Agrarmarktpolitik

Milchmarkt: Stabilität bei Auszahlungspreisen trotz politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten

Das Jahr 2024 zeichnete sich durch einen ruhigen Markt mit vielen Diskussionen um die staatlichen Vorhaben, wie die Regelung der Vertragsbeziehungen in der Marktpolitik und die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, aus. Auch Anforderungen vom Verbraucher und aus der Wirtschaft rund um Haltungsformen und Nachhaltigkeit betrafen die Milcherzeuger im Landvolk Niedersachsen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Frank Kohlenberg

Vorsitzender Ausschuss Milch

„Die stabilen Auszahlungspreise sind ein positives Signal für die Milcherzeuger, doch staatliche Eingriffe und politische Vorgaben sind Bärendienste, die die Milchviehhalter einschränken. Es sind praktikable Lösungen wie eine bessere Förderung von Futter- und Güllelagerungen und Bürokratieabbau gefragt, um langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.“

Nach den turbulenten Preisextremen im Jahr 2022 und 2023 brachte das Jahr 2024 Stabilität in den Markt. Mit einem Start ins Jahr mit durchschnittlich 43,93ct/kg entwickelte sich der niedersächsische Auszahlungspreis langsam, aber sicher positiv und bewegt sich auf die 50ct-Marke zu. In der ersten Jahreshälfte waren deutliche Unterschiede zwischen den Molkereiauszahlungspreisen zu verzeichnen, die auf unternehmensindividuelle Gegebenheiten zurückzuführen sind.

STABILE MILCHPREISE UND DISKUSSION UM LIEFERBEZIEHUNGEN

Die mit den Auswirkungen der BTV-3-Infektionen sinkenden Milchanlieferungen und die geringen Inhaltstoffe führen bei stabiler Nachfrage zu festeren Notierungen. Butter erreicht mit über acht Euro pro Kilogramm historische Höchstpreise. Der Käse erlebte seit Anfang des Jahres einen stabilen Anstieg, die Pulverpreise entwickelten sich uneinheitlich.

Trotz der stabilen Marktlage mühte sich das Bundeslandwirtschaftsministerium um die Umsetzung des Artikels 148 gemeinsamer Marktordnung in nationales Recht. Das Landvolk Niedersachsen sieht in dem staatlichen Eingriff in die Lieferbeziehungen keine Möglichkeit für eine bessere Verhandlungsposition der Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger. Effektivere Ansätze sind zufolge des Milchausschusses Maßnahmen, wie zum Beispiel die Förderung von Anlagen zur Futter- und Güllelagerung, oder einer optimierten Förderung für Futterbau- und Grünlandbetriebe in benachteiligten Gebieten.

HERAUSFORDERUNGEN FÜR WEIDEMILCHPRODUZENTEN

Im Jahr 2024 wurden die Produzenten und Vermarkter vor einige Herausforderungen gestellt, die es derzeit zu lösen gilt. Seitens des Labels „Haltungsform.de“ des Lebensmitteleinzelhandels musste durch die gesetzliche Änderung in der Schweinehaltung eine weitere Haltungsformstufe 5 „Bio“ an das ursprünglich vierstufige System angefügt werden. Die Verschiebung und Umbenennung der Kriterien führte dazu, dass die gelabelte Weidehaltung nach „ProWeideland“ weiterhin in der Stufe 3 verblieb, obgleich die Haltungsformstufe 4 in „Auslauf/Weide“ umbenannt wurde. Gleichzeitig geben immer mehr Betriebe die Weidehaltung auf und produzieren stattdessen in teilweise rentablere Label aus der Haltungsformstufe 3, die nicht die Mehrkosten der Weidehaltung mit sich bringen. In einer Pressekonferenz mit der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte setzte sich das Landvolk Niedersachsen für die Einstufung der Weidemilch in die Haltungsform 4 ein. Eine höhere Eingruppierung in dem System der Haltungsform ist ein wichtiger Schritt, um einen Mehrerlös für die Weidemilchproduzenten zu generieren.

SCHLAGABTAUSCH MIT DEM LEBENSMITTELEINZELHANDEL

Während höhere Anforderungen an Tierwohl und steigende Produktionskosten die Landwirte belasten, bleibt ein sichtbarer Preisanstieg an der Ladentheke häufig aus. Ein Beispiel dafür ist die Entscheidung des Edeka-Verbunds, Käse der Eigenmarke auf Haltungsformstufe 3 umzustellen, ohne eine Preisanpassung für die Kunden vorzunehmen. Das Landvolk Niedersachsen kritisierte dies scharf, da höherwertige Produkte mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Diese Preispolitik untergräbt die Bereitschaft der Verbraucher, für mehr Tierwohl zu zahlen, und gefährdet die Wirtschaftlichkeit der Betriebe. Besonders kritisch wird die Herkunft des Käses gesehen, da er in dem Fall nicht in den hiesigen Molkereien produziert wird. In Niedersachsen erfüllen bereits viele Betriebe die hohen Tierwohlstandards, werden aber aufgrund solcher Entscheidungen auf dem Markt benachteiligt. In mehreren Gesprächen wurde der Lebensmitteleinzelhandel aufgefordert, den berechtigten Aufpreis sichtbar an die Verbraucher weiterzugeben und regional produzierte Lebensmittel und in der Branche gemeinsam erarbeitete Standards wie das QMilch-Programm stärker zu berücksichtigen, um die Wirtschaftlichkeit der heimischen Betriebe zu sichern.

Milch ist weiterhin beliebt. Das spiegelt sich 2024 auch in den Auszahlungspreisen wider.

Artikel von

Nora Lahmann
Referentin für Milch

Überbürokratisierung beeinträchtigt die gute landwirtschaftliche Praxis

Die Überregulierung der Landwirtschaft und insbesondere der Tierhaltung hat viele negative Folgen, welche die gute fachliche Praxis oftmals ausbremsen. Deshalb hat die Diskussion von Vorschlägen und Forderungen zum Bürokratieabbau in diesem Jahr breiten Raum im Veredlungsausschuss und Arbeitskreis Sauenhaltung eingenommen. Viele Betriebe geraten nämlich an ihre Kapazitätsgrenzen und denken über den Ausstieg aus der Tierhaltung nach. Anstatt Dokumente auszufüllen, sollten die Landwirte von der Bürokratie befreit werden, damit sie ihre Talente entfalten und dabei die Tierhaltung weiter verbessern können! Das wäre dann auch nachhaltig.

