Rechtliche Herausforderungen und Weichenstellungen für Landwirtschaft und Energiewende

Das Rechtsreferat befasste sich im Berichtsjahr mit zentralen rechtlichen Entwicklungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Tierhaltung, Düngerecht und Wettbewerbsrecht. Schwerpunkte lagen auf der EEG-Reform mit dem Biomasse- und Solarpaket, den beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren der EU-Kommission sowie bau- und genehmigungsrechtlichen Fragen in der Tierhaltung. Begleitend fanden zahlreiche Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen zu aktuellen Rechts- und Genehmigungsthemen statt.

Es soll exemplarisch auf einige Themen, die das Rechtsreferat beschäftigt haben, eingegangen werden. Im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stand insbesondere das Biomassepaket im Mittelpunkt. Nachdem viele Biogasanlagen keine Anschlussförderung erhalten hatten, da die im EEG geregelten Ausschreibungsvolumina zu gering bemessen waren, folgte der Gesetzgeber im Februar der Forderung des Berufsstandes, die gesetzlichen Ausschreibungsmengen deutlich zu erhöhen. Um sicherzustellen, dass der erzeugte Strom auch bedarfsgerecht dem Markt und dem Stromnetz zur Verfügung gestellt wird (Systemintegration), sieht das EEG nunmehr vor, den Förderzeitraum auf ein bestimmtes Zeitkontingent (Betriebsviertelstunden) zu beschränken. Dies wird flankiert mit einer hohen Flexibilitätsförderung, die die Finanzierung der notwendigen „Überbauung“ der Stromerzeugungskapazitäten (BHKW) sicherstellen soll. Da der gewählte Förderansatz mit hohen Investitionskosten bei einem überschaubaren Umsatz verbunden ist, stieß das Biomassepaket in der Praxis nicht nur auf Gegenliebe. Allerdings ist der Ansatz der Flexibilisierung bei der Stromerzeugung alternativlos. Überlegenswert ist in diesem Zusammenhang, die Flexibilisierung nicht auf (Biogas-)Anlagenebene durchzuführen, sondern die Stromerzeugung über ein Rohbiogasnetz auf einen BHKW-Standort zu konzentrieren.

Entwicklungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Die dringend benötigten Ausschreibungsvolumina konnten zum 1. April 2025 nicht genutzt werden, da die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erst am 18. September 2025 – kurz vor dem Oktober-Ausschreibungstermin – erteilt hat. Nun muss darauf gedrängt werden, noch einen zusätzlichen Ausschreibungstermin mit entsprechender Ausschreibungsmenge zu erhalten. Mit der Flexibilisierung sind darüber hinaus baugenehmigungsrechtliche und netzanschlussrechtliche Barrieren zu überwinden, die das Rechtsreferat auch in der Beratung fordern werden.

Das im Mai 2024 beschlossene „Solarpaket 1“ konnte bislang nicht in Kraft treten, da die EU-Kommission bislang keine beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat. Hintergrund ist, dass das EEG seit 2023 nicht mehr über eine Umlage, sondern über den Bundeshaushalt finanziert wird und damit den Vorgaben des europäischen Beihilferechts unterliegt. Grund für die fehlende Genehmigung ist die bislang nicht umgesetzte Einführung des EU-rechtlich verankerten „claw back“-Mechanismus, der eine Rückzahlung von Fördermitteln vorsieht, wenn der Umsatz einer Anlage ein bestimmtes Niveau überschreitet (Gewinnabschöpfung). Es besteht nun Hoffnung, dass die Inhalte des Solarpakets in die für das vierte Quartal 2025 angekündigte EEG-Novelle aufgenommen werden.

Die Einführung des claw-back-Mechanismus in das EEG ist nach EU-Recht bis Ende 2026 zwingend vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund wird eine grundlegende Reform des Förderregimes und somit auch des EEG erforderlich sein, die vor allem die Systemintegration erneuerbarer Energieanlagen in den Strommarkt und in die Stromnetze sicherstellen soll. In diesem Zusammenhang werden unterschiedliche Fördermodelle diskutiert. Landvolkseitig wurde – bezogen auf die Biomasse – unmittelbar an den Überlegungen des Hauptstadtbüros Bioenergie mitgearbeitet. Bei der Biomasse kommen dabei insbesondere kapazitätsorientierte Fördermechanismen in Betracht. Der EEG-Referentenentwurf wird voraussichtlich im Oktober/November 2025 vorgelegt.

Bau- und Genehmigungsrecht in der Tierhaltung

Im Bereich Bau- und Genehmigungsrecht – Tierhaltung stehen rechtlich nicht nachvollziehbare gerichtliche Entscheidungen, ungeeignete rechtliche Regelungen und bürokratische Hemmnisse einer Modernisierung der Ställe, einem Mehr an Tierschutz und einer Anpassung an aktuelle Märkte entgegen. Das OVG Niedersachsen geht in einer Entscheidung vom 23. Juni 2025 bei der Privilegierung von landwirtschaftlichen Stallbauvorhaben nunmehr von einem weiten Betriebsbegriff aus. Soll ein Stall, der überwiegend auf eigener Futtergrundlage betrieben wird, zu Tierwohlzwecken umgebaut werden, müssen nach Auffassung des Gerichts auch im Betrieb errichtete „gewerbliche“ Tierhaltungsanlagen (die ohne Futterflächennachweis genehmigt wurden) bei der Futterflächenberechnung berücksichtigt werden. Damit sind tierwohlorientierte Stallumbauten in den meisten Fällen ausgeschlossen, da die vorhandenen Futterflächen in der Regel nicht ausreichen. Gegen das Urteil wurde die – vom OVG zugelassene – Revision erhoben, die unter anderem vom Landvolk Niedersachsen finanziell unterstützt wird.

