betrieb ermöglichen will, kommt an der meist zeitintensiven Abfrage, Implementierung und Verwaltung verschiedenster Tarifoptionen von mehreren Anbietern nicht vorbei. Dabei wird er von vielen Anbietern mit unterschiedlichen Tarifen unterschiedlichen Vermögensanlagen und meist mit einer Begrenzung des Höchsteintrittsalter von 50-55 Jahren konfrontiert. Dies führt im Unternehmen meist zu höherem Verwaltungsaufwand. Doch das muss nicht sein!
Die führenden Anbieter von bAV-Lösungen stellen einfache Modelle der Altersversorgung zur Verfügung und haben keine Probleme, mithilfe von elektronischen Meldesystemen Mitarbeitende von 15 bis 65 Jahren problemlos zu versichern.
Veranschaulichen wir dies an einem Beispiel eines mittelständischen Unternehmens: Um personalpolitische Bindung zu erzeugen und um die Akzeptanz der bAV im Unternehmen zu etablieren, steht aus unserer Sicht die arbeitgeberfinanzierte Grundversorgung im Durchführungsweg Direktversicherung an erster Stelle. Sofern Mitarbeitende unter die Fördergrenze des § 100 EStG (sog. Geringverdienerförderung, monatliches Bruttoeinkommen max. 2.575 Euro) fallen, kann der Arbeitgeber – und das ist enorm wichtig – gegen laufenden Beitrag, die von Beginn an ansprechende Versorgungsleistungen weisen. Zusätzlich nutzt das Unternehmen die entsprechende steuerliche Förderung und erhält somit unmittelbar eine Erstattung von 30 % des von ihm aufgewendeten Beitrags. Die Entgeltumwandlung per Direktversicherung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steht allen Mitarbeitenden – vom Azubi bis zum rentennahen Mitarbeitenden – zur Verfügung und wird vom Arbeitgeber mit mindestens 15 % bezuschusst.
Dieser Zuschuss ist aber in Wahrheit kein Zuschuss, sondern finanziert sich aus der vom Arbeitgeber ersparten Sozialversicherung. Daher ist grundsätzlich ein höherer Zuschuss zu empfehlen. Bei einem Zuschuss von 20 % entstehen dem Arbeitgeber keine erhöhten Kosten.
Die Attraktivität des Zuschusses und die Bereitschaft zum eigenen Verzicht auf Bruttogehaltsbestandteile nimmt umso stärker zu, je höher die Arbeitgeberbeteiligung ist und je besser der Zuschuss kommuniziert wird.
Für die Umsetzung stehen bis zu fünf Durchführungswege zur Verfügung. Der am meisten genutzte Weg ist die allseits bekannte Direktversicherung. Dieser Weg ist seit vielen Jahrzehnten erprobt und sehr einfach in der Umsetzung für den Arbeitgeber. Somit kann der Arbeitgeber auch beim Ausscheiden des Arbeitnehmers seine Verpflichtung übertragen und hat zukünftig keine Berührung mehr damit.
Seit dem 1. Januar 2018 ist auch in Deutschland das sogenannte Sozialpartnermodell möglich. Was versteht man darunter?
Hier ist zunächst mal festzuhalten, dass nur dann ein SPM umsetzbar ist, wenn eine tarifvertragliche Grundlage vorliegt. Dann können reine Beitragszusagen eingeführt werden. Leistungen der bAV dürfen bei einem Sozialpartnermodell nicht garantiert und Renten müssen bei Vorliegen spezieller Voraussetzungen reduziert werden.
Die vermeintlich absolute Sicherheit für den Arbeitgeber ist mit der Streichung aller Sicherheiten (Garantien) für den Arbeitnehmer verbunden! Das bedeutet:
Dass damit einem durchschnittlichen Einkommensbezieher, der schon jetzt auf Sicherheiten setzen muss, mit Ausblick auf seine Rentenbezugszeit keine große Freude gemacht werden wird, ist sicherlich auch Grund dafür, dass sich dieses Modell bisher kaum durchgesetzt hat.