Enno Garbade

Vorsitzender Arbeitskreis Sauenhaltung

„Die Überregulierung in der Schweinehaltung ist enorm und bremst die gute fachliche Praxis in der Schweinehaltung an vielen Stellen aus. In der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau haben wir Vorschläge zum Bürokratieabbau erarbeitet, die das Landvolk Niedersachsen der Politik und der Branche vorgelegt hat.“

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Der Schweinemarkt befand sich im Jahr 2024 in einer Stabilisierungsphase. Die Anzahl der Schweine sowie der Zuchtsauen und der Schweine- und Sauenhalter hat sich laut Viehzählung im Mai 2024 in Niedersachsen wenig verändert. Ursache sind die in den vergangenen beiden Jahren wieder aus kömmlichen Schlachtschweine und Ferkelerlöse, wenngleich diese unter Neubaubedingungen mit den zukünftigen gesetzlichen Standards nach wie vor nicht kostendeckend sind. Die Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wild- und vereinzelt bei Hausschweinen in Süddeutschland seit Juni 2024 hatten keine negativen Auswirkungen auf den Schlachtschweinepreis, da der Faktor „ASP in Deutschland“ mit den negativen Auswirkungen auf die Drittlandexporte schon seit Beginn des Seuchenzuges in Brandenburg und später in Sachsen eingepreist ist.

MASKENÄNDERUNGEN SETZEN FALSCHE SIGNALE

Die von einigen Schlachtbetrieben im Juni beziehungsweise Juli vorgenommenen Änderungen der Abrechnungsmasken wurde vom Landvolk Niedersachsen deutlich und auch öffentlich kritisiert. Die Maskenänderungen führen unterm Strich zu einer Reduzierung des Erlöses je Mastschwein um rund zwei Euro.

Durch die Maskenänderungen forcieren die Schlachtbetriebe noch stärker die Entwicklung zu mehr Muskelfleischanteil und höheren Schlachtgewichten mit negativen Folgen für die gesamte Schweinebranche: häufigeres Sortieren und Abliefern; geringere Anzahl der zuverladenden Tiere wegen der Belegdichte auf den Transportfahrzeugen und somit höhere Transportkosten. Gleichzeitig werden die Sauenhalter wieder zu den Zuchtlinien mit hoher Fleischfülle gelenkt. Hierdurcher höht sich das Risiko des Schwanzbeißens. Die Vermeidung des Schwanzkupierens wird somit noch schwieriger.

PERSPEKTIVEN DES SCHWEINEFLEISCHSEKTORS

Über die Frage der Perspektiven des Schweinefleischsektors vor dem Hintergrund der neuen Fördermöglichkeiten hat der Veredlungsausschuss intensiv beraten. Die Tierhalter stehen vor einer schwierigen Entscheidung. Angesichts der politischen Unsicherheit gibt es daher keine einfache Empfehlung. Für die weitere Transformation der Tierhaltung ist essenziell, dass die Hürden aus dem Genehmigungsrecht beseitigt werden. Sonst ist kein Um- oder Neubau von Tierwohlställen möglich und es wird durch die investive Förderung des Bundesförderprogramms zum Umbau der Tierhaltung keine Transformation und Weiterentwicklung der Tierhaltung im nennenswerten Umfang in Deutschland erreicht werden. Die Produktion wird ins Ausland abwandern mit der Folge, dass die Erzeugnisse günstig von dort importiert werden.

In die laufende Förderung des Bundesförderprogramms werden nur wenige Betrieben gelangen, die ohnehin die Bedingungen aufgrund einer anderen Programmteilnahme erfüllen. Es ist zu befürchten, dass dieser Mitnahmeeffekt von der abnehmenden Seite schnell als Begründung für sinkende Einkaufspreise genutzt wird. Damit hätte die laufende Förderung, deren Höhe ohnehin von Jahr zu Jahr variieren wird, für die Betriebe wenig gebracht. Langfristige Verträge mit Abnehmern sind also eine unbedingte Voraussetzung für den Einstieg in höhere Haltungsformen.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm bekanntgegeben, dass es in Niedersachsen kein neues Antragsverfahren zur ELER-Tierwohlförderung geben wird. Der Verband sieht nun eine Lücke für jene Betriebe mit konventionellen Ställen, die bisher erfolgreich an der ELER-Tierwohlförderung teilgenommen haben, die Bedingungen des Bundesförderprogramms aber nicht erfüllen. Das Landvolk Niedersachsen führte daher Gespräche mit dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium und der Landespolitik, damit die ELER-Tierwohlförderung für die Ferkelaufzucht in konventionellen Betrieben verlängert wird. Auf dem freien Markt würden die Betriebe den zusätzlichen Aufwand nämlich nicht vergütet bekommen.

BÜROKRATIEVEREINFACHUNG IST UNABDINGBAR

Die Einführung der Abgangsmeldungen für schweinehaltende Betriebe an die HI-Tier-Datenbank führte im Sommer 2023 zu erheblichem Unmut unter den Schweinehaltern. Die zusätzliche Meldeverpflichtung war Anlass für den Arbeitskreis Sauenhalter im Landvolk Niedersachsen sich mit dem Thema Bürokratieabbau stärker zu befassen.

Der Arbeitskreis initiierte eine Landvolk-Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau in der Schweinehaltung, die ein Positionspapier erarbeitete. Infolge der Bauerndemonstrationen seit Ende 2023 erkannten Teile der Politik das Thema und bekamen eine Vorstellung von der erdrückenden Bürokratie in der Landwirtschaft. Im Laufe des Jahres 2024 stand das Thema Bürokratieabbau deshalb im Fokus. Initiiert durch das Landvolk legte der Arbeitskreis Sauenhalter Norddeutschland bereits im Februar ein Papier mit Vorschlägen zur Bürokratievereinfachung in der Schweinehaltung vor. In dem Papier werden zunächst Ziele für den Bürokratieabbau formuliert. Darauf aufbauend werden Vorschläge und Forderungen zur Vereinfachung der Meldeverpflichtungen in der Schweinehaltung dargelegt.