Landvolkseitig werden Erleichterungen und Beschleunigungen für die Genehmigung von Modernisierungsmaßnahmen in der Tierhaltung angestrebt. Damit soll der Bestand landwirtschaftlicher Betriebe, aber auch von Unternehmen im vor- und nachgelagerten Bereich abgesichert werden. Ebenso werden genehmigungsrechtliche Verbesserungen auf Bundesebene angestrebt.

Weitere rechtliche Themen und Aktivitäten des Rechtsreferats

Im Düngerecht hat das Niedersächsische OVG mit seiner Entscheidung vom 28. Januar 2025 die Niedersächsische Landesdüngeverordnung (LDüV) hinsichtlich der roten Gebiete für rechtswidrig erklärt. In dem Revisionsverfahren wird das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich im Jahr 2026 abschließend über die Rechtmäßigkeit der LDüV entscheiden.

Im Wettbewerbsrecht haben die der Klägergemeinschaft der Bäuerlichen Geschädigtengemeinschaft (BGG) zu besonderen Konditionen beigetretenen Landvolkmitglieder teilweise das ihnen unterbreitete Kaufangebot angenommen. Im Übrigen werden die Klagen im Jahr 2025 erhoben.

In der Sitzung des Ausschusses für regenerative Energien am 13. Mai 2025 wurden sämtliche Beschlussempfehlungen vom Vorstand angenommen. Der Vorstand lehnt die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Deckelung von Nutzungsentgelten in Windenergieflächenverträgen entschieden ab und fordert eine Anhebung des im EEG geregelten Maisdeckels auf 50 Prozent. Weiterhin wird die Aufnahme einer Privilegierung von Stromspeichern auf im Außenbereich gelegenen Standorten landwirtschaftlicher Hofstellen, Betriebsstätten und Biogasanlagen bis zu einer Kapazität von 10 MWh in das Baugesetzbuch (BauGB) gefordert. Zudem verlangt der Vorstand, für HGÜ-Trassen den Freileitungsvorrang im Energiewirtschaftsrecht zu verankern und das niedersächsische „Erdkabeldogma“ aufzugeben. Ebenso soll die Privilegierungsregelung des § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB in den kommunalen Planungsvorbehalt nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB aufgenommen werden. Schließlich fordert der Vorstand, im Bundesnaturschutzgesetz klarzustellen, dass nach Rückbau einer PV-Freiflächenanlage auf der Fläche die ursprünglich ausgeübte landwirtschaftliche Nutzung uneingeschränkt wieder aufgenommen werden darf.

Das Rechtsreferat führte darüber hinaus verschiedene Veranstaltungen durch. Dazu zählten die Agri-PV-Info-Tagung am 23. November 2024 mit 250 zahlenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern, zwei Sitzungen der AG Baurecht mit einem Informationsaustausch zu genehmigungsrechtlichen Fragen sowie zwei Online-Infoveranstaltungen im Anschluss an das Mediationsforum Anfang September 2024 in Kassel. Für 2026 wird erneut ein Mediationsforum in Kassel angestrebt. In Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband werden zudem weitere Landvolkmitarbeiterinnen zu Mediatorinnen ausgebildet.

Artikel von

Harald Wedemeyer
Rechtsreferent

Zwei aktuelle Themen im Fokus: Streit beim Agrarstrukturgesetz und Einigung mit Amprion bei Höchstspannungserdkabel

Das Gesetzgebungsverfahren zum niedersächsischen Agrarstrukturgesetz ist im September gestartet. Das Landvolk Niedersachsen begleitet den Prozess intensiv, sieht jedoch erheblichen Korrekturbedarf. Besonders im Landpacht- und Grundstücksverkehrsrecht warnt der Verband vor praxisfernen Regelungen, die bäuerliche Familienbetriebe gefährden könnten. Nach langen Verhandlungen haben die Bauernverbände zudem mit dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion eine Musterrahmenvereinbarung für mehrere Höchstspannungserdkabelprojekte erzielt. Die Vereinbarung soll Akzeptanz schaffen und faire Regelungen für die betroffenen Landwirte sichern.

Seit mehr als anderthalb Jahren ist die Thematik rund um ein neues Gesetz zur Sicherung und Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (kurz: Agrarstrukturgesetz) ein wichtiger und zeitintensiver Arbeitsbereich im Landvolk-Rechtsreferat.

Landvolk bringt sich frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess ein

Bereits im Februar 2024 war das Landvolk Niedersachsen mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft zur Agrarstruktur unter der Leitung des Landvolk-Vizepräsidenten Frank Kohlenberg und unter Beteiligung je eines Vertreters der Landvolk-Bezirksverbände, vor die Welle eines sich damals abzeichnenden Referentenentwurfs gekommen. Schließlich begann die Verbandsbeteiligung Ende August 2024 zum Referentenentwurf des niedersächsischen Agrarstrukturgesetzes, zu welchem das Landvolk Niedersachsen eine fundierte und detaillierte Stellungnahme in der gesetzten Frist Anfang Oktober 2024 abgegeben hat.

Im Anschluss hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) ein halbes Jahr benötigt, um am 24. April 2025 ein Verbändegespräch mit allen Verbänden, welche eine Stellungnahme zum Referentenwurf abgegeben haben, einzuberufen. Im Vorfeld dieses Verbändegesprächs im Landwirtschaftsministerium hat das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit der Niedersächsischen Landjugend, dem Niedersächsischen Landfrauenverband Hannover, den Junglandwirten Niedersachsen, dem Waldbesitzerverband Niedersachsen, den Familienbetrieben Land&Forst und unter Einbezug der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einen Austausch zur guten Vorbereitung des Gesprächs durchgeführt. 

Schließlich hat am 26. August 2025 das niedersächsische Kabinett den Gesetzentwurf des Agrarstrukturgesetzes beschlossen, welcher am 10. September 2025 in der ersten Beratung im Landtag behandelt wurde und im Nachgang an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen worden ist. Das Landvolk Niedersachsen wird das weitere Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten und seine Positionen und Forderungen mit Nachdruck einbringen.