Wie kann es gelingen, die in Zeiten hoher Inflation erforderlichen Renditechancen trotz der vielfach starken Sicherheitsbedürfnisse der Menschen zu nutzen? Intelligente Anlagekonzepte von diversen Anbietern machen dies möglich. Die Grundidee bei wenigen Produkten ist ein sehr hohes Investment in Aktien, um Renditechancen zu nutzen. Gleichzeitig beobachtet der Anbieter zu jeder Zeit das Geschehen an den Kapitalmärkten und kann täglich auf Veränderungen reagieren, sollte es an den Kapitalmärkten turbulent zugehen. Dieser Mechanismus sorgt für die erforderliche Sicherheit im Produkt. Die Renditechancen schafft ein Produkt durch eine abgesenkte Bruttobeitragsgarantie, z.B. von mindestens 80 %. Damit erreicht der Anbieter bereits ab Vertragsbeginn ein Fondsinvestment mit nahezu 100 %. Wurde das Vertragsguthaben in Folge von Börsenturbulenzen gesichert, ermöglicht das Garantieniveau zudem ein zügiges Umschichten in die gewählten Fondsstrategien oder in ETF-Anlagen.
Betriebliche Altersversorgung ist in § 1 BetrAVG definiert als Zusage von bestimmten biometrischen Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, d.h. ohne schriftliche Zusage handelt es sich nicht um betriebliche Altersversorgung und ein Betriebsaus-gabenabzug wäre nicht möglich. Weiter regelt das Gesetz, dass die Haftung des Arbeitgebers für diese Zusagen auf betriebliche Altersversorgung uneingeschränkt ist, auch wenn er Versorgungsträger wie Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds in seine Zusagen einbindet. Das Betriebsrentenrecht unterscheidet hinsichtlich der Haftung nicht, ob es sich um Entgeltumwandlung, Mischfinanzierung oder Arbeitgeberfinanzierung handelt. Die Haftung des Arbeitgebers resultiert häufig auch aus z.B. fehlerhaften Entgeltumwandlungsvereinbarungen, fehlenden oder fehlerhaften Versorgungsordnungen, falscher oder lückenhafter und zu wenig einzelfallorientierter Beratung und Konzeption sowie ungeeigneten Rückdeckungsprodukten. Daher ist eine umfangreiche und rechtssichere Beratung zwingend erforderlich, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Die Arbeitskraft ist das wertvollste Gut eines jeden Menschen. Fällt sie wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise weg, ist ohne private oder betriebliche Vorsorge der finanzielle Abstieg vorprogrammiert, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur eine Grundabsicherung bietet. Mit der kollektiven Berufsunfähigkeitsversicherung können Arbeitgebende ihre gesamte Belegschaft mit attraktiven und individuell auf die Firma zugeschnittenen Konditionen gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko absichern und eine sofort sichtbare Vorsorge für ihre Mitarbeitenden einrichten. Mit listenmäßiger Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung gestaltet sich die Verwaltung für die Personalabteilung mehr als einfach.
Betriebliche Vorsorge entfaltet personalpolitische Wirkung erst dann, wenn Mitarbeitende diese als echten Mehrwert empfinden und bewusst die Zusatzleistungen des Arbeitgebers wertschätzen können. Transparente, vollständige und einfach verständliche Kommunikation an die Belegschaft ist deshalb unerlässlich. Eine Versorgungsordnung ist hier das geeignete Werkzeug, zumal die betriebliche Altersversorgung durch unzählige Gesetze flankiert wird und diese rechtssicher in einem schriftlich dargelegten Regelwerk verlässlich transportiert werden können. Die Versorgungsordnungen bieten Rechtssicherheit durch Standardisierung der Regelungsinhalte, berücksichtigen unternehmensindividuelle Ausgestaltungen, ermöglichen eine interessengerechte Nutzung aller rechtlichen Rahmenbedingungen und sind für alle Beteiligten, Mitarbeitende wie Arbeitgeber, transparent und verständlich formuliert.