Für eine Entlastung der schweinehaltenden Betriebe ist eine Reduzierung der Meldestellen und -zeitpunkte wichtig. Dafür müssen Datenbanken zusammengelegt beziehungsweise verknüpft sowie Alters- und Größenklassen vereinheitlicht werden. Die Agrarministerkonferenz hat im September 2024 diese Forderung aufgegriffen und in einem Beschluss manifestiert. Entscheidend ist zudem, dass durch neue gesetzliche Vorgaben keine zusätzliche Bürokratie aufgebaut wird, sondern vorhandene und bewährte Meldestrukturen genutzt werden. Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Schweinehaltung, sondern für die gesamte landwirtschaftliche Branche. Die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) zum 1. August 2024 wäre für Bund und Ländern eine Chance gewesen, die politischen Versprechungen zum Bürokratieabbau direkt in die Tat umzusetzen und kein neues „Bürokratiemonster“ zu schaffen. Diese Chance wurde von Bund und Länder aber leider nicht aufgegriffen.

Niedersachsen war das erste Bundesland, das den Mastschweinehaltern seit Anfang Juli ein Online-Verfahren zur Erfüllung der Meldeverpflichtung anbietet. Die Umsetzung des TierHaltKennzG unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern leider teilweise deutlich. Das betrifft nicht nur das Meldeverfahren, sondern vor allem auch die Auslegung der Anforderungen der einzelnen Haltungsstufen. Wie die Umsetzung in der Schlacht- und Verarbeitungsstufe sowie im Lebensmitteleinzelhandel ab 1. August 2025 erfolgen kann, ist derzeit noch völlig offen. Dann wird sich zeigen, ob das TierHaltKennzG eine praxisgerechte Lösung für die staatliche Tierhaltungskennzeichnung darstellt oder ob es zu einem „Rohrkrepierer“ wird.

LANDVOLK FORDERT REFORMPROZESS BEI QS

Die AG Bürokratieabbau in der Schweinehaltung hat ebenfalls Vorschläge zum Bürokratieabbau innerhalb der Branche, zum Beispiel im QS-System, erarbeitet. Dazu wurden Vorschläge zur Entschlackung der QS-Leitlinien und der sich daraus ergebenden Eigenkontrollchecklisten erarbeitet und mit QS und dem Deutschen Bauernverband (DBV) beraten. Eine Reihe von Änderungen zur Vereinfachung hat der QS-Fachbeirat im September bereits übernommen und beschlossen. Sie gelten ab Januar 2025. So wird unter anderem die Eigenkontrollcheckliste ab 2025 nicht mehr im QS-Audit überprüft. Sie dient dem Betriebsleiter dann nur noch zur Vorbereitung auf das Audit und braucht vor allem auch nicht mehr für jede Viehverkehrsverordnungsnummer parallel ausgefüllt werden.

Wie an dieser Stelle wiederholt berichtet wurde, fordert das Landvolk Niedersachsen seit langem die Abschaffung der QS-Antibiotikadatenbank, die als reine Paralleldatenbank zur staatlichen Datenbank eine zusätzliche bürokratische Belastung ist. Diese Forderung hat das Landvolk im DBV Fachausschuss Schweinefleisch als Vorschlag für einen grundlegenden Reformprozess im QS-System eingebracht. Hier sind jedoch „dicke Bretter zu bohren“.

 

Für die weitere Transformation der Tierhaltung ist essenziell, dass die Hürden aus dem Genehmigungsrecht beseitigt werden. Sonst ist kein Um- oder Neubau von Tierwohlställen möglich, und die Tierhaltung wird ins Ausland abwandern mit der Folge, dass das Fleisch günstig von dort importiert wird.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Jörn Ehlers

Vorsitzender Ausschuss Schwein / Veredelung

„Fleisch muss sich wieder als fester Bestandteil der Ernährung etablieren! Deshalb haben wir zusammen mit Schlachtunternehmen die Branchenkommunikation Initiative Fleisch gegründet. Diese geht zu Beginn des nächsten Jahres mit einer neuen Imagekampagne rund um das Lebensmittel Rotfleisch an den Start.“

Artikel von

Markus Kappmeyer
Referent für Vieh und Fleisch

Label-Dschungel und Verordnungsirrsinn

Wer Rindfleisch in einem Programm der Haltungsformstufe 3 anbieten möchte, hat die Qual der Wahl zwischen 40 verschiedenen Labeln – Transparenz sieht anders aus. Zu viel Transparenz hingegen fordert die EU: künftig muss jeder Rinderhalter detaillierte Nachweise über entwaldungsfreies Wirtschaften erbringen.

Felix Müller

Vorsitzender Ausschuss Rindfleischerzeugung

„Die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten ist ein Bürokratiemonster, das uns noch mehr Nachweispflichten aufbürdet. Beim Tierwohl sind wir bereit höhere Standards umzusetzen, aber wir brauchen angemessene Zuschläge.“

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EU Deforestation Regulation – EUDR) sieht eine Sorgfaltspflichterklärung für bestimmte Produkte, zu denen unter anderem Rindfleisch gehört, vor. Mit Anwendungsbeginn der EUDR muss jeder Rinderhalter die Legalität seiner Tierhaltung bestätigen, entwaldungs- und waldschädigungsfreies Wirtschaften nachweisen sowie seinen Betrieb via Geokoordinaten auf einen Meter genau angeben. Neben diesem hohen bürokratischen Aufwand gibt es immer noch Unklarheitenbei der Umsetzung. Deswegen hat sich das Landvolk Niedersachsen erfolgreich für eine Verschiebung des Anwendungsbeginns eingesetzt. Die EU-Kommission hat inzwischen einen Vorschlag auf den Weg gebracht, mit dem der Anwendungsbeginn von 2025 auf 2026 verschoben wird. Das allein reicht jedoch nicht. Die EUDR muss geändert werden, um die heimischen Erzeuger von den unverhältnismäßigen Anforderungen auszunehmen – denn Bürokratie schützt keine Bäume!

EINHEITLICHER STANDARD GEFORDERT

Für Rindfleisch aus Haltungsformstufe 3 sind inzwischen 40 Label verschiedener Abnehmer gelistet, die zum Teil unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Kriterien, Prüfrhythmen und ähnlichem aufweisen. Daher ist ein Wechsel zwischen den einzelnen Programmen nicht ohne weiteres möglich und auch ein Downgrading in Haltungsformstufe 2 aufgrund der inkonsistenten Kriterien (beispielsweise Scheuermöglichkeit) nicht umsetzbar. Somit geraten Mäster bei einer Programmteilnahme in Haltungsformstufe 3 schnell in eine Abhängigkeitsposition. Hier fordert das Landvolk Niedersachsen dringend aufeinander aufbauende Kriterien über die Haltungsformstufen hinweg sowie einen einheitlichen Branchenstandard für die Haltungsformstufe 3. Dies sowie die Zuschläge für die Initiative Tierwohl Rind in Haltungsformstufe 2 werden aktuell in Strategiegruppen mit Beteiligung der Landwirtschaft verhandelt.