Kritik an praxisfernen Regelungen im Landpachtverkehrsrecht

Inhaltlich sieht das Landvolk Niedersachsen im derzeitigen Agrarstrukturgesetzentwurf weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf. Zwar sei der politische Wille, bäuerliche Strukturen zu stärken, im Gesetzentwurf erkennbar – die Umsetzung aber gehe in einigen Regelungsbereichen in eine völlig falsche Richtung. „Wir Landwirte haben uns das nicht ausgesucht, sondern bekommen erneut sehr kritische Punkte aufgedrückt“, kritisiert Landvolk-Vizepräsident Frank Kohlenberg den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Positiv sei lediglich, dass einzelne Anmerkungen aus der Verbandsbeteiligung berücksichtigt wurden. „Doch aktuell ist es für Niedersachsens Landwirte ein Agrarstrukturverschlimmerungsgesetz“, fasst Kohlenberg zusammen. 

Besonders im Landpachtverkehrsrecht sieht das Landvolk Niedersachsen massive Probleme. Der Ansatz für den Beanstandungsgrund der nachteiligen Flächenanhäufung, das Vierfache des niedersächsischen Durchschnittsbetriebs (292 ha) anzusetzen, sowie die Regelung zur Bestimmung der durchschnittlichen Pachtpreishöhe hinsichtlich der Preismissbrauchsregelung seien praxisfern und abzulehnen. „Die Regelungen könnten die Pachtpreise weiter in die Höhe treiben, also einen gegenteiligen Effekt hervorrufen, die bäuerliche Betriebe kaum noch stemmen können. Stattdessen braucht es eine realitätsgerechte Bewertung, die die Wirtschaftlichkeit von Familienbetrieben nicht gefährdet“, fordert Kohlenberg.

Gefahr zusätzlicher Bürokratie und steigender Flächenkonkurrenz

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Geschäfte im Grundstücksverkehrsrecht, bei denen die Genehmigung zu erteilen ist. Dort sollen zukünftig für eine Naturschutzmaßnahme neben anerkannten Naturschutzvereinigungen und kommunalen Körperschaften auch andere Naturschutzträger privilegiert werden. Für das Landvolk ist dies „nicht akzeptabel“, da wertvolle Flächen so dem Nahrungsmittelanbau entzogen werden könnten. „Das führt zu weiterer Flächenverknappung und erhöht den Druck auf unsere Betriebe enorm“, sagt Kohlenberg. Auch zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten für öffentlich-rechtliche Körperschaften hinsichtlich Hochwasser- oder Küstenschutzmaßnahmen würden die Flächenkonkurrenz verschärfen.

Zudem warnt das Landvolk Niedersachsen in Ansehung der Vielzahl der Neuregelungen im Bereich der Versagungs- und Beanstandungsgründe sowie der neuen Regelungen zu Anteilskäufen, sogenannten „share-deals“, vor einem Bürokratie-Monster. Schon jetzt seien die Grundstücksverkehrsausschüsse stark belastet. Durch die neuen Regelungen drohe eine Überforderung – samt steigender Kosten für Landkreise und Landwirtschaftskammer. 

Intensive Verhandlungen mit Amprion erfolgreich abgeschlossen

Nach 16-monatigen intensiven Verhandlungen mit dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion wird am 13. Oktober im Zuge einer feierlichen Veranstaltung die symbolische Vertragsunterzeichnung zwischen Amprion und den beteiligten Bauernverbänden im Dreiländereck Bad Karlshafen stattfinden. Diese „Über-Rahmenregelung“ stellt eine Musterrahmenvereinbarung für fünf in Planung befindliche Erdkabelvorhaben der Amprion dar. Diese Vorhaben sind unter den Kurzbezeichnungen Rhein-Main-Link, Korridor B, BalWin 1+2 sowie Wind-Ader-West bekannt und sollen nach dem Willen des Gesetzgebers alle als Höchstspannungserdkabelleitungen gebaut werden.

Empfehlung zum Abschluss der Vereinbarung für betroffene Betriebe

Auf Seiten der Bauernverbände hat das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, dem Rheinischen Landwirtschaftsverband und dem Hessischen Bauernverband die Verhandlungen bestritten. Allein in Niedersachsen werden von den genannten Erdkabelvorhaben 27 Landvolk-Kreisverbände direkt betroffen sein, weshalb im Vorfeld der Verhandlungen ein schlagkräftiges Verhandlungsteam bestehend aus kompetenten und versierten Kolleginnen und Kollegen aus den betroffenen Kreis- und Landesbauernverbänden zusammengestellt wurde. 

Auch bei dieser Rahmenvereinbarung wird keines der Mitglieder verpflichtet, die Vereinbarung abzuschließen, jedoch empfehlen wir den Abschluss der aus Sicht der Experten guten, Akzeptanz schaffenden und fundierten Regelungsinhalte und Konditionen der „Über-Rahmenregelung“.

„Wir sehen erheblichen Korrekturbedarf an dem Gesetzentwurf. Hier wurde ein weiteres Bürokratiemonster geschaffen“, sagt Landvolk-Vizepräsident Frank Kohlenberg, der die verbandsinterne Arbeitsgruppe zum Agrarstrukturgesetz geleitet und mit Fachleuten die „Knackpunkte“ dezidiert herausgearbeitet hat.

Artikel von

Rüdiger Heuer
Rechtsreferent

Oberverwaltungsgericht: Rote Gebiete in Niedersachsen sind rechtswidrig

Im Berichtsjahr standen für das Landvolk Niedersachsen zentrale agrarpolitische Themen im Fokus. Dazu zählen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu den „roten Gebieten“, der weitere Umgang mit der Düngeverordnung, die Perspektiven für die Milchviehhaltung auf Moorstandorten, Fragen des Wassermanagements sowie aktuelle Herausforderungen mit Wölfen, Bibern und Gänsen im Naturschutz.