Heino Beewen
Landvolkdienste GmbH und Landvolkdienste Vorsorge GmbH
Die niedersächsischen Obstbauern blicken auf eine sehr schwierige Saison 2022/23 mit nicht auskömmlichen Erzeugerpreisen und einem immensen Kostendruck für Energie, Betriebsmittel und Mindestlohn zurück. Der Blick in die Zukunft bereitet den Obstbauern weiterhin Sorgen hinsichtlich der Konkurrenzfähigkeit der regionalen Erzeugung. Die von der Gesellschaft geforderten Umwelt- und Sozialstandards und die sich im Wandel befindlichen politischen Rahmenbedingungen erschweren die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Mitbewerbern in der EU und in Drittländern ganz massiv.
„Noch gibt es uns. Damit das so bleibt, kauft bitte nebenan und regional. Das ist ohnehin das Beste fürs Klima.“
Erste positive Einschätzungen brachte der Verlauf der diesjährigen Erdbeersaison, die durch eine leicht unterdurchschnittliche Erntemenge geprägt war, somit war das Angebot- und Nachfrageverhältnis ausgeglichen und die Erzeuger konnten von stabilen Preisen profitieren. Der geschützte Anbau und der Anbau remontierender Sorten nehmen weiter zu.
Die Ertragssituation im Heidelbeeranbau in Niedersachsen war ebenso leicht unterdurchschnittlich. Dadurch konnten sich die Preise gegenüber den Vorjahren stabilisieren. Am Markt war der Druck der Importe aus osteuropäischen Ländern weiterhin spürbar.
Beim weiteren Strauchbeerenobst wie Himbeeren, Stachelbeeren, Brombeeren und Johannisbeeren ist hervorzuheben, dass zum Beispiel der Himbeeranbau im Freiland weiter zurückgeht und die steigende Nachfrage der Verbraucher mit ausländischer Ware gedeckt wird. Insgesamt nimmt die Beerenobstproduktion eine zunehmende Bedeutung im niedersächsischen Obstbau ein.
Die Fachgruppe Obstbau im Landvolk Niedersachsen eröffnete Ende August mit geladenen Gästen aus dem Obstbau, der Politik und dem Ehrenamt die anstehende Apfelernte auf dem Obstbaubetrieb von Rolf und Kerstin Hauschildt in Jork. Der Vorsitzende der Fachgruppe Claus Schliecker freute sich auf hervorragende Qualitäten.
Auch die Marktsituation lässt die rund 500 Familienbetriebe an der Niederelbe optimistisch in die kommende Apfelsaison blicken. Die Lagerkapazitäten sind aufgebraucht und „die Erzeugerpreise entwickeln sich derzeit in die richtige Richtung“, sagt Obstbauer Rolf Hauschildt. Nach zwei desaströsen Jahren hoffen die Obstbauern im Alten Land auf „auskömmliche Preise“. Schliecker appellierte an den Handel, faire Preise zu zahlen. Der Obstbau stehe nach zwei schlechten Jahren am Scheideweg. Auf Plakaten würden die Handelskonzerne für heimische, regionale Ware werben. In den Regalen lande dann allerdings häufig Billig-Obst aus dem Ausland.
„Noch gibt es uns“, sagte Schliecker, der an die Verbraucher appellierte: „Damit es so bleibt, kauft bitte nebenan und regional. Das ist ohnehin das Beste fürs Klima.“ Er forderte den Lebensmitteleinzelhandel auf, sich endlich an die Zusagen aus den mit der Fachgruppe geführten Branchen-Gesprächen zu halten. Die niedersächsischen Obstbaubetriebe würden ihr Obst unter den höchsten Umwelt- und Sozialstandards produzieren. Die Artenvielfalt sei hoch. Das hätten Studie gezeigt – unter anderem vom Bundesamt für Naturschutz.
Von der Politik erwartet Schliecker, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Obstbauern auch in Zukunft noch Früchte produzieren können und ergänzte: „Wir haben hier einen Schatz, der unter hohen Umwelt- und Sozialstandards entsteht.“
Der Stader Landrat Kai Seefried sicherte den Obstbauern Rückendeckung zu. In Zeiten nach Corona und aufgrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine müsse allen klar sein, wie wichtig eine Eigenversorgung Deutschlands auch beim Obst sei. Dem stimmten die Landtagsabgeordneten der CDU, Birgit Butter und Dr. Marco Mohrmann, zu. Mohrmann, der Generalsekretär und agrarpolitischer Sprecher der CDU ist, sieht die heimische Obstproduktion als ein überparteiliches Ziel und verwies darauf, dass eine Ernährungssouveränität auf der Münchner Sicherheitskonferenz erstmals thematisiert wurde.