HALTUNGSFORMSTUFE 2 WIRD ÜBERSPRUNGEN

Die Etablierung der Initiative Tierwohl Rind (Haltungsformstufe 2) am Markt verläuft weiterhin schleppend. Aktuell nehmen 800 Rinderbetriebe mit rund 276.000 Tieren an der Initiative Tierwohl teil. Jedoch erfolgt häufig keine Vermarktung über die Haltungsformstufe 2, sondern die Zertifizierung fungiert lediglich als Voraussetzung für Programme der Haltungsformstufe 3, die vom Lebensmitteleinzelhandel beim Rindfleisch forciert wird. Bei der Umstellung auf Haltungsformstufe 3 muss betriebsindividuell berechnet werden, ob eine Programmteilnahme mit den gebotenen Zuschlägen wirtschaftlich ist. Hier sind niedersächsische Mäster im Vergleich zu Betrieben in Nordrhein-Westfalen oder Bayern, wo es Prämien für Haltungsverfahren auf Stroh gibt, noch immer benachteiligt. Das Landvolk Niedersachsen wird daher nicht müde die Forderung nach einer Strohprämie an das niedersächsische Landwirtschaftsministerium heranzutragen.

NOTIERUNG NACH HALTUNGSFORMSTUFEN

Die Zuschläge der unterschiedlichen Regional- und Haltungsformprogramme wirken sich auch auf die Marktnotierung aus. So liegt die Jungbullen-Notierung (R3) in Nordrhein-Westfalen mit einem höheren Anteil an Haltungsformstufe 3-Tieren bis zu 0,10 Euro/kg Schlachtgewicht über der niedersächsischen Notierung. Für eine differenzierte Notierung ist eine ausreichende Datengrundlage notwendig, sodass nicht für alle Handelsklassen und Haltungsformstufen eine separate Notierung möglich ist. Seit Mai 2024 weist die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch wöchentlich für Jungbullen und Schlachtkühe Preisempfehlungen für die Haltungsformstufe 3 aus. Diese liegen bei den Bullen im Durchschnitt etwa 0,25 Euro/kg und bei den Kühen etwa 0,15 Euro/kg Schlachtgewicht über der Notierung für QS-Tiere (Siegel der QSQualität und Sicherheit GmbH). Generell haben sich die Jungbullenpreise dieses Jahr positiv entwickelt und liegen im Jahresdurchschnitt mit 4,98 Euro/kg Schlachtgewicht 24 Cent über dem Vorjahr (R3, AMI-Prognose Stand Ende Oktober).

ERFOLG BEI DER INDUSTRIEEMISSIONSRICHTLINIE

Landwirtschaftliche Tierhaltung und Industrieemissionen – das passt auf den ersten Blick nicht zusammen. Doch die europäische Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive – IED) enthält als Regelwerk für den Emissionsschutz nicht nur Vorgaben für die Metall- und Chemieindustrie, sondern auch für Schweine und Geflügelhaltungen. Ein Vorschlag der EU-Kommission zur Novellierung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie beinhaltete für den landwirtschaftlichen Sektor deutliche Verschärfungen. So sollten die Schwellenwerte für Schweine- und Geflügelbetriebe erheblich herabgesetzt und die Rinderhaltung erstmals in das Regelwerk aufgenommen werden. Letzteres konnte durch die Verbandsarbeit verhindert werden und auch die Bestandsgrenzen für Schweine- und Geflügelhaltungen wurden nicht in dem ursprünglich geplanten Ausmaß abgesenkt. Durch diesen Erfolg bleiben zahlreiche Betriebe von zusätzlicher Bürokratie und Kosten verschont und ein verschärfter Strukturbruch konnte abgewendet werden.

Für Rindfleisch aus Haltungsformstufe 3 sind inzwischen knapp 40 Label verschiedener Abnehmer gelistet. Das Landvolk Niedersachsen fordert eineneinheitlichen Branchenstandard, um Abhängigkeiten zu vermeiden.

Artikel von

Natascha Henze
Referentin für Vieh und Fleisch

Afrikanische Schweinepest erreicht Rhein-Main-Gebiet

Während Niedersachsen noch mit der Aufarbeitung der Krise mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Emsland beschäftigt ist, erreicht sie Anfang Juni 2024 erstmals Hessen. In der Zwischenzeit wurden Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen in Hessen und Rheinland-Pfalz festgestellt. Auch Baden-Württemberg ist erstmalig von der ASP im Wildschweinbestand betroffen. Der Faktor Mensch spielt bei den ermittelten Punkteinträgen eine bedeutsame Rolle. Das Landvolk Niedersachsen mahnt zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und appelliert an die Bevölkerung, fleischhaltige Lebensmittel sachgerecht zu entsorgen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Georg Meiners

Vorsitzender Ausschuss Tierseuchen

„Die Impfung gegen das Blauzungenvirus wird auch in den kommenden Monaten von großer Bedeutung sein, um Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.“

Wie zuvor in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen wurden im Rhein-Main-Gebiet die Sperrzonen I bis III von der Europäischen Kommission (EU KOM) festgelegt, die den Handel mit Schweinen und deren Produkten enorm einschränken.

Am 15. Juni 2024 wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erstmals bei einem Wildschwein in Hessen nachgewiesen, knapp vier Wochen später erfolgte der Fund bei einem Wildschwein in Rheinland-Pfalz. Seit August 2024 ist nun auch Baden Württemberg von der ASP im Wildschweinbestand betroffen. Wie in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen wurden im Rhein-Main-Gebiet die Sperrzonen I bis III (siehe Abbildungen) von der Europäischen Kommission (EU KOM) festgelegt, die den Handel mit Schweinen und deren Produkten enorm einschränken.