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Dr. Karsten Padeken

Vorsitzender Ausschuss Grünland

„Wir setzen uns für den Wiesenvogelschutz ein, aber aktuell ist es noch nicht praktikabel. Es hapert am Küken- und Gelegeschutz, an der Nestersuche und an einer Ackermaßnahme. Beim Wiesenbrüterschutz hat Freiwilligkeit und Kooperation für das Landvolk oberste Priorität. Gleichzeitig muss er als Leistung anerkannt und dementsprechend honoriert werden.“ 

Nachdem der Berufsstand in den vergangenen Jahren immer wieder die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Förderung der Grundwasserneubildung in den Wintermonaten betont hat, soll dafür schon bald ein verhältnismäßig gut ausgestattetes Förderprogramm vom Land angeboten werden.

Ein Highlight des Jahres war für den Verband Ende Januar die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (OVG) zur Landesdüngeverordnung. Dieses entschied, dass bei der Abgrenzung der „roten Gebiete“ in Niedersachsen mit dem so genannten „IDW-Verfahren“ verbindliche Vorgaben der Düngeverordnung durch die Landesregierung nicht eingehalten wurden. Zudem bezweifelt das Gericht, dass derzeit eine ausreichende Rechtsgrundlage im Bundesrecht für die „Landesdüngeverordnungen“ der Bundesländer beziehungsweise die Abgrenzungen der roten Gebiete in den Länderverordnungen besteht. 

Die Landesregierung hat diesen Richterspruch jedoch nicht akzeptiert und Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig eingereicht. Die aktuelle Verordnung und die damit verbundenen Abgrenzungen bleiben bis zu dessen Entscheidung, die sich noch über viele Monate hinziehen kann, voraussichtlich unverändert. Es ist aber dennoch ein großer Erfolg des Landvolks, weil die jahrelang erhobene und durch umfangreiche Gutachten unterfütterte Kritik an den „roten Gebieten“ jetzt auch durch das OVG unterstützt wird. Das Gericht hat aber jetzt alle weiteren „Musterklagen“, die von den Landvolkkreisverbänden unterstützt werden, bis zur Entscheidung des BVerwG zurückgestellt. Davon ausgenommen ist eine von den betroffenen Kreisverbänden unterstützte Anfechtung eines „eutrophierten“ Gebiets, dort wird eine Entscheidung im Frühjahr 2026 erwartet. 

Wie geht es weiter? 

Das Landvolk setzt sich weiterhin auf allen Ebenen dafür ein, den Betrieben in den „roten“ und „gelben“ Gebieten praxistaugliche Erleichterungen zu verschaffen. Dort vermisst der Verband trotz vieler Gespräche die notwendige tatkräftige Unterstützung von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Auf Bundesebene war die Initiative des Berufsstandes zur Abschaffung des Bürokratiemonsters „Stoffstrombilanz“ aber auch erst erfolgreich mit dem Rauswurf der Grünen aus der Regierung nach der vorgezogenen Bundestagswahl. Dieser Schritt des neuen Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer reicht für den Verband aber keinesfalls aus, auch wenn allein für Niedersachsen rechnerisch damit Bürokratiekosten von mehreren Millionen Euro auf den Betrieben eingespart werden. 

Jetzt muss im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) zügig daran gearbeitet werden, dass die Düngeverordnung angepasst wird, um nachweislich gewässerschonend wirtschaftenden Betrieben in den roten und gelben Gebieten von überzogenen Auflagen zu befreien. Das Landvolk Niedersachsen hat begonnen, die Grundzüge für solche Ausnahmeregelungen zu diskutieren. Für die kommenden Monate ist eine bundesweite Verständigung im Deutschen Bauernverband auf eine einheitliche Lösung das wichtigste Ziel als notwendiger Meilenstein für eine Änderung der Düngeverordnung. In Niedersachsen gehört jetzt endlich die Vorgabe eines so genannten „Verwertungskonzepts“ gestrichen, das über die Niedersächsische Bauordnung für Betriebe mit Anfall von eigenem Wirtschaftsdünger bei jeder baulichen Maßnahme neu gefordert wird. Mit den umfangreichen Meldepflichten über „ENNI“ ist diese Vorgabe unnötig und überholt. 

Weiter keine Perspektiven für Alternativen zur Milchviehhaltung auf Moorstandorten

Trotz des inzwischen jahrelangen Drängens des Landvolks, dass die Landespolitik sich zu realistischen, konkreten Zielen beim Umgang mit entwässerten Moorböden bekennt, besteht weiterhin eher ein „Mantel des Schweigens“ zum Beispiel darüber, welches Handwerkzeug und insbesondere welche Landesmittel den neu geschaffenen Strukturen in der Agrarverwaltung für den Bereich Klimaschutz und dort insbesondere für operative Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen von entwässerten Moorböden zur Verfügung gestellt werden. Eine zentrale Anlaufstelle soll das Koordinierungszentrum Moorbodenschutz (KoMoor) werden, das zum 1. April 2025 seine Arbeit aufgenommen hat und als Stabsstelle beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg angesiedelt ist.