Mit 299.000 Tonnen erwarten die Obstbauern an der Niederelbe eine um zehn Prozent geringere Ernte als im Vorjahr, so die Schätzung vom ESTEBURG Obstbauzentrum Jork und der Agrarmarkt Informations GmbH (AMI). Europaweit wird eine Menge von 11,4 Mio. t (-3,3 %) erwartet, so die AMI. Die diesjährige deutsche Apfelernte im Marktobstanbau wird auf leicht unterdurchschnittliche 952.000 t geschätzt. Die maßgeblichen Anbauregionen im Norden, Westen und Süden erwarten 10-13 % weniger Äpfel als im Vorjahr, im Osten zeigen die Frühjahrsfröste Wirkung und die Prognosen tendieren zu minus 15-20 %. Insgesamt wird die bevorstehende Erntemenge als marktgerecht eingestuft und sollte für mehr Preisstabilität sorgen.
Kristine Anschütz
Geschäftsführung Landesfachgruppe Obstbau
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat durch den Ukrainekrieg einen ungeahnten Schub erfahren. Den Löwenanteil der Energiewende leistet der ländliche Raum, sie kann nur bedingt durch die Solarisierung der Städte bewältigt werden.
„Die Verantwortung und Verlässlichkeit des ländlichen Raums ist der Schlüssel zu Energiewende.“
„Bioenergie ist das Rückgrat der Energiewende und nicht ihr Schmuddelkind.“
Die Bevölkerung im ländlichen Raum und insbesondere die Landwirtschaft leistet ihren Beitrag bereits heute: Durch die Bereitstellung von Flächen für Solar- und Windparks sowie durch die dazugehörige Infrastruktur.
Wenn es der Erneuerbaren Branche und der Landwirtschaft gemeinsam gelingt, den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit den Anforderungen an die Landbewirtschaftung in Einklang zu bringen, liegen darin große Chancen. Herausforderungen sind, politisch geforderte Biotopverbünde oder Stilllegung kohlenstoffhaltiger Böden gemeinsam mit dem Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu betrachten, genauso wie die Nutzung von Brachen oder die Erweiterung von Fruchtfolgen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe und die verstärkte Nutzung von Wirtschaftsdüngern. Alles mit dem Ziel, Wertschöpfung in der Region und auf den landwirtschaftlichen Betrieben zu halten.
Gleichzeitig bietet sich die Chance zu Eigenstromversorgung, die Betriebe werden zu sogenannten Prosumern. Damit sind Konsumenten, die zugleich Produzenten sind, oder auch Produzenten, die zugleich als Konsumenten auftreten, gemeint. Der Begriff stammt aus dem Englischen und ist eine Zusammensetzung aus „producer“ und „consumer“. Diese Prosumer sind zunehmend unabhängig von externen Energieversorgern.
Das komplexe Wechselspiel zwischen Landwirtschaft und Bioenergie ist schon seit mehr als 20 Jahren in den Regionen etabliert. Bestehende Nahwärmenetze sind die Grundlage für die nun gesetzlich verankerte kommunale Wärmeplanung. Die Nachfrage der örtlichen Bevölkerung nach verlässlicher günstiger und nachhaltiger Wärmeversorgung steigt ohnehin. Die Herausforderung wird sein, diese Anforderungen mit den regulatorischen Anforderungen in Einklang zu bringen. An diesem Punkt passiert leider noch viel zu wenig. Nach wie vor fehlt innovativen Biogasanlagenbetreibern die politische Unterstützung. Viele wollen ihre Wärmeversorgung ausbauen. Sie haben in die Flexibilisierung ihrer Anlagen investiert und leisten damit den wichtigen Ausgleich der schwankenden Erneuerbaren Energien. Bioenergie ist das Rückgrat der Energiewende und nicht ihr Schmuddelkind.