Die EU-rechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung der ASP stellen insbesondere Deutschland vor unlösbare Vermarktungsprobleme. Auch zwei Jahre nach der ASP-Krise im Emsland ist keine Bereitschaft seitens des Lebensmitteleinzelhandels gegeben, ASP-freie, gesundheitlich unbedenkliche Produkte aus Restriktionszonen bereitwillig abzunehmen. Derweil zwingen weitere rechtliche Hürden sowohl die Schlacht- als auch die Verarbeitungsbranche zu Mehraufwendungen, die von den Schweinehaltern in Restriktionszonen getragen werden müssen. Staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Vermarktungseinschränkungen gibt es für die Landwirte in Niedersachsen nach wie vor nicht. Abhilfe könnten unter anderem Fristverkürzungen der Sperrzeiten sowie Reduktion der Sperrzonenradien schaffen. Vor diesem Hintergrund sind am 20. März 2024 Vertreter des Bundes sowiedes niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums (BMEL, ML), der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Nds. TSK), des Landkreises Emsland, der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN), der Vzf GmbH und des Landvolks Niedersachsen einer Einladung der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte im Rahmen einer Delegationsreise nach Brüssel gefolgt. Die Antwort der Europäischen Kommission war ernüchternd, denn es wurden keine Spielräume für Anpassungendes EU-Tiergesundheitsrechts im Sinne der Kernforderungen des zuvor eingereichten niedersächsischen Positionspapiers gesehen. Weitere Rechtserleichterungen würden das Regionalisierungskonzept der EU konterkarieren und somit Exporte in Drittländer gefährden.

BIOSICHERHEITSMASSNAHMEN WICHTIGER DENN JE

Was bleibt sind wirksame Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des ASP-Eintrags in die Wild- und Hausschweinepopulation. Aufklärungskampagnen an Autobahnraststätten, Parkplätzen und Autohöfen standen dabei erneut im Fokus. Den eigenen Schweinebestand zu schützen, obliegt der Verantwortung des Tierhalters. Vor diesem Hintergrund wurde auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept Schwein nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ entwickelt, das für Tierhalter, Tierärzte und Behörden eine Arbeitshilfe darstellt. Seit Mai 2024 werden zudem Biosicherheitsberatungen durch geschulte Tierärzte und landwirtschaftliche Fachberater von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe unterstützt. Doch auch Geflügel- und Rinderhalter stehen nach EU-Recht in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren sicher zu stellen. Seit März 2024 steht ein entsprechendes Konzept für Geflügelhalter zur Verfügung. Bis Ende des Jahres wird auch eine Arbeitshilfe für Rinderhalter erarbeitet:
https://www.ndstsk.de/1164_Biosicherheit-allgemein.html

BLAUZUNGENKRANKHEIT BREITET SICH AUS

In Folge des ersten Ausbruchs der Blauzungenkrankheit (BT) im Oktober 2023 in Niedersachsen, wurden insgesamt rund 1.800 Betriebe in Niedersachsen (Stand 29. August 2024) positiv auf den Serotyp 3 getestet. Die Nachweise stammen überwiegend aus Rinder- bzw. Schaf- und Ziegenhaltungen. Mittlerweile haben alle Bundesländer den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren. Nachdem im September 2023 erstmals Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps-3 (BTV-3) bei Schafen in den Niederlanden festgestellt wurden, erfolgte eine sehr schnelle Ausbreitung über das ganze Land, insbesondere in Richtung Osten. Aus den Niederlanden wurden aus Schafhaltungen zum Teil schwere Verläufe mit BT-typischer Klinik gemeldet, durch die bis zu 25 Prozent der Schafe starben. Bei Rindern verläuft die BTV-3 Infektion deutlich milder, allerdings sind auch hier Fieber, Milchrückgang und Lahmheiten berichtet worden. Aktuellen Tierhalterberichten aus Niedersachsen zufolge treten auch heftige Symptome bei Rindern bis hin zum Tod auf. Die Übertragung des Virus findet nicht direkt von Tier zu Tier statt, sondern wird indirekt durch Gnitzen übertragen. Diese ein bis drei Millimeter großen Mücken sind dämmerungs und nachtaktiv, fliegen nur kurze Distanzen, können aber vom Wind über große Strecken verbreitet werden. Aufgrund der Gnitzen-Infektion breitet sich die Krankheit nicht sofort auf den gesamten Bestand aus.

IMPFUNG BIETET EFFEKTIVEN SCHUTZ

Die Impfung der Wiederkäuer bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome, Tierverluste und vor der Virusausbreitung. Seit Juni 2024 stehen – insbesondere dank intensiver Bemühungen des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums – drei geeignete Impfstoffe zum Schutz der Tiere zur Verfügung. Da meist nur ein Teil der Herde von einer Infektion betroffen ist, ist nach Meinung der Experten auch in betroffenen Herden die Impfung ein wichtiger Schutz für die noch gesunden Tiere für den Moment und mit Blick auf die Zukunft. Demnach können sich Herden trotz einer durchgemachten Erkrankung erneut mit dem Virus infizieren. Erwartungsgemäß werden die Gnitzen bis in den späten Herbst und eventuell das ganze Jahr über weiter aktiv sein. Somit wird auch das Thema Impfung gegenBTV-3 im kommenden Jahr eine wesentliche Rolle spielen.

Die EU-rechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung der ASP stellen insbesondere Deutschland vor unlösbare Vermarktungsprobleme. Vor diesem Hintergrund folgten Vertreter des Bundes- sowie des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, des Landkreises Emsland, der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands, der Vzf GmbH und des Landvolks Niedersachsen einer Einladung der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Mitte) im Rahmen einer Delegationsreise nach Brüssel.

Artikel von

Dr. med. vet. Wiebke Scheer
Referentin für Veterinärwesen

Pauschale Reduktionsvorgaben beim Pflanzenschutz weiter im Gespräch

Während der Dauerregen bereits im Herbst die Anbauplanung auf vielen Höfen durcheinander wirbelte, sorgte die ständige Feuchtigkeit in den Beständen für einen besonders hohen Krankheitsdruck und letztendlich enttäuschende Erträge. Anstatt die Landwirtschaft merklich zu entlasten, wurden auf bundespolitischer Ebene Pläne zur weiteren Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln geschmiedet, und bei der Zulassung der neuen Züchtungsmethoden bremst die deutsche Stimme im EU-Rat den Fortschritt.