Offenbar erwartet die Landesregierung noch immer vor allem eine Mittelbereitstellung durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundes. Tatsächlich wird dieses Programm für die praktische Landwirtschaft seit Jahren angepriesen, aber bisher gab es daraus kaum nutzbare Förderprogramme für die landwirtschaftliche Praxis. Auf der Auftaktveranstaltung zu KoMoor war daher bereits von wissenschaftlicher Seite zu hören, dass die im Bereich Moorschutz gesteckten Ziele von Bund und Ländern für 2030 nicht mehr realistisch erreichbar sind. Von der Initiative „toMOORow war in der Frühjahrssitzung der „AG Moorbauern“ des Landvolk Niedersachsen zu hören, dass größere Absatzmöglichkeiten für Aufwüchse vernässter Grünlandflächen zwecks stofflicher Verwertung erst in einigen Jahren erwartet werden können und diese Nachfrage dann auch über Importe bedient werden könnte. Die Initiative konzentriert sich auf Basis einer so genannten „Allianz“ von größeren Wirtschaftsunternehmen aus unterschiedlichen Bereichen mit Akteuren des Natur-, Klima- und Moorschutzes auf die Entwicklung von Produkten aus nicht landwirtschaftlich verwertbarer Biomasse wiedervernässter Moorböden. 

Für die bisher von der intensiven Milchviehhaltung dominierten Moorregionen Nordwestdeutschlands mit ihrer hohen Wertschöpfung und vielen Beschäftigten auf den Höfen und im vor- und nachgelagerten Bereich droht mit überzogenen Zielen beim Moorbodenschutz aber danach weiter ein wirtschaftlicher Niedergang. Das Landvolk fordert daher, die Anhebung von Wasserständen zum Klimaschutz auf ein Maß zu beschränken, bei der eine wirtschaftliche Nutzung der Moorflächen zur Grundfuttergewinnung weiter möglich ist.

Es bewegt sich etwas – Wasserressourcen besser managen

Fast erstaunlich ist der jüngste Sinneswandel in der Landesregierung bezüglich der Förderung der Klimafolgenanpassung im Ackerbau, dort insbesondere bei der finanziellen Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Bereitstellung von Wasser für die Feldberegnung. Nachdem der Berufsstand in den vergangenen Jahren immer wieder die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Förderung der Grundwasserneubildung in den Wintermonaten, aber auch in Form der oberirdischen Speicherung betont hat, soll dafür schon bald ein verhältnismäßig gut ausgestattetes Förderprogramm vom Land angeboten werden. 

Insgesamt ist aber vieles noch „nebulös“, wie sich zum Beispiel beim Wassermanagement aus einem „Masterplan Wasser Niedersachsen“, dessen Grundzüge in diversen Veranstaltungen des Umweltministeriums im Laufe des Jahres dargestellt und diskutiert werden konnte, die unbestritten notwendigen Klimafolgenanpassungen in der breiten Bevölkerung und der Wirtschaft möglichst unbürokratisch umsetzen lassen.

Naturschutz: Wolf, Biber, Gänse und der Niedersächsische Weg

Im Bereich Naturschutz dominierten die geschützten Problemtiere Wolf, Biber und Gänse sowie die Umsetzung des Niedersächsischen Wegs weiterhin die Arbeit im Umweltreferat. Die intensive Arbeit zum Wolf hat das Umweltreferat auch 2025 im Dialogforum Wolf fortgesetzt. Nachdem am Jahresanfang die Aushandlung mit der Landesverwaltung zu den Bedingungen der neuen Richtlinie Wolf und der neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke in Niedersachsen (SchaNa) im Vordergrund der Arbeit stand, war in der zweiten Jahreshälfte die Diskussion um das aktive Bestandsmanagement ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit. Bei der Richtlinie Wolf konnte das Landvolk einige Verbesserungen gegenüber der alten, Ende 2024 ausgelaufenen Richtlinie erreichen. Die neue Richtlinie SchaNa entschädigt Schaf- und Ziegenhalter erstmalig für die laufenden Kosten und den zusätzlichen Arbeitsaufwand. Das Landvolk Niedersachsen fordert weiterhin, dass auch Pferde- und Rinderhalter für den zusätzlichen Arbeitsaufwand durch Herdenschutz entschädigt werden.

Ein großer Erfolg ist die Meldung des günstigen Erhaltungszustands für die atlantische Population des Wolfs an die EU sowie die Herabsetzung des Schutzstatus Wolfs in der Berner Konvention und auf der europäischen Ebene. Aktuell diskutiert das Haupt- und Ehrenamt im Landvolk intensiv im Dialogforum Wolf, wie eine Bestandsregulierung des Wolfs in Niedersachsen am sinnvollsten umgesetzt werden kann.

Der Biber – Schadensmanagement und Billigkeitsleistungen

Intensiv hat sich das Landvolk auch in den „Runden Tisch Bibermanagement“ des Niedersächsischen Umweltministeriums eingebracht und immer wieder Billigkeitsleistungen und gezielte Vertragsnaturschutzangebote für Landwirte mit Biberschäden gefordert. Aktuell werden diese vom Niedersächsischen Umweltministerium geprüft. Das Landvolk hat erreicht, dass die Landesverwaltung die durch Biber verursachten Schäden ab nächstes Jahr systematisch erfasst. Ein erster Schritt in Richtung Schadensausgleich für die Landwirtschaft. 

Gänsefraß – Ausgleich und internationale Zusammenarbeit

Auch das Thema Gänsefraß war erneut ein Arbeitsschwerpunkt im Umweltreferat. Auf internationaler Ebene beschäftigt sich die Agricultural Task Force des African-Eurasian Migratory Waterbird Agreement (AEWA) mit den Möglichkeiten für transnationales Gänsemanagement. Die Arbeitsgruppe Gänsefraß und das Umweltreferat arbeiten gemeinsam an Verbesserungen bei dem Ausgleich für Gänsefraßschäden.