Klare Ausbauperspektiven liegen für die Windkraft vor. Projektierer stehen mit Landeigentümern im Gespräch, um Flächen für den Windkraftausbau zu sichern. Aufgabe der Interessenvertretungen unserer beiden Branchen ist es, ausgleichend und gemeinwohlorientiert diese Gespräche zu begleiten. Ziel sollte es auch sein, Wertschöpfung nicht nur beim einzelnen Eigentümer, sondern in der Region sicher zu stellen. Je verantwortlicher unsere Unternehmen agieren, umso weniger Notwendigkeiten bestehen für staatliche Regelungen. Je stärker sich die Landwirtschaft und die Erneuerbaren Energien-Branche aufeinander abstimmen und den Schulterschluss beweisen, desto besser wird die Energiewende gelingen.
Silke Weyberg
LEE-Geschäftsführung
Seit 1995 wird die 72-Stunden-Aktion im vierjährigen Rhythmus von der Niedersächsischen Landjugend (NLJ) durchgeführt. Dieses landesweite Beteiligungsprojekt ist eine Erfolgsgeschichte, die bei jeder Neuauflage alle Rekorde bricht. In 72 Stunden erfüllen die angemeldeten Landjugendgruppen individuelle gemeinnützige Aufgaben, die ihrem Dorf und der Dorfgemeinschaft zugutekommen.
„Das Motto „Unsere Zeit ist jetzt“ wurde von 5.000 beteiligten Landjugendlichen an vier Tagen gelebt. Es zeigt sich aber nicht nur in dieser Aktion, sondern ist das, was Landjugend das ganze Jahr über ausmacht.“
Die Aufgaben werden von einem überwiegend ehrenamtlichen Organisationsteam für die einzelnen Gruppen entwickelt, vorbereitet und erst bei Aktionsstart bekannt gegeben. Die Aufgaben umfassen die Bereiche Dorferneuerung, Kulturpflege, Bildung und Naturschutz und reichen von der Herstellung von Sitzbänken über die Renovierung von Gemeinschaftsräumen bis hin zur Gestaltung von Kinderspielplätzen und Landschaftsparks.
Mit der 72-Stunden-Aktion will die Niedersächsische Landjugend die gesellschaftliche Bedeutung von ehrenamtlichem Engagement demonstrieren. Die NLJ gibt jungen Menschen damit eine ganz konkrete Möglichkeit, sich in ihrem Dorf zu engagieren und die Lebensbedingungen auf dem Land aktiv mit zu gestalten. Durch die gemeinsame Umsetzung der Aufgaben wird nicht nur ein bleibender Wert für das Dorf geschaffen, sondern gleichzeitig wird der Zusammenhalt im Dorf nachhaltig gestärkt – über Generations- und Vereinsgrenzen hinaus. Die Landjugendgruppen arbeiten Hand in Hand mit Gemeinderäten, Heimatvereinen, Kindergärten, Kirchen, Freiwilliger Feuerwehr, Förstern und vielen anderen Helfern.
Die achte Auflage der 72-Stunden-Aktion fand vom 11. – 14. Mai 2023 statt, doch bereits im Oktober 2022 konnten sich die interessierten Landjugendgruppen anmelden. Bis zum Ende des Anmeldezeitraums im Dezember kam es zu einem Teilnehmerrekord von 128 angemeldeten Gruppen. Anfang 2023 begann die heiße Planungsphase auf Landesebene. Für alle Gruppen mussten individuelle Aufgaben gefunden werden, die sie entsprechend ihrer Teilnehmendenzahl und Erfahrungen herausfordern und die trotzdem leistbar sind. Zu diesem Zweck musste für jede Gruppe ein „Agent“ oder eine „Agentin“ ausfindig gemacht werden, die sich vor Ort unter strenger Geheimhaltung, um die passende Aufgabe bemühen und alles Notwendige in die Wege leiten, was zum Gelingen der Aktion beiträgt.