Thorsten Riggert

Vorsitzender Ausschuss Pflanzliche Erzeugnisse

„Wir hatten aufgrund der vielen Niederschläge einige Verschiebungen im Anbau, weil die Aussaat im Herbst nicht mehr möglich war. Deshalb sind vermehrt Sommerungen wie Mais, Kartoffeln oder Zuckerrüben in die Erde gekommen. Die Landwirte mussten darauf reagieren, dass sie Roggen und Winterweizen nicht mehr aussäen konnten.“

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies (rechts) und Christoph Düvel, Vorsitzender des Landvolk Kreisverbands Celle, nahmen bei der Getreiderundfahrt die Bestände von Landwirt Jens Knoop aus Eschede (links) in Augenschein.

Bereits kurz nachdem der Entwurf zur „Sustainable Use Regulation“(SUR) folgerichtig vom Tisch war, kündigte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine nationale Reduktionsstrategie für den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel (PSM) an. Im März legte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) daraufhin eine Diskussionsgrundlage für ein „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ vor. Es stellte sich heraus, dass mit diesem Papier durch einen Mix aus Ordnungsrecht und Förderprogrammen der Pflanzenschutz in Deutschland nach dem Vorbild der Farm-to-Fork-Strategie eingeschränkt werden sollte. Somit lag nach Ende der SUR ein neues Papier auf dem Tisch, welches die pauschale Anwendungsreduktion von 50 Prozent auf nationaler Ebene wieder ins Gespräch brachte.

WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN IM GESPRÄCH

Seitens des Landesverbandes ist daraufhin neben einer eigenen Stellungnahme eine Vorlage zur Beteiligung für alle Kreisverbände entstanden. In diesen Beiträgen wurden in erster Linie ordnungsrechtliche Vorhaben und einige Steuerungselemente des BMEL entschieden und zu Recht kritisiert. Die Vorschläge der Diskussionsgrundlage waren teilspraxisfern und hätten eine enorme Wettbewerbsverzerrung in Europa bedeutet. Dass die Stellungnahmen in Berlin Gehör fanden, zeigte sich erstmals durch die Pressemitteilung des BMEL, in welcher mit deutlich angespanntem Ton auf die „Vorwürfe“ der Landwirtschaft reagiert wurde. Spätestens aber, als Özdemir am 4. September das finale Programm vorstellte, war klar, dass die Verbandsarbeit Wirkung gezeigt hat. Entgegen den Befürchtungen wurden im finalen „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ alle ordnungsrechtlichen Vorgaben abgeräumt. Zwar bietet es weiterhin nur wenige ernsthafte Ansätze für einen zukunftsfähigen Pflanzenschutz, allerdings wurden kritische Maßnahmen auf ein Minimum reduziert. Für die weiterhin anvisierten 50 Prozent Reduktion wurde mit 2011-2013 ein voraussichtlich realistischer Bezugszeitraum gewählt. Außerdem steht in dem finalen Programm ein kooperativer Ansatz im Vordergrund.

BESONDERE BEDINGUNGEN IM REGENJAHR 2023/24

Wie wichtig leistungsfähiger Pflanzenschutz ist, zeigt sich besonders eindrucksvoll in einem von Regen geprägten Anbaujahr wie diesem. Laut Deutschem Wetterdienst (DWD) gab es in Niedersachsen von Oktober 2023 bis August 2024 in zehn von elf Monaten (Ausnahme März) deutlich zu viel Regen. Im Gedächtnis bleiben nicht nur das Winterhochwasser mit dem nassesten Dezember seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Da die Flächen im Herbst zu nass für die Bestellung waren, kam es zu einer enormen Flächenverschiebung hin zu den Sommerungen. Allein beim Winterweizen schrumpfte die Anbaufläche um knapp 30 Prozent. Auch für die Düngung oder Pflanzenschutzmaßnahmen waren die Flächen oft zu nass, was letztendlich in unterdurchschnittlichen Erträgen mündete. Besorgniserregend war und ist dabei die phytosanitäre Situation. Dass ein besonders feuchtes Jahr die Ausbreitung von Pilzkrankheiten begünstigt, ist nicht neu. Dass allerdings einige der nur noch wenigen verfügbaren Fungizide bei Kraut- und Knollenfäule oder Braunrost nicht mehr wirken, sollte alarmierend sein. Unterdessen breiten sich neuartige Schädlinge wie die Überträger der Stolbur- und SBR-Erreger von Süden her aus und drohen den Anbau von Rüben und Kartoffeln unwirtschaftlich zu machen. Daher wird seitens des Landvolks Niedersachsen weiter der notwendige politische Paradigmenwechsel eingefordert. Weg von Auflagen und Verboten, hin zur Entwicklung von Lösungen wie die Zulassung innovativer Pflanzenschutzmittel, muss die Agenda in Zukunft lauten.

NEUE ZÜCHTUNGSMETHODEN ALS SCHLÜSSELTECHNOLOGIE

Eine vielversprechende Methode, zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden, sind die neuen genomischen Züchtungstechniken (NGT, engl.: new breeding technologies, NBT). Etablierte Methoden wie CRISPR/Cas können dabei helfen, die Züchtung deutlich zu beschleunigen und den steigenden Anforderungen an Klima, Umwelt, Krankheitsdruck und politischen Vorgaben gerecht zu werden. Dieses Potenzial hat die EU-Kommission erkannt und im Sommer 2023 einen Vorschlag zur Neuregulierung der NGT vorgelegt. Der Vorstand des Landvolks Niedersachsen hat daraufhin eine Position verabschiedet, in der sich der Verband klar für den Einsatz der Züchtungsinnovation ausspricht. Allerdings muss es vorerst eine Regelung für die Frage nach Patenten auf das entstehende Saatgut gefunden werden. Die vielen mittelständischen Züchtungshäuser müssen geschützt werden und dürfen durch die Zulassung von NGT nicht bedroht werden. Die Zulassungen der Sorten müssen weiterhin unter dem geltenden Sortenschutz erfolgen. So haben es Landesverband, Kreisverbände und DBV gegenüber dem BMEL in diversen Schreiben eindeutig formuliert. Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir betonte in einer Pressemitteilung des BMEL, dass die Koexistenz von Produkten mit und ohne Agrogentechnik gewährleistet sein und sichergestellt werden muss, dass es keine Patentierung von Pflanzen gibt. Somit sind die wichtigsten Punkte unserer Position in das Bundesministerium vorgedrungen und werden entsprechend vom Minister vertreten. Trotzdem nahm die Bundesregierung im EU-Rat mehrfach eine Sperrhaltung ein und enthielt sich bei den relevanten Abstimmungen, sodass keine Mehrheit gefunden werden konnte. Somit bleiben die NGT eines der Hauptthemen für die Interessensvertretung in den kommenden Monaten.