Der Niedersächsische Weg – Umsetzung und offene Fragen

Der Niedersächsische Weg ist 2025 ebenfalls weiter umgesetzt worden, der Erweiterte Erschwernisausgleich (EEA) wurde im August 2025 endlich rechtlich verbindlich in einer neuen Verordnung festgelegt, die Auszahlungen, auch rückwirkend für 2021, 2022, 2023 und 2024 sollen zeitnah erfolgen. Jedoch stockt in vielen anderen Bereichen aktuell die Umsetzung des Niedersächsischen Wegs, beispielsweise ist der Wiesenbrüterschutz aktuell noch nicht praktikabel umgesetzt, daher verhandeln die Naturschutzverbände, das Niedersächsische Umweltministerium und das Landvolk Niedersachsen aktuell über mögliche Änderungen und Verbesserungen beim Wiesenbrüterschutz. Auch im Projekt MoNaKo (Modellhafte Erprobung von Naturschutz-Kooperativen in verschiedenen Agrarlandschaften Deutschlands nach dem niederländischen Ansatz) sollen Verbesserungen für den Wiesenbrüterschutz erreicht werden: gemeinsam mit der Stiftung Kulturlandpflege testet das Landvolk Niedersachsen modellhaft die Möglichkeiten und Grenzen von Kooperativen Naturschutz in Ostfriesland.

Die Wegrandinitiative, eine weitere gemeinsame Initiative der Stiftung Kulturlandpflege und des Landvolks hat mit der Saatgutaktion 2025 einen praktischen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Niedersächsischen Wegs geleistet: 25 Saatgutpakete mit Regiosaatgut hat die Wegrandinitiative für Interessierte kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Auf europäischer Ebene ist im August 2024 die Wiederherstellungsverordnung (Englisch: Nature Restoration Law) in Kraft getreten. Diese könnte neue Herausforderungen für die Landwirtschaft in Niedersachsen bedeuten. Bisher lehnt das Niedersächsische Umweltministerium eine Beteiligung der Landwirtschaft bei der Umsetzung in Niedersachsen ab. Das Landvolk Niedersachsen setzt sich dafür ein, keine neue Bürokratie zur Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung zu schaffen, sondern alle verfügbaren Mittel auf die Umsetzung des Niedersächsischen Wegs zu konzentrieren, der besser geeignet ist, vor Ort Ziele des Naturschutzes zu erreichen.

Artikel von

Hartmut Schlepps
Umweltreferent

Dr. Nataly Jürges
Umweltreferentin

Mission Datenschutz: Digitalisierung und Wahrung der Betroffenenrechte

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-KI-Verordnung stehen Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen: Sie müssen Beschäftigte im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) schulen, gleichzeitig aber steigende Datenschutzanforderungen erfüllen. Während KI-Anwendungen Chancen zur Entlastung bieten, verschärfen sich durch ihren Missbrauch im Cybercrime die Risiken. Zunehmende Cyberangriffe, neue Betrugsmaschen und eine wachsende Zahl an Datenschutzverletzungen verdeutlichen: Digitalisierung und Datenschutz müssen enger zusammengedacht werden – und brauchen klare Strategien, rechtliche Prüfung und praktische Sensibilisierung.

Mit Einführung der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 sind am 2. Februar 2025 Kapitel 1 und 2 der KI-Verordnung in Kraft getreten: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten KI-Kompetenzen zu vermitteln, unabhängig von Umsatzstärke und Anzahl der Beschäftigten. Künstliche Intelligenz soll sachkundig eingesetzt, Chancen und Risiken sollen vermittelt werden.

Neue Pflichten durch die KI-Verordnung

Sogenannte Bias können ein Risiko darstellen. Diese „Fehlerteufel“ sind Verzerrungen, die das Verhalten von KI-Systemen negativ beeinflussen können. Kompetenzschulungen tragen zur Sensibilisierung der Nutzer einer KI-Anwendung bei. Bias sollten bei der Bewertung des Outputs einer KI jederzeit bedacht werden. Offene Fragestellungen zu KI und Datenschutz bestehen in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen und sensiblen Daten, Trainingsdaten und deren Nutzung sowie die Wahrung der Betroffenenrechte. Derzeit fehlt es an Erfahrungssätzen und Rechtsprechung.

Das Landesamt für Datenschutz Niedersachsen stellt eine weitere Zunahme der Beschwerden und einen kontinuierlichen Anstieg der gemeldeten Datenschutzverletzungen fest (2024 und 1. Halbjahr 2025). Dies wird auf eine zunehmende Digitalisierung vieler Lebensbereiche und die höhere Wahrscheinlichkeit, von einer Datenpanne oder unberechtigten Verarbeitung betroffen zu sein, zurückgeführt. Gleichzeitig steigt seit 2018 die Zahl der Cyberangriffe auf Unternehmen, öffentliche Stellen und Privatpersonen eklatant. Im „Erfolgsfall“ gehen diese mit Datenabflüssen und Datenschutzverletzungen einher.

Einsatz von KI in Unternehmen

Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat den Stand der KI-Nutzung in deutschen Unternehmen untersucht (IW-Report 33/2025 vom 04.07.2025). Demnach setzen ca. 28 Prozent der befragten Unternehmen bis 49 Beschäftigte kostenfreie KI-Tools ein. Als erworbene Dienstleistungen (AI-as-a-Service) nutzen KI lediglich 13 Prozent. Das meistgenannte Ziel: die Befreiung oder Erleichterung von Routinearbeiten. Viele Unternehmen planen zudem, KI im Bereich IT einzusetzen, um Bedrohungen zu erkennen und schneller darauf zu reagieren.

KI ergänzt zugleich das Repertoire cyberkrimineller Akteure (Cybercrime Bundeslagebild 2024). Seit Veröffentlichung des ersten ChatGPT-Modells im November 2023 entwickelten sich zahlreiche generative KI-Modelle. Diese erzeugen aus Trainingsdaten neue Inhalte und finden vor allem im Bereich Phishing und Ransomware Anwendung. Da KI-Modelle kontinuierlich weiterentwickelt werden, ist für 2025 und darüber hinaus mit einer Verschärfung KI-gestützter Straftaten zu rechnen. Cyberangriffe werden professioneller und erreichen durch Automatisierung eine höhere Verbreitung.