Als Vorbereitung auf die Aktion gab es für alle Gruppen Info-Termine in den jeweiligen Bezirken, bei denen über alles Wichtige rund um die Aktion informiert wurde. So lernten die Gruppen beispielsweise etwas über Projektplanung, Versicherungsschutz, Gefahrenabwehr und Pressearbeit. Neben diesen wichtigen Informationen wurde den Gruppen auch ein umfangreiches Aktionspaket zur Verfügung gestellt, um die aufregende Zeit der Vorfreude zu verkürzen. Dieses beinhaltete neben T-Shirts für alle Teilnehmenden vor allem praktische Arbeitshilfen, wie zum Beispiel Handschuhe, Zollstöcke, Warnwesten und Absperrband.
Am 11. Mai war es dann endlich soweit, das Warten hatte ein Ende. Die Aufregung war bei allen Gruppen zu spüren: „Welche Aufgabe werden wir bekommen? Was benötigen wir dafür? Können wir sie schaffen?“ Die Agentinnen und Agenten haben mit vollem Einsatz vielfältige Aufgaben für die Gruppen gefunden. Darunter waren klassische Aufgaben, wie die Erneuerung des Dorfplatzes oder der Bau einer Wetterschutz- oder Grillhütte. Aber auch ausgefallene Herausforderungen, wie das kreative Gestalten eines Grünen Klassenzimmers oder das Bauen einer Seebühne waren dabei.
Die landesweite Eröffnung der 72-Stunden-Aktion fand 2023 bei der Ortsgruppe Pohle im Dorfgemeinschaftshaus statt. Nach einem Empfang und einleitenden Worten der Landesvorsitzenden Erja Söhl und Hendrik Grafelmann, Vertretern der örtlichen Politik und nicht zuletzt dem Schirmherrn der diesjährigen Aktion, Radiomoderator Stefan Flüeck, war die Spannung absolut spürbar. Das ganze Dorf war zusammengekommen, um die Landjugend bei der Verkündung zu begleiten. Das Agententeam für die Ortsgruppe Pohle kam mit einer Stretch-Limousine vorgefahren und schritt zur Verkündung. Pünktlich um 18 Uhr hieß es 128-mal in ganz Niedersachsen: „Eure Aufgabe lautet…“.
Nachdem die erste Aufregung verflogen war, stieg die Euphorie und die Gruppen begannen damit, sich einen Projektplan zu erstellen, notwendige Maschinen und Materialien zu beschaffen und alle Beteiligten in Teams einzuteilen. Bereits Monate vor der Aktion haben viele Gruppen in ihrer Umgebung Werbung für die Aktion gemacht und so war es nicht verwunderlich, dass unzählige Dorfbewohner die Gruppen bei ihrer Arbeit mit Kuchen, Getränken, Grillgut oder einem reichhaltigen Frühstück unterstützten und den Fortschritt der Arbeiten interessiert verfolgten.
Auch für den Landesvorstand und die Mitarbeiter der NLJ begann nun eine besonders beeindruckende, aber auch herausfordernde Zeit. Denn jede teilnehmende Gruppe wurde mindestens einmal von einem Team aus Landesvorstand und Hauptamtlichen besucht. Begleitet wurden sie dabei häufig von zahlreichen Politikern aus der Landes- und Bundespolitik sowie Vertretern und Vertreterinnen der Landfrauenverbände und des Landvolks.
Bei jedem Besuch wurde von den Gruppen stolz die Aufgabe und der bereits erzielte Fortschritt präsentiert. Alle Beteiligten waren immer wieder überrascht, wie viel doch in kurzer Zeit erreicht werden kann, wenn alle an einem Strang ziehen. Drei Tage lang wurde in den Orten gebaut, gebuddelt, gebaggert, gepflastert und vieles mehr, bis dann am Sonntagabend um 18 Uhr die Aktion feierlich ein Ende fand. Oftmals wurde die erfolgreiche Aktion in den Dörfern und Gemeinden durch das Interesse vieler Besucher gewürdigt und das Ergebnis bei kühlen Getränken und einer Bratwurst gefeiert.
Die 72-Stunden Aktion hat wieder einmal eindrucksvoll den „Anpacker“-Geist der Landjugendlichen demonstriert und allen Beteiligten viel Freude gemacht. Viele Gruppen haben bereits bekräftigt, dass sie in vier Jahren wieder dabei sind, wenn es das nächste Mal für 72 Stunden in Aktion geht.