WASSER IST UND BLEIBT EIN AKTUELLES THEMA

Neben Pflanzenschutz und Züchtung ist und bleibt das Wasser ein aktuelles Thema in der Verbandsarbeit. Aus Sicht des Landvolks Niedersachsen sollte Süßwasser nach der Trinkwasserversorgung immer an zweiter Stelle für die Lebensmittelerzeugung, sprich Feldberegnung, zur Verfügung stehen. Erst kürzlich ist es gelungen, in dem neuen Mengenbewirtschaftungserlass für das Grundwasser zumindest eine Benachteiligung der Feldberegnung gegenüber der Industrie zu verhindern. Nun bereitet die neue Wasserstoffstrategie von Bund und Ländern Sorge, da bei der Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff viel Wasser benötigt werden wird. Ob die Industrie dabei auch in Regionen auf Grundwasser zugreifen kann, in denen es schon jetzt knapp ist, wird sich zeigen. Dort gilt es Regelungen zu finden, damit bei mangelndem Niederschlag auch in Zukunft nachhaltig und regional Lebensmittel in Niedersachsen erzeugt werden können.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Artikel von

Dr. Tom-Pascal Pielhop
Referent für pflanzliche Erzeugnisse und Ökolandbau

Strenge Auslegung der EU-Öko-Verordnung bremst Umstellungsbereitschaft

Bei der Exkursion des Fachausschusses Ökologischer Landbau des Deutschen Bauernverbandes in Uelzen wurde deutlich, wie viel Unverständnis über die neuen Auslegungen der EU-Öko-Verordnung in Deutschland herrscht. Die praxisfernen Auflagen in der Bio-Tierhaltung bremsen die Umstellungsbereitschaft. Der Markt verschiebt sich unterdessen weiter zu den Discountern. In Niedersachsen wird das Ausbauziel für 2025 nicht zu halten sein. Damit zukünftige Ziele realistisch bleiben, braucht es sehr bald neue Impulse.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Carsten Bauck

Vorsitzender Ausschuss Ökolandbau

„Kein Schwein will sich einen Sonnenbrand holen, und kein Küken findet am ersten Lebenstag den Weg zurück in den Stall. Über die neuen Auslegungen der Öko-Verordnung kann man nur den Kopf schütteln. Auch die verpflichtende Weidehaltung bei Milchkühen ist für die betroffenen Landwirte im Süden eine Katastrophe. Da reicht ein Auslauf oft nicht mehr, um den Bio-Status zu halten.“

Anfang Juni gastierten im Rahmen der vom Landesverband organisierten Exkursion des DBV-Fachausschusses Bio-Landwirtinnen und -Landwirte aus dem gesamten Bundesgebiet im Raum Uelzen. Dabei überzeugten sich die Teilnehmenden von den besonderen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für Bio-Produkte in Niedersachsen. Bei der Sitzung selbst herrschte eine gemischte Stimmung. Zwar konnten sich die wirtschaftlichen Ergebnisse der Betriebe im Laufe des Jahres verbessern, jedoch stieg der Gewinn im Vergleich zum konventionellen Bereich nur geringfügig. Gleichzeitig entwickelt sich der Bio-Marktweiter in Richtung der Discounter. Zwar helfen Aldi, Lidl und Co. den Absatzökologischer Produkte in Deutschland zu steigern, jedoch passen die Niedrigpreise oft nicht zu den intensiven Kosten der Erzeugung.

STRIKTERE UMSETZUNG ANGESTREBT

Weitere Sorgenfalten bereiten die neuen Vorgaben zur Umsetzung der EU-Öko-Verordnung in Deutschland, welche an der Praxis vorbeibeschlossen wurden und jeder Sinnhaftigkeit entbehren. Ein Beispiel dafür sind die Regelungen zur Junggeflügelhaltung, bei der zukünftigein Auslauf am Stall bereitstehen muss. Die bewährte Praxis der Voraufzucht wird damit spätestens ab 2030 verworfen, obwohl kein Jungtier in den ersten Tagen freiwillig einen Auslauf nutzt. Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) hat darüber hinaus in ihrem Weidepapier neue Regeln für die ökologische Haltung von Pflanzenfressern erlassen. Demnach müssen alle Betriebe ihren Tieren zukünftig Weidezugang gewähren. Auf vielen Bio-Höfen wurden in den vergangenen Jahren ausgeklügelte Systeme entwickelt, um mit Laufställen oder Ausläufen für das Tierwohl zu sorgen. Für einige Betriebe werden die neuen Auflagen das Ende der ökologischen Landwirtschaft bedeuten. Beide Papiere, die auch Teil der Diskussionen in den Ausschusssitzungen im Landvolk Niedersachsen waren, führen in ihrer Ausgestaltung zu viel Unverständnis. Nichtsdestotrotz sind die neuen Regelungen verabschiedet. Deshalb gilt es nun die Möglichkeiten für die Betriebe auszuloten sowie die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten und in eine sinnvolle Richtung zu lenken. Eine gesteigerte Umstellungsbereitschaft zur Erfüllung der Ausbauziele des ökologischen Landbaus sind in keinem Fall die Folge.

AUSBAUZIELE IN NIEDERSACHSEN IN WEITER FERNE

Das Erreichen eben dieser Ausbauziele rückt vor allem in Niedersachsen in weite Ferne. Im Rahmen des Niedersächsischen Weges haben sich die Vertragspartner auf einen Ausbau auf zehn Prozent bis 2025 und sogar 15 Prozent bis 2030 geeinigt. Nach Auswertung aktueller Antragszahlen für das Jahr 2024 liegt der Anteil der ökologischbewirtschafteten Fläche in Niedersachsen lediglich bei 6,6 Prozent. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr zwar einem Zuwachs von etwa 13.000 Hektar (ha), jedoch bräuchte es bis zum nächsten Jahr weitere knapp 90.000 ha zum Erreichen der Zielvorgabe.