Datenschutzrechtliche Beratung als Schlüssel

Hier setzt die datenschutzrechtliche Beratung an – sowohl bei der Einführung neuer IT-Anwendungen als auch bei der zeitnahen Information über aktuelle Bedrohungslagen.

Bereits bei ersten Überlegungen zum Einsatz von IT- und KI-Tools bietet sich eine datenschutzrechtliche Prüfung durch die Datenschutzbeauftragte an. Im Fokus stehen:

  • die Verarbeitung personenbezogener und nicht-personenbezogener Daten,
  • die Prüfung vertraglicher Grundlagen,
  • die Wahrung der Betroffenenrechte (z. B. Recht auf Löschung).

Zentrale Fragen sind: Handelt es sich um ein geschlossenes oder offenes System? Werden Ein- und Ausgabedaten für das KI-Training genutzt? Für die Verwendung von Trainingsdaten bedarf es stets einer Rechtsgrundlage.

Digitalisierung und neue Betrugsmaschen

Die Digitalisierung verändert auch die alltägliche Kommunikation: E-Mails ersetzen zunehmend die Briefpost, öffentliche Aufträge werden über Online-Plattformen wie „tenders electronic daily“ abgewickelt. Im Fokus der Datenschutzberatung stehen dabei technische und organisatorische Maßnahmen wie Transportverschlüsselung, sichere Speicherung oder revisionssichere Aufbewahrung.

Seit 1. Januar 2025 gilt zudem eine neue Definition der elektronischen Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG): Nur strukturierte, elektronisch verarbeitbare Formate gelten als E-Rechnung. Cyberkriminelle nutzen diese Entwicklungen für neue Betrugsmaschen wie „Business-E-Mail-Compromise“. Dabei werden legitime Rechnungen nach Phishing-Angriffen manipuliert, indem Bankverbindungen ausgetauscht werden – mit dem Ziel, Zahlungen auf Konten der Täter umzuleiten.

Eine zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Prüfung der Rechtsgrundlagen für deren Weitergabe stehen im Zentrum der projektbezogenen Datenschutzberatung.

Häufig agieren mehrere Verantwortliche. Handlungsempfehlungen helfen, Transparenzpflichten zu erfüllen und Einwilligungen korrekt einzuholen. Auch bei der Entwicklung projektbezogener Webseiten mit Plugins und Social-Media-Buttons setzt die datenschutzrechtliche Beratung an.

Ausblick: Sicherheit durch Datenschutzmanagement

Für die Zukunft wird eine weitere Verschärfung KI-gestützter Straftaten erwartet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sieht Ransomware als größte Bedrohung für Wirtschaftsunternehmen. Mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, Auftragsverarbeitungsverträgen und einem aktiven Datenschutzmanagement können Verantwortliche die Risiken verringern. Regelmäßige Schulungen, Sicherheitsupdates und getestete Backups sind entscheidend, um den wachsenden Bedrohungen standzuhalten.

Digitalisierung in der Landwirtschaft: Mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen können Verantwortliche das Risiko verringern, Opfer von KI-gestützten Straftaten zu werden. Foto: landpixel

Artikel von

Maike Körlin
Referentin für Datenschutz in den Kreisverbänden

Fachwissen, Austausch, neue Impulse und der Blick über den Tellerrand

Die Rechtstage des Landvolks Niedersachsen haben sich zu einem festen Forum für Juristinnen, Juristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Agrarberaterinnen und Agrarberater entwickelt. Viermal im Jahr bieten sie nicht nur fachliche Fortbildung, sondern auch Austausch, praxisnahe Impulse und Einblicke in aktuelle Rechtsentwicklungen. Mit klaren Strukturen, einem breiten Themenspektrum und der begleitenden Rechtstagsklausur sind sie längst weit mehr als eine Pflichtveranstaltung – sie stärken den Verband, fördern Vernetzung und eröffnen den Blick über den Tellerrand.

Viermal im Jahr bieten die Rechtstage nicht nur fachliche Fortbildung, sondern auch Austausch, praxisnahe Impulse und Einblicke in aktuelle Rechtsentwicklungen.

Dabei hat sich in den vergangenen Jahren einiges verändert: Anfangs gab es zwar eine Tagesordnung, allerdings keine vorgegebenen Vortragszeiten – und das führte teils zu etwas Frust: Referentinnen oder Referenten vertieften sich derart in ihrem Vortrag, dass nachfolgende Beiträge gar nicht mehr gehalten werden konnten – sehr zum Bedauern der Vortragenden, die sich intensiv vorbereitet hatten. Abhilfe schaffte schließlich eine verbindliche Tagesordnung mit klaren Zeitvorgaben, an die sich alle halten müssen. Heute sorgt diese Regelung dafür, dass jede Stimme gehört wird und keine Mühen umsonst sind. Diese festen Strukturen wurden 2010 von Harald Wedemeyer und Jens Haarstrich eingeführt. Im selben Jahr erkannte die Rechtsanwaltskammer den Rechtstag als Fortbildung an – ein Meilenstein für alle Fachanwälte und Fachanwältinnen im Verband, denn nun können sie die Vortragsstunden des Rechtstages als Fortbildungsstunden nachweisen. 

Vom offenen Redefluss zur festen Tagesordnung

Organisiert werden die Rechtstage vom Rechtsreferat des Landesverbands, dessen „harter Kern“ seit 2024 aus vier festen Kräften besteht: Harald Wedemeyer, Rüdiger Heuer, Sandra Glitza und Silke Foget. Mit dem Einstieg von Silke Foget ging dann die Rechnung auf: Jede Juristin und jeder Jurist verantwortet und organisiert nun einen Rechtstag pro Jahr. Die übrige Leitung der Organisation, sowie die technische und organisatorische Leitung der Veranstaltungen übernimmt regelmäßig Maria Marquardt als Leiterin des Sekretariats des Rechtsreferats. Sie ist die „gute Seele“ der Veranstaltung und sorgt dafür, dass die Dozentinnen und Dozenten rechtzeitig die Themen einreichen, versendet Handouts und ohne sie wäre die Veranstaltung als hybride Veranstaltung nicht denkbar. Ergänzt wird dieses Quintett regelmäßig durch externe Fachleute oder Kolleginnen und Kollegen aus dem Landesverband oder aus den Kreisverbänden.