Till Reichenbach
Geschäftsführung Niedersächsische Landjugend
Am 6. Februar wurde in ganz Deutschland unter dem Motto „Grüne Berufe sind voller Leben: Mit Herz und Hand – smart fürs Land“ der Startschuss für den Berufswettbewerb 2023 gegeben. Und dieses Jahr war es ein ganz besonderer Berufswettbewerb, denn die Bundeszentrale Eröffnung sowie der Bundesentscheid fanden nach 14 Jahren endlich wieder in Niedersachsen statt.
„Mit dem Berufswettbewerb wird das Wir-Gefühl des zukünftigen Berufsstandes gestärkt und die Vielfalt der Grünen Berufe mit allen erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen in die Öffentlichkeit getragen.“
Der Berufswettbewerb der Deutschen Landjugend ist einer der ältesten Fort- und Weiterbildungswettbewerbe Deutschlands. Er ist der einzige Wettbewerb, an dem alle Auszubildenden teilnehmen können, ohne sich vorher über Prüfungsergebnisse qualifiziert zu haben. Der Berufswettbewerb verschafft den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine großartige Erfahrung, beruflich und persönlich zu wachsen und sich weiterzuentwickeln. Darüber hinaus bietet er dem Berufsnachwuchs der grünen Berufe die Möglichkeit zum intensiven Austausch mit Gleichgesinnten und einen Blick über den eigenen „Tellerrand“. Damit wird gleichzeitig das Wir-Gefühl des zukünftigen Berufsstandes gestärkt und die Vielfalt der Grünen Berufe mit allen erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen in die Öffentlichkeit getragen.
Alle zwei Jahre treten beim Berufswettbewerb bundesweit etwa 10.000 junge Leute in den Sparten Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Forstwirtschaft, Tierwirtschaft und Weinbau gegeneinander an. Allein in Niedersachsen nahmen dieses Jahr knapp 2.000 Auszubildende und Schülerinnen und Schüler der Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Tierwirtschaft und Forstwirtschaft an den Erstentscheiden teil. Für diesen melden die Berufsbildenden Schulen ihre Teilnehmer an und veranstalten diesen Wettbewerb autark mit Unterstützung der Landvolkkreisverbände vor Ort an den Schulen.
In der Sparte Landwirtschaft I, in der die Auszubildenden der Landwirtschaft teilnehmen, gibt es vor dem Landesentscheid noch zwei Zwischenentscheide. Diese Gebietsentscheide fanden in diesem Jahr an den Berufsbildenden Schulen Ammerland in Rostrup sowie in Celle an der Albrecht-Thaer-Schule statt. Dabei mussten die Auszubildenden Fachkenntnisse beweisen und Betriebs- und Futtermittel, Werkzeuge sowie diverse Sämereien bestimmen. Bei der Internetrecherche wurde verlangt, sich mit Hilfe von Informationen aus dem Internet für den Kauf eines gebrauchten Treckers zu entscheiden und die Wahl im Anschluss zu erläutern und begründen. Die Schwierigkeit bei dieser Aufgabe lag darin, dass der Schlepper bestimmte Ausstattungen aufweisen musste.
Bei der Vortragsaufgabe konnten die Teilnehmer zeigen, wie selbstsicher sie ein vorbereitetes Thema vortragen und präsentieren können. Die Azubis konnten entweder darstellen, was es bei der Auswahl des richtigen Ausbildungsbetriebes zu beachten gilt oder sich zum Einsatz von Social-Media in der Landwirtschaft äußern. Bei der Praxisaufgabe mussten die Teilnehmer in 2er-Gruppen ihr Können im Wechseln von Zitzengummis bei einem Melkgeschirr bzw. bei der Durchführung von Wartungsarbeiten an einer Gelenkwelle unter Beweis stellen. Dabei zählte nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Arbeitssicherheit und ganz besonders die Teamarbeit.