Dass dieser Wert unerreichbar ist, wird bei der Betrachtung deutlich, dass mehr als zwei Drittel des zuletzt erreichten Zuwachses auf Dauergrünland zurückzuführen sind. Bei den Marktfruchtbetrieben ist die Umstellungsbereitschaft entsprechend verhalten. Der Anteil biologischer Hackfruchterzeugung ist in Niedersachsen zuletzt sogar gesunken.

MEHR REIZE FÜR EIN GESUNDES MARKTWACHSTUM

Um den Ausbauzielen signifikant näher zukommen und den Zuwachs nachhaltig zu festigen, braucht es ein gesundes Wachstum des Bio Marktes. So wurde es bereits im Maßnahmenpaket des Niedersächsischen Weges festgehalten. Da sich das Konsumverhalten der Verbraucher aber nur schwer steuern lässt, wurde zuletzt versucht, den Anteil ökologisch produzierter Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zu steigern. Ein Blick auf die eigens erlassene Bio-AHV-Verordnung zeigt aber vor allem eines: Die Differenzierung zwischen EU-Öko-VO und Bio-AHVV ist zu kompliziert und bürokratisch. Außerdem ist die gesonderte Zertifizierung mit drei verschiedenen Auszeichnungen, die sich nach dem geldwerten Anteil der genutzten Bio-Zutaten richten, für Verbraucher nicht nachvollziehbar und somit für Restaurants und Kantinen wenig erstrebenswert. Es braucht also weitere Ansätze, um das Ziel 2030 noch realistisch anvisieren zu können. In den Gremien des Niedersächsischen Weges gilt es daher mögliche Chancen zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten zu identifizieren und zu nutzen. Darüber hinaus sollen die Stärkung und der Ausbau der Ökomodellregionen sowie die Förderungen von Öko-Versuchsanstellungen zentrale Themen sein.

Das Konsumverhalten der Verbraucher lässt sich nur schwer steuern. Es braucht also weitere Ansätze, um das Ziel von zehn Prozent Ökolandbau bis 2025 in Niedersachsen zu erreichen.

Artikel von

Dr. Tom-Pascal Pielhop
Referent für pflanzliche Erzeugnisse und Ökolandbau

Erneuerbare Energien sind von Bedeutung für Klimaschutz und Versorgungssicherheit

Die Landwirtschaft sieht sich als wesentlicher Akteur in der Energiewende. In den Bereichen Bioenergie, Windkraft und Photovoltaik hat sie ordentlich vorgelegt. Allerdings: Bei der Biomasse bestehen derzeit kaum noch Perspektiven, Anlagen über den Förderzeitraum des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) weiterzubetreiben.

Alexander von Hammerstein

Vorsitzender Ausschuss Erneuerbare Energien

„Im Bereich Photovoltaik sieht das Landvolk Niedersachsen durchaus Chancen. Es müssen den Landwirten allerdings mehrere Risiken genommen werden. Gehen ihnen dringend benötigte Flächen verloren, ist das zu vermeiden.“

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Im Bereich Wind sieht das Landvolk Niedersachsen in der Bürgerbeteiligung Perspektiven für mehr Akzeptanz. Es gibt Bestrebungen auf Kreisebene, entsprechende Projekte zu initiieren.

Das liegt an dem Förderrahmen, der gestiegene Rohstoffkosten nicht ausgleicht. Auch sind die Ausschreibungsvolumina für eine über zehn Jahre verlängerte Förderung zu niedrig, so dass viele Biogasanlagenbetreiber nicht zum Zuge kommen.

OHNE UNTERSTÜTZUNGEN STEHT EIN GROSSTEIL DER BIOGASANLAGEN VOR DEM AUS

Bei den verpflichtenden Wärmeplanungen wollen viele Kommunen bestehende Wärmenetze, die Biogaswärme aufnehmen, in ihren Planungen berücksichtigen. Dazu bräuchte es aber auch einer weiteren auskömmlichen Förderung der Stromerzeugung. In der Diskussion um die Spitzenlastkraftwerke werden die Biomassekraftwerke bislang nicht berücksichtigt, obwohl sie gerade dann Energie bereitstellen können, wenn Wind und Sonne ausfallen. Daher erwartet das Landvolk Niedersachsen viel von dem Biomassepaket, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angekündigt hat. Ohne entsprechende Unterstützungen steht ein Großteil der Biogasanlagen in den kommenden Jahren vor dem Aus. Das muss unbedingt verhindert werden.

NEGATIVE STROMPREISE STELLEN EIN GROSSES WIRTSCHAFTLICHES RISIKO DAR

Im Bereich Photovoltaik (PV) sieht das Landvolk Niedersachsen durchaus Chancen. Es müssen den Landwirten allerdings mehrere Risiken genommen werden. Wenn PV-Freiflächenanlagen gebaut werden, müssen bei der Aufstellung der Bebauungspläne die Interessen der betroffenen Betriebe berücksichtigt werden. Gehen ihnen dringend benötigte Flächen verloren, ist das zu vermeiden. Es ist auch sicher zu stellen, dass nach Ende der PV-Nutzung eine landwirtschaftliche Fläche trotz entstandener Biotope wieder vollumfänglich bewirtschaftet werden kann. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, indem er eine „Rückkehrklausel“ einführt. Dieses fordert das Landvolk Niedersachsen seit Jahren, man scheut aber offensichtlich den Konflikt mit dem Naturschutz. Schließlich ist auch das Problem negativer Strompreise zu lösen. Für neue Anlagen wird es zu Zeiten negativer Strompreise keine Förderung mehr geben. Das stellt für investitionswillige Landwirte ein großes wirtschaftliches Risiko dar. Hier erwartet das Landvolk Niedersachsen von der Politik Lösungen, die Investitionswilligen Chancen bieten.

AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN AN NETZ- UND SPEICHERAUSBAU KOPPELN

Im Bereich Wind sieht das Landvolk Niedersachsen in der Bürgerbeteiligung Perspektiven für mehr Akzeptanz. Es gibt Bestrebungen auf Kreisebene, entsprechende Projekte zu initiieren. Insgesamt muss festgestellt werden, dass der Ausbau von Erneuerbare Energien-Anlagen nicht losgelöst vom Netz- und Speicherausbau betrieben werden darf. Dann wäre auch das Problem negativer Strompreise gelöst.

Artikel von

Harald Wedemeyer
Rechtsreferent und Referent für Erneuerbare Energien