Auch inhaltlich bietet der Rechtstag Jahr für Jahr ein breites Spektrum – vom Arbeits- und Sozialrecht über Erb- und Höferecht bis hin zu Umwelt- und Energierecht. Hierbei achten die Juristen des Landesverbandes vor allem darauf, die Kolleginnen und Kollegen stets mit aktuellen Themen und rechtlichen Entwicklungen auf dem neuesten Stand zu halten.

Einige Höhepunkte der vergangenen Jahre verdienen besondere Erwähnung: Alexander Bay begeisterte mit einem praxisnahen Vortrag zum Familienrecht, Elfriede Werdermann, seit September 2025 in Altersteilzeit, verabschiedete sich mit einem bemerkenswerten Beitrag zur Hofübergabe. Aber auch Uwe Huljus verabschiedete sich auf einem Rechtstag mit einem Vortrag und brachte so manchen Teilnehmer herzlich zum Lachen, als er von seinen Erfahrungen aus 35 Jahren Landvolk erzählte. Hendrik Gelsmann-Kaspers, heute Geschäftsführer in Bad Bentheim und damit Nachfolger von Elfriede Werdermann, war immer wieder ein geschätzter Referent und schaffte es die Teilnehmenden mit „GLÖZ“-Vorträgen mitzureißen. Darüber hinaus brachte Maike Körlin das wichtige Thema Datenschutz ein. Fachliche Einblicke aus anderen Referaten lieferten Dr. Tom Pielhop zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Nora Lahmann zur Regulierung des Milchmarktes, Wiebke Scheer zu neuen Leitlinien zur Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest und Markus Kappmeyer zur beabsichtigten Anpassung der Einkaufsbedingungen von Schlachtvieh. Auch das Thema Steuern fehlte nicht: Cord Kiene hat hier die notwendige Expertise und unterstützte die Veranstaltung mit einem Vortrag zur Grundsteuer.

Die Mischung aus internen und externen Fachleuten macht den Reiz der Veranstaltung aus. So traten bereits Bernd von Garmissen und Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf. Landwirtschaftskammerdirektor von Garmissen berichtete von gesetzlichen Neuerungen betreffend die Arbeit der Landwirtschaftskammer und Vaupel ist immer eine feste Größe, wenn es darum geht aufzuzeigen, was landwirtschaftliche Fahrzeuge alles dürfen oder eben nicht dürfen. Andreas Sandig von der SVLFG beleuchtete das Thema der neuen Krankenkassenbeiträge, welches Mitglieder und Leitung der Kreisverbände in 2024(/2025 sehr beschäftigte. Annett Brinkmann vom Deutschen Bauernverband brachte den Teilnehmenden gemeinsam mit Katharina Geiger das Thema Sortenschutz näher. Und auch Christopher Drees vom DBV konnte für einen Vortrag zum Thema „Umsetzung der TA Luft und der Industrieemissionsrichtlinie“ gewonnen werden. 

Der Rechtstag ist damit längst mehr als eine „Pflichtveranstaltung“ im Kalender – er ist ein Forum für Austausch, Wissenstransfer und praxisrelevante Impulse.

Die Rechtstagsklausur – Zukunftsthemen im Fokus

Ergänzend zu den regulären Veranstaltungen gibt es zweimal jährlich im Mai und November, anschließend an den Rechtstag, die Rechtstagsklausur, bei der nicht die Vorträge, sondern gemeinsames Arbeiten im Mittelpunkt steht. Hier werden Fragestellungen behandelt, die unter anderem auch für die Zukunftsfähigkeit des Verbands von Bedeutung sind.

Ein wichtiges Thema ist seit ein paar Jahren die Gewinnung und Bindung juristischen Nachwuchses in den Kreisverbänden. Diskutiert wird, wie Stellenausschreibungen attraktiv gestaltet werden können, wie eine strukturierte Einarbeitung gelingt und wie Wissen auch kreisverbandsübergreifend vermittelt werden kann. Schnell wurde deutlich: Ein Obstkorb allein reicht nicht aus, um qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen und langfristig zu halten.

Darüber hinaus widmet sich die Klausur immer wieder auch innovativen Fragestellungen – etwa, ob und wie Künstliche Intelligenz in den Verband integriert werden kann, um Arbeit zu erleichtern und Prozesse effizienter zu gestalten.

Natürlich bleibt die juristische Arbeit selbst ebenfalls ein Kernpunkt: Beispielsweise wird gemeinsam erarbeitet, welche Inhalte zwingend in Nutzungsverträgen enthalten sein müssen. Das kollegiale Arbeiten in der Klausur sorgt dafür, dass praxisnahe und einheitliche Lösungen entstehen, die den gesamten Verband stärken.

Der Rechtstag besitzt inzwischen eine eigene „Subcommunity“ und in der Klausurtagung wurde erarbeitet, welche Mitglieder der Community neue Kolleginnen und Kollegen durch Weitergabe ihrer Erfahrungen unterstützen wollen und können. Auf diese Community können alle Teilnehmenden jederzeit zurückgreifen, genau wie sie sich mit aktuellen Fragen jederzeit an das „Schwarmwissen“ der WhatsApp-Gruppe der Community wenden können.

Artikel von

Silke Foget
Rechtsreferentin

Sandra Glitza
Rechtsreferentin