Die besten 24 Teilnehmer qualifizierten sich für den Landesentscheid. Dieser wurde vom 14. und 15. April an der DEULA Westerstede durchgeführt. Es waren Auszubildende aus den Berufen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Hauswirtschaft und Fachkraft für Agrarservice vor Ort, um ihre erlernten Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und die Besten unter sich herauszufinden. Egal, ob Fragen zum Allgemeinwissen oder berufsspezifischen Fachfragen, alle Teilnehmer mussten sich diesen im schriftlichen Teil des Wettbewerbs stellen. Danach ging es in die Praxis auf den Getreideacker, in den Milchviehstall, den Schweinestall, in die Lehrküche, den Wald oder auf das DEULA Gelände. Die Aufgaben waren so vielfältig, wie die grünen Berufe.
Neben den praktischen Aufgaben, bei denen Geschick, Genauigkeit, gute Vorbereitung und Teamwork eine große Rolle spielen, gab es genug Zeit für Gespräche, um neue Kontakte zu knüpfen. Dafür wurden den rund 90 Teilnehmenden auf einer Landjugendfete am Freitagabend die Möglichkeit gegeben. Nach zwei Tagen voll mit spannenden Eindrücken, neuen Bekanntschaften, positiven und kritischen Gefühlen sowie Selbstreflektion und Ehrgeiz konnten die Urkunden an alle Teilnehmer, beziehungsweise „alle Sieger“, wie Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies es ausdrückte, ausgehändigt werden.
Vom 19. bis 23. Juni zeigten die 84 Finalisten aus ganz Deutschland dann beim Bundesentscheid im Landwirtschaftlichen Bildungszentrum in Echem ihr Können.
Nachdem am Montag alle Teilnehmer und Richter den Weg nach Niedersachsen gefunden hatten, fiel am Dienstag mit der offiziellen Eröffnung der Startschuss für den diesjährigen Bundesentscheid und die Aufgaben starteten. Neben kniffligen Fragen rund um die Berufstheorie und einer Präsentation zu fachspezifischen Themen maßen sich die Finalisten vor allem in praktischen Aufgaben. So mussten die 20 Auszubildenden in der Sparte Landwirtschaft I beispielsweise einen Roggenschlag auf Schädlinge sowie Krankheiten kontrollieren, beurteilen, wie die Kälber in Echem gehalten werden und Teamwork und den Umgang mit smarter Technik bei der Einrichtung eines Parallelfahrsystems am Trecker unter Beweis stellen. Dabei ließ Rebekka Niers aus Geeste in Niedersachsen alle anderen Teilnehmer hinter sich und belegte den 1. Platz. Auch der 2. Platz ging nach Niedersachsen, und zwar an Cornelius von Eller-Eberstein aus Visselhövede.
In der Sparte Landwirtschaft II traten die 24 Teilnehmer in Zweierteams an und mussten im praktischen Teil unter anderem Auszubildende anleiten und die Milchkühe eines Landwirts versorgen, der plötzlich ausgefallen war. Hier belegten die Niedersachsen Joss Legtenborg aus Uelsen und Jannik Richter aus Esche einen hervorragenden 3. Platz. Die Aufgaben in der Sparte Hauswirtschaft fanden an der Berufsbildenden Schule in Lüneburg statt. Hier mussten die neun Teilnehmerinnen unter anderem landestypische und saisonale Beilagen für ein großes Grillbuffet zubereiten, die beim Grillabend am Mittwoch direkt von allen Anwesenden probiert werden konnten. Eva Sensen aus Kevelaer konnte sich damit den 2. Platz sichern.
Beim forstwirtschaftlichen Wettbewerb flogen die Späne. Hier zeigten die 25 Finalisten, wie man in nur einer Minute einen Baum zielgenau fällt oder eine stammebene Entastung durchführt. Um die korrekte Zusammenstellung einer Futterration für unterschiedliche Tierarten oder die Beurteilung der Ställe in Sachen Tierwohl ging es bei den praktischen Aufgaben in der Sparte Tierwirtschaft. Bei der Siegerehrung am Donnerstagabend wurde die Leistung aller Teilnehmer gebührend gewürdigt und bis spät in die Nacht das Tanzbein geschwungen. Spätestens dort zeigte sich, wie das Motto „Grüne Berufe sind voller Leben: Mit Herz und Hand – smart fürs Land“ zum Leben erweckt wurde und wie schnell beim Berufswettbewerb aus Fremden Freunde werden.
Sina Friese
Geschäftsführerin Kuratorium für den Berufswettbewerb